Mittwoch, 29. Januar 2025
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Bin da jetzt über ein Service gestolpert, bei dem man als Grundstückseigentümer die "Überflugsrechte" über das eigene Grundstück an Skynopoly verkaufen kann. Im Gegenzug sorgt Skynopoly in Zukunft für die Eintreibung von Gebühren, wenn Lieferdrohnen das eigene Grundstück überfliegen: Skynopoly .

Laut FAQ berufen sie sich auf § 21h Abs. 3 Nr. 7 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) - hier im Originalwortlaut: §21 LuftVO

Das kann doch nur Bullshit sein? Wenn es irgendwann mal soweit ist, dass Amazon-Drohnen herumfliegen, dann wird der §21 doch sicher auch geändert. Und außerdem ist laut §21 der Überflug für Drohnen, die mindestens 100m hoch fliegen, frei?

Hat schon mal wer von dem Service gehört?
vor etwa 2 Wochen
·
#4433

Das ist mit Sicherheit Fake oder Bullshit.
Und wenn sich eines Tages die Amazon-Drohnen über meinem Haus tummeln, wird meine Beretta schon auf sie warten. Toller Service, find ich, gratis Tontaubenschießen vom eigenen Balkon aus :D

LG Alexander
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