Mittwoch, 20. Dezember 2017
  2 Antworten
  8.7K mal gesehen
  Abonnieren
Weil´s grad aktuell ein Diskussionsthema ist, und für unsere Website sogar explizit ein Anliegen, neue Leute, vor allem die Jugend, damit in die Cockpits zu bekommen:

Ich denke, eines der wichtigsten Themen dabei ist, neben rein rechtlichen Fragen, wie: Wer darf das, wie wird das verrechnet usw., das Thema der Haftung und das der Versicherungen.

Von Interesse wären Eure Erfahrungen damit - zB: Reichen die üblichen Deckungssummen der HP-Versicherer, die sich - je nach Muster und Sitzanzahl - so zwischen 200.000.- EUR und 700.000.- EUR bewegen. Automobilversicherungen werden heutzutage meist in doppelter Höhe abgeschlossen. Kann man sich im Fall eines Super-GAUs, zB wenn der Pilot schuldhaft drei Paxe (und gegebenenfalls . sich selbst) ins Jenseits befördert, die alle jeweils sechs unversorgte minderjährige Kinder mit Studienambitionen hinterlassen, überhaupt mit einer ausreichenden Deckung versichern?

Außerdem: Versichert ist immer das Flugzeug, nicht der Pilot (wie beim Automobil). Schnupperflüge i.d.R. in Vereinsfliegern durchgeführt (weil sonst Kostenteilung vorgenommen werden müsste). Vereine sind meist nur mindest-versichert (Deckung?). Ist daher die Gefahr, dass bei einem Schadensfall über die HP des Vereins hinaus, der Pilot persönlich verklagt wird, irgendwie abzusichern? Geht das überhaupt (ich glaube, sowas nennt man Excedenten-Versicherung)? Welche Versicherungen machen sowas? Habt Ihr Erfahrungen damit?

Ich denke, dass jeder, der Schnupperflüge durchführt, sich dieses Risikos bewusst sein sollte, das sogar seine Erben um Hab und Gut bringen könnte. Daher sollten wir uns, die wir sowas machen, versicherungstechnisch dafür stark machen, denke ich.

LG Axel der Aerotekt

PS: Die Ausgangsidee, hurra, wir fliegen mit neuen Leuten, wird schon nichts passieren, sollte in bissel relativiert werden
vor etwa 6 Jahren
·
#247
naja bitte - wer sowas mag, ok ....

Nein im Ernst:
Aus rechtlicher Sicht ist das Thema meiner Meinung nach eh schon weitestgehend abgeklärt worden.
Wir haben das ja auch hier schon diskutiert (eigentlich im Telegram)
Worum es mir hier eher geht, ist die Haftungs- und damit die Versicherungsfrage, dazu wird JJJ aber, so wie ich das verstehe, nichts beitragen

LG Axel der Aerotekt
vor etwa 6 Jahren
·
#245
Vortrag, zum Thema passend (zumindest teilweise):
ÖKF, Samstag, 13.01.2018 0900-1200LT, LOXN Flugring Austria
JJJ: "Mitflugplattformen aus Juristischer Sicht"

Ich geh' ja schon...
  • Seite :
  • 1
Noch keine Antwort derzeit.
Deine Antwort
Du kannst eine Umfrage zu Deinem Beitrag hinzufügen:
Antwort zur Abstimmung
Captcha
Um diese Seite vor unbefugten Zugriffen zu schützen bitten wir Dich den Captcha Code einzugeben.