Hallo Ingen@ir
Der Unterschied zu früher ist der: Solange der ZPH 3 gültig war, reichte ein einfacher PROF CHECK zur Erneuerung einer PPL Klassenberechtigung.
Jetzt wünscht man eine Nachschulung ( wie immer die auch aussehen mag ) durch eine DTO oder ATO. Diese wird von einer Flugschule auf dem Prüfungsformular bestätigt. Das wäre die Neuerung.
PS: Immer wenn sich etwas ändert, dann herrscht auch bei der ACG eine zeitlang Unsicherheit. Es ist immer gut den netten Damen bei der ACG per Email: piloten@austrocontrol.at zu schreiben und sie zu fragen, was man denn tun müsse. Die Antworten erfolgen prompt und man hat auch etwas Schriftliches in der Hand. Ausserdem ist man am letzten Stand, wenn sich wieder etwas geändert haben sollte, denn der Informationsfluß ist dünn.....
Peter Schmidt
http://www.trytofly.at