Anscheinend ist das keine böse EASA-Verschwörung, sondern eher das stahlharte Gehäuse, der EU(!)-Gesetzgebungsbürokratie. Soweit ich's bisher rekonstruieren konnte:
- In einer "Notice of Proposed Amendment" (NPA 2014-29(A), S. 33) wurde vorgeschlagen, Annex II-Flugzeit explizit für EASA-Lizenzen anzurechnen.
- Weil das dort aber rechtlich gesehen am falschen Platz ist und in die "Basic Regulation" hineingehört (die den EU-Gesetzgebungsmühlen und -Institutionen jenseits der EASA entspringt), wurde der Vorschlag wieder zurückgezogen (EASA Opinion 05/2017, S. 10).
- Im Rahmen einer "rechtlichen Klarstellung" (dazu konnte ich keinen konkreten Text finden) fielen die Annex II-Flugzeuge den Buchstaben des Gesetzes nach anscheinend derzeit tatsächlich raus, aber das ist noch nicht beschlossene Sache.
- Die vielgeschmähte ACG bemüht sich, die derzeit für Österreich gültige Regelung, in der Flugzeiten auf Annex II-Flugzeugen zählen, beizubehalten, und auch sonst gibts (verständlichen) Widerstand gegen so einen Schwachsinn. Weil warum eine Flugstunde als PIC in einer C152 im EASA-Sinne für die Aufrechterhaltung des fliegerischen Übungsstands zählen soll, in einer PA18 aber nicht, wird wohl niemand sinnvoll erklären können.
Es besteht also einerseits Grund zur Hoffnung, dass das doch nicht so heiß gegessen wie gekocht wird, andererseits auch durchaus Anlass zur Wachsamkeit und den nationalen Behörden und der EASA damit in den Ohren zu liegen, um da eine sinnvolle verbindliche Regelung zu haben.