Donnerstag, 30. August 2018
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Im Zuge der Verlängerung meiner SEP Klassenberechtigung kam bei mir die Frage auf, wer bei einem Übungsflug lt. PART-FCL.740.A PIC ist.
Ist es der FI/FE oder der Pilot, der die Berechtigung verlängern möchte?

Die gleiche Frage kann man ebenfalls bei vereinsinternen Checkflügen (zB. Einweisungsflug auf DA40), die wahrscheinlich meist aus versicherungstechnischen Gründen von den Vereinen vorgeschrieben sind, stellen. Hier hat der Pilot ja grundsätzlich auch die Berechtigung das Flugzeug zu führen.
Kann hier der FI/FE allein aufgrund seiner Anwesenheit PIC sein, oder ist in diesem Fall der Einzuweisende der PIC?

Vielen Dank schon im Voraus für jegliche aufklärende Antworten ;)

LG Basti
vor etwa 6 Jahren
·
#1573
Das führt übrigens immer wieder zu folgender kurioser Situation: viele Vereine schreiben vor, dass man nur fliegen darf, wenn man mit dem jeweiligen Muster innerhalb der letzten 3 Monate geflogen ist. Sonst ist ein „check-Flug“ (=Einweisung) fällig. Und dann gibt es Piloten, die 3 Monate gar nicht fliegen und dann diese Einweisung mit einem Vereinsmitglied machen.

Das ist aber nicht legal, weil das rechts sitzende Vereinsmitglied in diesem Fall Passagier ist. Und Passagiere darf man nur mitnehmen, wenn man in den letzten 3 Monaten 3 Landungen absolviert hat. Es müsste also ein FI/CRI rechts sitzen. Und der muss in der Regel Vereinsmitglied sein, damit der Flug versicherungstechnisch gedeckt ist ...
vor etwa 6 Jahren
·
#1572
Hi Basti,

beim Übungsflug ist der FI/FE/CRI PIC. Bei einer Einweisung bist du PIC (derjenige, der dich einweist, muss auch keine FI/CRI sein). Ausser die Einweisung geht mit einem differences training einher. Das geht dann nur mit einem FI/CRI. Und der ist dann auch PIC.

LG
Gerhard
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