....Denke an die Zertifizierungen, speziell wenn Du noch Ventilatoren, Stromversorgungen, etc verbauen möchtest. Dein besorgter Pilotenkollege Robert
Lieber besorgter Robert,
danke für Deine Achtsamkeit, wie schon so oft.
Dass Gesetze nicht immer der technischen, und schon gar nicht der praktischen Logik folgen, ist (leider) bekannt. Aber das wirft eine interessante Frage auf:
Die iPad´s werden ja nicht direkt an die Panels geschraubt, denn dann wären sie nacher hin.
Klassischerweise sitzen sie in einer Halterung, die mittels Saugnapf, Klettband odgl. irgendwo im Cockpit befestigt wird. Auch meine Lösung besteht lediglich aus zwei U-Profilen, die am Metallträger der Racks der Mittelkonsole beidseits angeschraubt sind. Das iPad ist in drei Sekunden herausssen, und über Nacht steckt dann höchstens eine Blende aus einer 2,0 mm PS-Platte drin, damit das nicht so grauslich ausschaut, wenn wieder einmal ein Neugieriger reinglotzt.
Die Frage ist, wo die Grenze zwischen Fixeinbau und "heruasnehmbar" ist. Zwei angeschraubte kleine U-Profile als Fixeinbau? Was den Stand der technischen Regeln oder Wissenschaft betrifft, sowie dem Hausverstand, besteht darüber ja wohl kein Zweifel. Was sich irgendein Jurist in einer schwülen, traumlosen Nacht ausgedacht hat, ist eine andere Frage. Daher, lieber Robert: Wo genau steht das im Gesetz? Wo steht die Definition von "fix" eingebaut?
In vorauseilender Untertänigkeit könnte man solche Schienen natürlich mittels Klettband befestigen (aber das wäre mit meiner Technikerehre nicht vereinbar, und ich möchte dem sich ohnehin früher oder später einstellenden Altersschwachsinn ja nicht durch derartiger Vertrottelung zuvorkommen.
Legal oder illegal?
Ich kann mir weder vorstellen, dass mich ein Rampsherriff grounded, weil ich zwei zusätzliche Schienen im Rack (das aus lauter schienenähnlichem Graffel besteht) montiert hab. Der hätte ja nicht einmal eine Ahnung, was da original ist, und was nicht. Bleibt also die Frage, was passiert, wenn was passiert ist. Da bin ich mir aber relativ sicher, denn im Fall des Falles entscheiden vollsinnige Sachverständige und Richter, und nicht die Schmalspurjuristen einer Behörde. Und Sachverständige müssten mir einmal vorhupfen, dass diese beiden Schienen unfallkausal waren. Den Teufel werden sie tun .....
Was den Stromanschluss betrifft, wähne ich mich auf der sicheren Seite, denn ich verkabele das iPad ja nicht fix mit dem Bordnetz, sondern stecke höchstens (maximal auf sehr langen Strecken) das Ladekabel mit (mobilem) USB-Adapter in den (zertifizierten, originalen) Zigarrenanzünder. So what?
Trotzdem bleibt die spannende Frage, wie das zutreffende Regelwerk der EASA diese Grenze zwischen fix und nicht fix definiert (wieder einmal bin ich zu faul, um tausende Seiten durchzuwassern, aber vielleicht weist Du, wo das steht?)
LG Axel der Aerotekt
PS: Was die Versuchung, ohne IFR-rating in IMC zu fliegen angeht, kannst Du Dich entspannen. Nach nunmehr immerhin gut acht Jahren mit dem iPad in der Luft (ja, so lang gibt´s schon iPad´s) hab ich noch immer einen heiligen Respekt davor, und daran wird auch der simple Unterschied zwischen Saugnapf und Blechtreiber nichts ändern.
PPS: und ausserdem ist das mit diesen komischen "Gesetzen" eh alles nicht so genau ;-)