In der ICAO Karte ist das Gebiet - im Gegensatz zu vielen anderen - überhaupt nicht, in der Rogers Data schon, aber ohne die Bezeichnung ‚NR‘ enthalten, ebenfalls im Gegensatz zu sonst allen anderen.
Insofern ein interessanter Punkt, denn, wonach muss man sich in der Flugplanung richten? MMn. ist die ICAO-Karte die einzig offizielle Karte - was dort nicht drinnen steht, existiert für mich eigentlich nicht.
Auch wenn es kein NOTAM dazu gibt, dann gilt nur das, was auf der Karte steht.
Kann ja nicht sein, dass man vor jedem Flug sämtliche Landesgesetze im RIS durchforsten muss, ob es noch zusätzliche Regeln oder Beschränkungen gibt? Klar - Piloten, die lokal ansässig sind, kennen alle Feinheiten mit der Zeit. Ich denke da jetzt vor allem auch an Piloten aus dem Ausland, die vielleicht gar nicht der deutschen Sprache mächtig sind und für einen Trip nach AT kommen...
Alex, das ist eine alte G´schicht:
Leider ist in Österreich jeder Staatsbürger verpflichtet, alle (sic!) ihn betreffenden Gesetze zu kennen, was natürlich unmöglich und ein absurdes Postulat ist. Im Fall der Naturschutzgebiete und -parks sind das - echt österreichischer Kantönligeist - neun verschiedene Landesgesetze. (wie krank das System ist, wird zB dadurch verdeutlicht, dass wir zwar nur neun Bundesländer, aber zwölf Bauordnungen haben ....)
Die ICAO Karte scheint überhaupt ein legistisches Wundertier zu sein: Einerseits ist sie, wie Du richtig sagst, die einzig rechtsverbindliche, meistens am Tag ihrer Drucklegeung bereits falsche, und korrekturbedürftige Karte, und dann, wenn es um eben solche Eintragungen, wie die NR geht, entweder unvollständig, völlig blind, oder eben wiederum unverbindlich. Nur der (Landes-) Gesetzestext zählt.
Was ich angesprochen hab, ist die -wie immer treffliche - digitale ICAO Version von Rogers Data, in der die NR dankenswerterweise drin sind. Vielleicht wurde nur beim Dachstein auf die Verlinkung bei Antippen zu den Flugregeln der darüber befindlichen Restriktion vergessen, oder es hat tatsächlich einen rechtlichen Grund. Der Appendix der Rogers Data -Karten, der von Herbert dankenswerterweise bereitgestellt wurde, ist diesbezüglich aber klar.
LG Axel der Aerotekt
PS: Den Dachstein nicht zu umfliegen, sondern legal zu überfliegen, bedeutet daher, in fast 11500 ft steigen zu müssen! Da oben kann die Luft schon ganz schön dünn werden, aber das sind wir Auserwählten ja gewohnt