Auf Grund des bundesstaatlichen Prinzips werden in Österreich gewisse Kompetenzen, unter ihnen eben die Einrichtung und inhaltliche Regelung von Nationalparks und Naturschutzgebieten, den einzelnen Bundesländern vorbehalten.
Die Bundesländer haben von dieser Kompetenz auch Gebrauch gemacht und dies in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt. Angaben dazu sind nicht in der nationalen AIP und auch nicht in allen am Markt erhältlichen Luftfahrtkarten enthalten. Leider schützt Unwissenheit nicht vor Strafe. Dass man hier eventuell zur Verantwortung gezogen wird, haben Piloten schon erfahren müssen.
Die entsprechenden Vorschriften sind über das Rechtsinformationssystem des Bundes einsehbar, jedoch auf Grund unterschiedlicher Bezeichnungen in der Materie und den vielseitigen Regelungen schwierig zu finden.
Ing. Robert Gallmayer, Inhaber und Geschäftsführer von Rogers Data, hat sich in Zusammenarbeit mit der AOPA Austria, in dankenswerter Weise, unerschütterlich durch die verschiedensten Landesgesetze gearbeitet und ist nunmehr in der Lage eine, zurzeit unvergleichliche Genauigkeit der entsprechenden Grenzen, Beschränkungen und vor Allem der Höhenbeschränkungen der österreichischen Nationalparks aufzuzeigen.
Er stellt diese Daten zum download auf
https://rogersdata.at/downloads/
zur Verfügung!
Ein ganz großes Danke von unserer Seite!