By FLUGSCHULE.AT am Mittwoch, 22. Mai 2019
Posted in MOTORFLUG
Antworten 1
Gefällt 0
Aufrufe 5K
Stimmen 0
Wer weiß eigentlich schon so richtig, womit man als Drohnenbetreiber/-pilot für Voraussetzungen und Verpflichtungen unterliegt?
Ein Kursbesucht bringt Klarheit ☝️????

„DROHNENPILOTEN-LUFTRECHTSKURS 15.-16.6.2019
Drohnen-/Fernpiloten-Luftrecht ist Spezialwissen: Problemstellungen, Einsatzgebiete, Verwendungsmöglichkeiten, Obliegenheitsverletzungen, Haftungen u.v.m. - vorgetragen von erfahrenen Luftrechtsexperten - werden im 2-tägigen Spezialkurs angesprochen. Ausführliche Kursunterlagen für die Luftrechts-Prüfung bei AustroControl sowie ein EASA-konformes Zertifikat unserer behördlich zugelassenen ATO sind im Kursangebot inbegriffen.
Anfragen an drohnenkurs@mfu.at“
Die EASA Grundverordnung regelt künftig mit AMCs die erforderliche Qualifikation der europäischen Fernpiloten.
Wer einen vertiefenden Drohnenpiloten/Luftrechtskurs in unserer nach EASA zertifizierten Ausbildungsorganisation besucht und erfolgreich abgeschlossen hat muss mit deren Inkrafttreten 2020 keine weitere Prüfung ablegen.
Wer rechtzeitig die Chance nutzt und vor Inkrafttreten der neuen Fernpilotenbestimmungen unseren Kurs besucht, erspart sich durch den bekanntermaßen intensiven Luftrechtskurs unserer Ausbildungsorganisation eine weitere ergänzende Prüfung und eine praktische Prüfung an der Drohne.
·
vor etwa 5 Jahren
·
0 Gefällt
·
0 Stimmen
·
0 Kommentare
·
View Full Post