Dienstag, 20. Dezember 2022
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Liebes Forum,

folgendes Szenario: Privatpilot Quax hat eine PPL mit bis Ende August 2023 gültiger SEP-Klassenberechtigung. Der Übungsflug zwecks SEP-Verlängerung wurde nicht erst im August sondern wegen ausreichender Stunden schon im März 2021 absolviert.

Quax will jetzt seine PPL auf eine LAPL umschreiben lassen. Laut FCL-Regeln muss man ja m.W. für das Nutzen der LAPL als PIC in den zwei Jahren vor dem Flugvorhaben zumindest 12 Stunden (inkl. 12 Landungen) als PIC geflogen sein und einen Übungsflug absolviert haben. Muss Quax seinen ersten LAPL-Übungsflug nach dem Umschreiben spätestens im März 2023 oder erst im August 2023 absolvieren?

LG Michi
vor etwa 2 Jahren
·
#4158
Bin zwar keiner der Wissenden, aber ich geh davon aus, dass beim Umschreiben nur eine aufrechte Lizenz existieren muss, dh, Übungsflug-Fristen würde ich vermuten, beginnen ab der neuen Lizenz auch neu?

LG Axel der Aerotekt

PS: ich schreib mein Halbwissen eignetlich nur, damit jetzt irgend ein Wissender vehement widerspricht :-)
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