Freitag, 23. Juni 2023
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Die portugiesische Zivilluftfahrtbehörde (ANAC) hat letzte Woche bestätigt, dass ab dem 1. Juli 2021 die Ausstellung von Flugscheinen für den gewerblichen Luftverkehr für Passagiere, die von Flughäfen und Flugplätzen auf portugiesischem Hoheitsgebiet abfliegen, mit einer Kohlenstoffsteuer belegt wird, als Ausgleich für die Schadstoffemissionen des Sektors und andere negative Umweltauswirkungen.

Dieser Satz ist in der Verordnung Nr. 38/2021 vom 16. Februar vorgesehen, die Passagiere im Luftverkehr mit einem festen Wert von 2 Euro besteuert, der von den Fluggesellschaften erhoben wird, die ein Transportticket für einen kommerziellen Flug vermarkten, unbeschadet der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen, wie von unserem assoziierten Medium in Brasilien, Aeroin.net, berichtet wurde.

Der Erlös wird an die portugiesische Zivilluftfahrtbehörde abgeführt, nachdem der betreffende Fluggast an Bord gegangen ist. Die Antragsbedingungen und die Verfahren für die Erfüllung der Verpflichtungen können von den Fluggesellschaften auf der Website der portugiesischen Regulierungsbehörde eingesehen werden.

Das Registrierungsformular der Fluggesellschaften und die entsprechenden Ausfüllhinweise sind ab dem 1. Juli 2021 unter der Adresse https://txcarbono.anac.pt verfügbar. Die Unternehmen müssen die Informationen an die portugiesische ANAC jeden Monat bis zum 5. des Folgemonats aktualisieren und dabei den Vormonat angeben.

Die Kohlenstoffsteuer scheint auf Privatjets abzuzielen, aber sie trifft kleine Kolbenflugzeuge noch härter.

Gefunden bei Aviacionline

Fliegermichi

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