Nachdem ich im vorweihnachtlichen Stress ganz übersehen habe, dass mein SEP-Rating abgelaufen ist: Wie lange hab ich Zeit, um es mittels einfachem Überprüfungsflug mit Examiner wieder aufleben zu lassen? Habe irgendwie drei Monate im Kopf, auf den ist momentan aber eher weniger Verlass!
Danke im Voraus,
Johannes
P.S.: So wird auch die Kategorie Law and Order mal genutzt!
Danke im Voraus,
Johannes
P.S.: So wird auch die Kategorie Law and Order mal genutzt!
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Habe jetzt auch die entsprechende Aufhebung gefunden.
Quelle: https://www.austrocontrol.at/luftfahrtbehoerde/safety/hinweise__anweisungen/zph
hab ich jetzt bekommen: der Prüfer beurteilt, ob mit oder ohne ATO der Prof.Check gemacht werden kann. Wird dann der Prof.Check nicht bestanden wird --> ab in die ATO.
Man ließ aber durchklingen, dass diese Regelung nur "aktuell" gültig ist - es kann nicht ausgeschlossen werden, dass früher oder später der Prüfer nicht mehr der alleinige Entscheider ist.
Quelle: https://www.austrocontrol.at/luftfahrtbehoerde/safety/hinweise__anweisungen/zph
Schriftliche Bestätigung hole ich mir noch ein.
hab ich jetzt bekommen: der Prüfer beurteilt, ob mit oder ohne ATO der Prof.Check gemacht werden kann. Wird dann der Prof.Check nicht bestanden wird --> ab in die ATO.
Man ließ aber durchklingen, dass diese Regelung nur "aktuell" gültig ist - es kann nicht ausgeschlossen werden, dass früher oder später der Prüfer nicht mehr der alleinige Entscheider ist.
vor etwa 4 Jahren
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#3579
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Hallo Ingen@ir
Der Unterschied zu früher ist der: Solange der ZPH 3 gültig war, reichte ein einfacher PROF CHECK zur Erneuerung einer PPL Klassenberechtigung.
Jetzt wünscht man eine Nachschulung ( wie immer die auch aussehen mag ) durch eine DTO oder ATO. Diese wird von einer Flugschule auf dem Prüfungsformular bestätigt. Das wäre die Neuerung.
PS: Immer wenn sich etwas ändert, dann herrscht auch bei der ACG eine zeitlang Unsicherheit. Es ist immer gut den netten Damen bei der ACG per Email: piloten@austrocontrol.at zu schreiben und sie zu fragen, was man denn tun müsse. Die Antworten erfolgen prompt und man hat auch etwas Schriftliches in der Hand. Ausserdem ist man am letzten Stand, wenn sich wieder etwas geändert haben sollte, denn der Informationsfluß ist dünn.....
Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
Der Unterschied zu früher ist der: Solange der ZPH 3 gültig war, reichte ein einfacher PROF CHECK zur Erneuerung einer PPL Klassenberechtigung.
Jetzt wünscht man eine Nachschulung ( wie immer die auch aussehen mag ) durch eine DTO oder ATO. Diese wird von einer Flugschule auf dem Prüfungsformular bestätigt. Das wäre die Neuerung.
PS: Immer wenn sich etwas ändert, dann herrscht auch bei der ACG eine zeitlang Unsicherheit. Es ist immer gut den netten Damen bei der ACG per Email: piloten@austrocontrol.at zu schreiben und sie zu fragen, was man denn tun müsse. Die Antworten erfolgen prompt und man hat auch etwas Schriftliches in der Hand. Ausserdem ist man am letzten Stand, wenn sich wieder etwas geändert haben sollte, denn der Informationsfluß ist dünn.....
Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
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Schein (Klassenberechtigung ) abgelaufen - ab in die Flugschule ! Siehe EASA Verordnung 1178/2011
Hallo Peter, Dankesehr!
hab den relevanten Absatz unter den "Allgemeinen Anforderungen - Gültigkeit und Erneuerung von Klassen- und Musterberechtigungen" mal herauskopiert:
Als Ergänzung hier noch was für IR:
vor etwa 4 Jahren
·
#3577
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Hallo Ingen@ir,
ja, es hat sich was geändert. Die ACG hat den ZPH 3, welcher Erleichterungen für die Scheinverlängerungen brachte, nach einem EASA Audit streichen müssen. Auch für PPL.(Stand Dezember 2020 )
Schein (Klassenberechtigung ) abgelaufen - ab in die Flugschule ! Siehe EASA Verordnung 1178/2011.
Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
ja, es hat sich was geändert. Die ACG hat den ZPH 3, welcher Erleichterungen für die Scheinverlängerungen brachte, nach einem EASA Audit streichen müssen. Auch für PPL.(Stand Dezember 2020 )
Schein (Klassenberechtigung ) abgelaufen - ab in die Flugschule ! Siehe EASA Verordnung 1178/2011.
Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
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...Kannst dein SEP mittels Prüfflug bis zu 7 Jahren und 364 Tagen nach Ablauf mit Examiner verlängern. Falls Du durchfällst, dann brauchst Nachschulung in ATO etc.
Um diesen Beitrag hier nochmal aufsteigen zu lassen:
Hat sich diesbezüglich etwas bis Stand heute geändert?
Lg
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Thx, sehr informativ, auch dass die oft geschmähte ACG anscheinend im Vergleich zum EASA-Standard hier erfreulicherweise in Richtung Erleichterung/Vereinfachung geht.
vor etwa 6 Jahren
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#251
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NICHT MEHR GÜLTIG - ZPH 3 WURDE ERSATZLOS GESTRICHEN - STAND 12/2020
Hallo Johannes,
Kannst dein SEP mittels Prüfflug bis zu 7 Jahren und 364 Tagen nach Ablauf mit Examiner verlängern. Falls Du durchfällst, dann brauchst Nachschulung in ATO etc.
Steht alles hier, gilt aber nur für österreichische Scheine: https://www.austrocontrol.at/jart/prj3/austro_control/data/dokumente/ELaxX_ZPH_LFA_LSA_007.pdf
Bei uns kostet ein Prof.Check Basis Katana excl. Landegebühren in LOAN Euro 180.- ( Pauschalangebot )
Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
flugschule[at]chello.at
Hallo Johannes,
Kannst dein SEP mittels Prüfflug bis zu 7 Jahren und 364 Tagen nach Ablauf mit Examiner verlängern. Falls Du durchfällst, dann brauchst Nachschulung in ATO etc.
Steht alles hier, gilt aber nur für österreichische Scheine: https://www.austrocontrol.at/jart/prj3/austro_control/data/dokumente/ELaxX_ZPH_LFA_LSA_007.pdf
Bei uns kostet ein Prof.Check Basis Katana excl. Landegebühren in LOAN Euro 180.- ( Pauschalangebot )
Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
flugschule[at]chello.at
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Wenn ich (weder Rechtskundiger noch FI geschweige denn FE) https://www.easa.europa.eu/system/files/dfu/Part-FCL.pdf , S. 825ff. bzw. S. 841 richtig deute: wenn der Ablauf der Berechtigung mehr als drei Monate her ist, braucht es vorher zusätzlich "refresher training"; bei weniger als drei Monaten kann die Flugschule davon absehen, aber es braucht jedenfalls eine Bestätigung über die "Überprüfungsreife" . Der Überprüfungsflug selber ist anscheinend grundsätzlich genauso wie bei rechtzeitiger Verlängerung wenn man im Jahr vor Berechtigungsablauf weniger als zwölf Stunden geflogen ist.
Kurzzusammenfassung auch hier: http://www.fliegergruppe.at/home/wp-content/uploads/2015/10/EASA-FCL-Zusammenfassung-A4-f%C3%BCr-PPL-MEP-IR_20151003_.pdf .
Kurzzusammenfassung auch hier: http://www.fliegergruppe.at/home/wp-content/uploads/2015/10/EASA-FCL-Zusammenfassung-A4-f%C3%BCr-PPL-MEP-IR_20151003_.pdf .
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