0
Rückgängig machen
Stimmen
Bin da jetzt über ein Service gestolpert, bei dem man als Grundstückseigentümer die "Überflugsrechte" über das eigene Grundstück an Skynopoly verkaufen kann. Im Gegenzug sorgt Skynopoly in Zukunft für die Eintreibung von Gebühren, wenn Lieferdrohnen das eigene Grundstück überfliegen: Skynopoly .
Laut FAQ berufen sie sich auf § 21h Abs. 3 Nr. 7 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) - hier im Originalwortlaut: §21 LuftVO
Das kann doch nur Bullshit sein? Wenn es irgendwann mal soweit ist, dass Amazon-Drohnen herumfliegen, dann wird der §21 doch sicher auch geändert. Und außerdem ist laut §21 der Überflug für Drohnen, die mindestens 100m hoch fliegen, frei?
Hat schon mal wer von dem Service gehört?
Laut FAQ berufen sie sich auf § 21h Abs. 3 Nr. 7 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) - hier im Originalwortlaut: §21 LuftVO
Das kann doch nur Bullshit sein? Wenn es irgendwann mal soweit ist, dass Amazon-Drohnen herumfliegen, dann wird der §21 doch sicher auch geändert. Und außerdem ist laut §21 der Überflug für Drohnen, die mindestens 100m hoch fliegen, frei?
Hat schon mal wer von dem Service gehört?
- Seite :
- 1
Noch keine Antwort derzeit.