Montag, 26. Februar 2018
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Was sagt man dazu?!
Das ist doch eine ausgemachte Schweinerei!
Und wieder einmal sind´s die völlig ignoranten Juristen!
Ist die Aopa Ausria in dieser Sache bereits aktiv? In anderen Ländern ist sie das! Was ist da bei uns los?

Grüße, Charly

'EASA Rule Would Marginalize Homebuilts, Classics

Russ Niles

European homebuilders and classic aircraft groups are mounting opposition to a rule proposed by the European Aviation Safety Agency that would invalidate flying hours on so-called Annex II aircraft from counting toward EASA ratings and even renewal of existing licenses. The proposed rule would affect thousands of pilots in Europe, according to Pilot Magazine. In France and the U.K. alone, almost 6,000 Annex II aircraft are flying and 2,500 more are under construction. Hundreds are used by flying clubs for basic and advanced training and most countries allow even advanced ratings to be obtained on classics and homebuilts.

James Tannock, of the European Federation of Light, Experimental and Vintage Aircraft, said the EASA initiative is driven by its legal department. “The basis of this move is apparently a legal opinion that Annex II aircraft are not suitable because they are not regulated by EASA,” Tannock said in a statement quoted by Pilot. “EFLEVA’s view is that this move would be seriously damaging to European GA, with no benefits apart from the satisfaction of a few lawyers.” Civil aviation regulators in the U.K., France and Scandinavia are reportedly preparing formal opposition to the proposed rule and if three countries oppose an initiative, EASA has to reconsider the idea.'


(Gefunden in http://www.avweb.com)

Liebe Grüße Charly

vor etwa 6 Jahren
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#1033
Hi,

habe letzte Woche ein sehr amikales Gespräch mit Hr. Mag. Harald Treiber (BMVIT) geführt. Unter anderem wurde dieser Punkt erläutert.
Wir geben diese Woche eine erste Liste der von unserer Seite wünschenswerten, zu bearbeitenden Themen ab. Sobald es hiezu News gibt, informieren wir (ich) Euch umgehend.

LG Robert
vor etwa 6 Jahren
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#1032
In der Tat, Danke für den aktuellen Hinweis, das ist m.W. in diesem Teil mit der altbewährten Vorversion ident (falls ich nicht irgendein Detail übersehe) und aus meiner Sicht eine sehr sinnvolle Regelung (dass man den Übungs-/Überprüfungsflug selber auf einem EASA-Gerät absolvieren muss, jo mei). Mal schauen, ob das auch so hält, wenn sich die EASA dazu näher geäußert hat, aber das nährt schon mal die Zuversicht.
vor etwa 6 Jahren
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#1031
Wenn ich das jetzt recht verstehe, bedeutet die • ZPH FCL 2 - Einführung der Aircrew Regulation VO (EU) Nr. 1178/2011 zumindest im nationalen Bereich Entwarnung?

4.3.7 Anrechnung von Flugzeiten auf LFZ gemäß Anhang II zur VO (EG) Nr. 216/2008
Hinsichtlich der Bestimmungen der VO (EU) Nr. 1178/2011 Anhang I (Teil-FCL) werden Flugzeiten auf den nachfolgend angeführten Luftfahrzeugen für den Nachweis von Flugerfahrung zum Erwerb von Lizenzen und Berechtigungen, die Verlängerung von entsprechenden Klassen- oder Musterberechtigungen sowie für die Erfüllung von FCL.060 (laufende Flugerfahrung) gemäß Part-FCL anerkannt, sofern das Luftfahrzeug aufgrund seiner Zulassung, Bauweise und Ausrüstung einem EASA-Luftfahrzeug der entsprechenden Kategorie von Luftfahrzeug (siehe VO (EU) Nr. 1178/2011 Anhang I FCL.010) sowie der jeweiligen Klasse oder des jeweiligen Musters gleichzuhalten ist:
 Historische LFZ (VO (EG) Nr. 216/2008 Anhang II (a))
 Experimental-LFZ (VO (EG) Nr. 216/2008 Anhang II (b))
 Eigenbau-LFZ (VO (EG) Nr. 216/2008 Anhang II (c))
 Ehemalige Militär-LFZ (VO (EG) Nr. 216/2008 Anhang II (d))
 Aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtluftfahrzeuge (§ 24a Abs 2 Z 1 ZLPV 2006)
 Nachbau-Luftfahrzeuge („Replica“, VO (EG) Nr. 216/2008 Anhang II (h))
Ein für die Verlängerung oder Erneuerung erforderlicher Übungsflug oder eine Befähigungs-überprüfung hat in jedem Fall auf einem EASA-Luftfahrzeug oder einem Luftfahrzeug gemäß Punkt 4.3.5, welches der jeweiligen Klasse oder dem jeweiligen Muster entspricht, zu erfolgen.
Soweit anwendbar, kommt hinsichtlich der oben angeführten Wortfolge „von entsprechenden Klassen- oder Musterberechtigungen“ die von der EASA veröffentlichte „Class and Type rating endorsement list“ sinngemäß zur Anwendung (z.B. Flugstunden auf einer Piper PA 18 werden für die Verlängerung der Klassenberechtigung SEP angerechnet.).
Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen werden ausschließlich für die in diesem Punkt genannten Zwecke hinsichtlich der Klassenberechtigung SEP (land) angerechnet.


LG Axel der Aerotekt
vor etwa 6 Jahren
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#849
Immerhin: auch der EASA selbst ist seit gestern affichierterweise klar, dass die derzeitige Situation nicht das Prädikat "passt" verdient. Und angesichts des im PuF-Artikel erwähnten Schulterschlusses zwischen GA-Ausübenden, nationalen Behörden (m.W. inkl. ACG) und sogar Teilen der EASA selbst ist ja hoffentlich nicht zu erwarten, dass die Urheber dieses regulatorischen Schwachsinns das Geräusch der zahlreichen Facepalms als Beifall fehlinterpretieren. Zumindest bis zum zweiten Quartal 2018 dürfte die Cliffhanger-Spannung trotzdem aufrecht bleiben.
vor etwa 6 Jahren
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#846
Unten der Link zur aktualisierten PuF-Recherche.

VGH
...der sich fragt, ob er sich ein stumpfes Schädeltrauma vom Am-Kopf-Greifen oder ein Schleudertrauma vom Kopfschütteln holen soll.
vor etwa 6 Jahren
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#809
Zumindest fürs UK gibts anscheinend tendenzielle Entwarnung. Jan Brill von PuF ist offenbar auch dran, da etwas konkretere und belastbarere Info zu bekommen, schauundhoffmermal. Schaut jedenfalls eher nach einem juristischen Hoppala als nach einer fiesen Verschwörung wider die GA aus.
vor etwa 6 Jahren
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#803
was wieder einmal zeigt, wie man mit einer weichen Birne ein stahlhartes Gehäuse herstellen kann, so lang man nur beamteter Jurist ist ......

LG Axel der Aerotekt

PS: Mitlesende ausgenommen
vor etwa 6 Jahren
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#802
Anscheinend ist das keine böse EASA-Verschwörung, sondern eher das stahlharte Gehäuse, der EU(!)-Gesetzgebungsbürokratie. Soweit ich's bisher rekonstruieren konnte:

  • In einer "Notice of Proposed Amendment" (NPA 2014-29(A), S. 33) wurde vorgeschlagen, Annex II-Flugzeit explizit für EASA-Lizenzen anzurechnen.
  • Weil das dort aber rechtlich gesehen am falschen Platz ist und in die "Basic Regulation" hineingehört (die den EU-Gesetzgebungsmühlen und -Institutionen jenseits der EASA entspringt), wurde der Vorschlag wieder zurückgezogen (EASA Opinion 05/2017, S. 10).
  • Im Rahmen einer "rechtlichen Klarstellung" (dazu konnte ich keinen konkreten Text finden) fielen die Annex II-Flugzeuge den Buchstaben des Gesetzes nach anscheinend derzeit tatsächlich raus, aber das ist noch nicht beschlossene Sache.
  • Die vielgeschmähte ACG bemüht sich, die derzeit für Österreich gültige Regelung, in der Flugzeiten auf Annex II-Flugzeugen zählen, beizubehalten, und auch sonst gibts (verständlichen) Widerstand gegen so einen Schwachsinn. Weil warum eine Flugstunde als PIC in einer C152 im EASA-Sinne für die Aufrechterhaltung des fliegerischen Übungsstands zählen soll, in einer PA18 aber nicht, wird wohl niemand sinnvoll erklären können.

Es besteht also einerseits Grund zur Hoffnung, dass das doch nicht so heiß gegessen wie gekocht wird, andererseits auch durchaus Anlass zur Wachsamkeit und den nationalen Behörden und der EASA damit in den Ohren zu liegen, um da eine sinnvolle verbindliche Regelung zu haben.
vor etwa 6 Jahren
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#790
Hier die PuF Diskussion zum Thema; durchaus mit kontroversen Standpunkten:
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