Stand 3.Mai 2020
Flugplätze ohne COVID19-NOTAMS
LOAN, LOAV, LOAU, LOLW, LOLU, LOLS, LOLT, LOLO, LOLM, LOGG, LOXT, LOAG, LOGF, LOIH, LOKL, LOGI, LOAD, LOAD, LOGK, LOKF, LOGM, LOIK, LOKH, LOGL, LOKG, LOSM, LOAS, LOAR, LOXN, LOGW, LOKW, LOKR, LOGP, LOKN, LOAB, LOXA, LOKM, LOAA, LOGT, LOIR, LOLK, LOLG, LOLH, LOLE, LOLF, LOLC,
Flugplätze mit Beschränkungen / NOTAM´s:
[AD] LOAN, WR. NEUSTADT/OST
A1046/20
[B] 28-Apr-2020 10:14 Z
[C] 01-Jun-2020 19:25 Z
[E] AERODROME AVBL PPR ONLY DUE TO COVID-19. PPR AT LEAST 90 MINUTES AHEAD,
VIA MAIL: H.ULLMANN.AT/DIAMONDAIRCRAFT.COM TEL.: +43 2622 26700 1778 HARALD
ULLMANN.
[AD] LOGG, PUNITZ-GÜSSING
B0616/20
[B] 01-May-2020 08:00 Z
[C] 31-May-2020 19:00 Z EST
[E] AERODROME AVBL PPR ONLY DUE TO COVID-19 ON ALL OPERATING DAYS. PPR AT
LEAST 90 MINUTES AHEAD ON WEEKENDS AND PUBLIC HOLIDAYS. PPR AT LEAST 24 HOURS
AHEAD ON WEEKDAYS. PPR CONTACT INFORMATION ON 'WWW.LOGG.AT'
[AD] LOIJ, ST. JOHANN/TIROL
A1079/20
[B] 30-Apr-2020 11:53 Z
[C] 08-May-2020 15:00 Z EST
[E] AD CLOSED DUE TO SARS-COV-2 / COVID-19
[AD] LOGO, NIEDERÖBLARN
B0615/20
[B] 01-May-2020 07:00 Z
[C] 31-May-2020 19:00 Z EST
[E] RESTRICTED USE OF THE AIRFIELD IN COMPLIANCE WITH MANDATORY CURRENT COVID
19 PERSONAL PROTECTION RULES 'GRUNDSAETZE FUER DEN FLUGBETRIEB' IS
POSSIBLE. FOR INFORMATION CONTACT AIRFIELD OFFICE (+43 3684 6066,
WELCOME(AT)SPORTSAREA.AT, OFFICE OPENING HOURS 0700 TILL 1500) AIRFIELD OPERATING HOURS 0600
TILL 1800 EST. (+43 664 6061 3352, FLUGPLATZ(AT)SPORTSAREA.AT) AD STRICTLY
PPR.
[AD] LOWZ, ZELL AM SEE
A1049/20
[B] 28-Apr-2020 12:04 Z
[C] 31-May-2020 18:00 Z EST
[E] OBLIGATION TO WEAR A MASK ON THE AIRFIELD. (MASKENTRAGEPFLICHT AM
FLUGPLATZGELAENDE)
1. Mai 2020
Wir sind wieder in der Luft! Uneingeschränkte Starts in LOAN - neue Betriebszeiten
1. Alle Starts und Landungen für Flüge innerhalb Österreichs sind ab sofort uneingeschränkt möglich
2. Für die Einhaltung der Regelungen der 197. Vo des BM für SGPK sind ausschliesslich die verantwortlichen Piloten selbst zuständig, der FBL wird diese nicht kontrollieren
3. Flüge von und nach Destinationen im Ausland unterliegen weiterhin den geltenden Regelungen und Einschränkungen, und sind nur in den bereits beschriebenen Ausnahmefällen möglich
4. Für die Permission gem. PPR-Regelung ist ein formloses Mail, spätestens ca. 90 min vor dem Start an den FBL erforderlich, in dem aber jetzt lediglich, wie für PPR üblich, nur PIC und Callsign, sowie die ungefähre(n) Uhrzeit(en) angegeben werden müssen. Die Permission gilt dann für eine Kombination Pilot/Flugzeug den gesamten Tag über.
Passagiere, Strecken, und Grund des Fluges entfallen ab sofort
5. Die neuen Betriebszeiten, die noch mittels NOTAM und in luftfahrtüblicher sonstiger Weise veröffentlicht werden, sind:
Sommer: Mo-So 0900 - 2000 LCT
Winter: Mo-So 0900 - 1800 LCT
Die Sonderregelungen für NVFR an Mittwochen entfallen
ECET wird aus betrieblichen Gründen der Personalbereitstellung kein Kriterium mehr sein.
Dafür bietet die Winterregelung ausgiebigeren, einheitlichen Zeitraum für NVFR ohne Mehrkosten
Wann PPR in LOAN wieder abgesetzt werden wird, ist derzeit nicht vorhersehbar, es stellt aber nur einen kleinen, vernachlässigbaren Aufwand dar, und wird jedenfalls völlig unkompliziert erteilt - es sei denn, jemand auf dem Platz würde sich nicht wohlverhalten, und den Unmut des FBL auf sich ziehen.
1. Mai 2020
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_197/BGBLA_2020_II_197.html
Wir haben es geschafft!
Speziell die AOPA hat uns dabei gerade in der letzten Phase unserer Bemühungen durch direkte Interventionen im Verkehrs- und Wirtschaftsministerium massiv unterstützt, und erreicht, dass explizit alle Flugplätze in die Vo. hineinreklamiert wurden. Und auch wenn das Fliegen mit Passagieren (Mitfliegern) ohnehin nie verboten war (Flugzeugkabinen sind keine öffentlichen Orte, daher ohnehin nie betroffen gewesen), so lässt sich aus der Regelung, dass mitfahrende nicht-Wohngenossen ab sofort gestattet sind, dies selbstverständlich auch für Flugzeuge gelten muss. Alles andere wäre völliger Unfug.
25. April 2020
Verordnung gemäß§ 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, Fassung vom 25.04.2020
4. Passagierflüge: Seit heute ist die jüngste Novelle der 'Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß§ 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes StF: BGBl. II Nr. 98/2020' in Kraft, bzw. morgen, bzw. sind Teile bereits in Kraft. Siehe dazu:
§ 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, Fassung vom 25.04.2020
Darin bemerkenswert, und auch für Deine Frage relevant, ist hierin der § 4, Abs. (2), in dem die Regelungen für Fahrgemeinschaften definiert sind. Mangels besserem Recht (für die GA gibt es keine diesbezügliche Präzisierung), ist auf jeden Fall dieser Paragraph heranzuziehen, da die Infektionsbedingungen in Automobilen und Flugzeugen praktisch und faktisch ident sind.Danach wären auch Fluggemeinschaften von nicht gemeinsam lebenden Personen i.S.d. o.a. Vo. zulässig, sofern dabei Mund-/Nasenschutz getragen wird, und auch ein Mindestabstand von 1,0 m voneinander eingehalten wird (werden kann).
Hier beginnt die Problematik für viele Kleinflugzeuge, wo alles, nur nicht dieser Abstand eingehalten werden kann. In etwas geräumigeren SEP mit breiter Kabine geht sich das zwar aus, wenn man etwas weiter nach aussen rückt (ich hab das zB in der Socata erfolgreich ausgemessen), aber bei den üblichen Verdächtigen, wie DA20, C172, PA28, Mooney´s, u.v.a. in praktisch allen UL´s ist das reine Illusion. Wir fordern daher, und in Absprache mit Fachleuten aus dem Bereich der klinischen Hygiene, für Kleinflugzeuge eine realistische Reduktion auf 60,0 cm (Abstand Nase-Nase).
Fliegen mit Passagieren ist daher derzeit ebenfalls (prinzipiell) erlaubt.
15. April 2020, Pressekonferenz des Vizekanzlers Bundesminister Mag. Kogler:
Die erwartete Aufhebung der Betretungsverbote von "Sportanlagen" im Freien wird in Form von Empfehlungen an die Verbände verlautbart. Alle Einzel-Sportarten, bei denen zumindest sinnvolle Abstaände eingehalten werden können, sind ab sofort wieder möglich, einzelne Präzisierungen wurden anbgekündigt. Ausdrücklich wurde der Segelflugals Beispiel genannt, bei dem es keine Beschränkungen mehr geben soll. Jetzt warten wir nur mehr auf die entsprechenden NOTAM´s
"Diverse Sportstätten ab 1. Mai wieder geöffnet
Online seit heute, 12.19 Uhr
Sportminister Werner Kogler (Grüne) hat heute in einer Pressekonferenz bekanntgegeben, dass verschiedene Sportstätten ab 1. Mai für den Breitensport wieder geöffnet werden sollen. Als Beispiele nannte er Leichtathletikanlagen, Tennisplätze, Golfplätze sowie Pferdesport- und Schießanlagen.
„So viel wie möglich zulassen, so wenig wie möglich einschränken", sagte Kogler und appellierte an den „Hausverstand", den jeder bei der Sportausübung einschalten solle. Die Abstandsregeln müssen weiter eingehalten werden.
Zu den Verhaltensregeln zählen auch der Verzicht auf Laufen und Radfahren im Windschatten. Beim Laufen soll der Mindestabstand zum Vordermann etwa fünf Meter betragen, beim Radfahren etwa 20 Meter. Das hänge mit dem veränderten Verhalten beim Ein- und Ausatmen zusammen, sagte Kogler. Devise sei nun, diagonal versetzt zu laufen oder zu fahren.
Zurückhaltung bei Riskosportarten
Bei Risikosportarten mahnte er Zurückhaltung an, so solle man eine Skitour nicht ausreizen, sondern das Risiko minimieren. Ermöglicht werden sollen vorerst nur Outdoor-Aktivitäten, keine in der Halle.
Die Definition der zu beachtenden Hygiene-Regeln werde den jeweiligen Sportverbänden überlassen, sagte Kogler weiter. Bei Tennis liege es nahe, dass jeder Spieler seine eigenen Bälle benutze und nicht die des Gegners anfasse."
red, ORF.at/Agenturen (https://orf.at/stories/impressum-nachrichtenagenturen/)
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