https://www.pilotundflugzeug.de/artikel/2018-12-05/GA_Roadmap_20
Oder wurden von den Herren wieder mal nur die Buffets geplündert?
Oder wurden von den Herren wieder mal nur die Buffets geplündert?
vor etwa 6 Jahren
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#2084
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Worin liegt Unterschied dazu, dass ich einen Bekannten auf eine Schneebergrunde mitnehme? VGH
Meines Erachtens überhaupt keiner.
Mit einer guten Versicherung (mehr, als ausreichende Deckung!) braucht sich niemand davor fürchten.
Und: Zu Tode gefürchtet ist auch gestorben.
LG Axel der Aerotekt
PS: Im Fall des Falles wird auch der beste Freund genauso zum Berserker.
vor etwa 6 Jahren
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#2087
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Hallo Axel,
Da bin ich aber gar nicht Deiner Meinung.
Das Gieren nach "billigen Flügen" ist unbegreiflich.
Passagierflüge ausserhalb von "Introductionflights" durch Flugschulen bedarf einer Berufspilotenlizenz.
Hier wird offensichtlich die aliquote Kostenbeteiligung an Flügen verwechselt. Da zahlst Du aber mit Deinem Sitz mit - und das ist nicht das gleiche.
Ich finde es absolut nicht erbaulich, dass hier Personen angeleitet werden ein Risiko einzugehen.
Schreibe doch einmal eine Versicherung auf entgeltliche Passagierflüge in dieser Form (Rechtsgrundlage nennen) an und berichte uns doch.
Wingli hat auf seiner Homepage stehen, dass irgend ein LBA-Mitarbeiter eine Meinung abgegeben hätte. Diesen wollte ich gerne befragen ob es seine Privatmeinung war.
Wingli hat unseren Account gelöscht. So siehts aus.
Wäre aber durchaus auch von AOPA Österreich (er-)klärbar.
Da bin ich aber gar nicht Deiner Meinung.
Das Gieren nach "billigen Flügen" ist unbegreiflich.
Passagierflüge ausserhalb von "Introductionflights" durch Flugschulen bedarf einer Berufspilotenlizenz.
Hier wird offensichtlich die aliquote Kostenbeteiligung an Flügen verwechselt. Da zahlst Du aber mit Deinem Sitz mit - und das ist nicht das gleiche.
Ich finde es absolut nicht erbaulich, dass hier Personen angeleitet werden ein Risiko einzugehen.
Schreibe doch einmal eine Versicherung auf entgeltliche Passagierflüge in dieser Form (Rechtsgrundlage nennen) an und berichte uns doch.
Wingli hat auf seiner Homepage stehen, dass irgend ein LBA-Mitarbeiter eine Meinung abgegeben hätte. Diesen wollte ich gerne befragen ob es seine Privatmeinung war.
Wingli hat unseren Account gelöscht. So siehts aus.
Wäre aber durchaus auch von AOPA Österreich (er-)klärbar.
vor etwa 6 Jahren
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#2089
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Hallo Axel, Da bin ich aber gar nicht Deiner Meinung. Das Gieren nach "billigen Flügen" ist unbegreiflich. Passagierflüge ausserhalb von "Introductionflights" durch Flugschulen bedarf einer Berufspilotenlizenz. Hier wird offensichtlich die aliquote Kostenbeteiligung an Flügen verwechselt. Da zahlst Du aber mit Deinem Sitz mit - und das ist nicht das gleiche. Ich finde es absolut nicht erbaulich, dass hier Personen angeleitet werden ein Risiko einzugehen. Schreibe doch einmal eine Versicherung auf entgeltliche Passagierflüge in dieser Form (Rechtsgrundlage nennen) an und berichte uns doch. Wingli hat auf seiner Homepage stehen, dass irgend ein LBA-Mitarbeiter eine Meinung abgegeben hätte. Diesen wollte ich gerne befragen ob es seine Privatmeinung war. Wingli hat unseren Account gelöscht. So siehts aus. Wäre aber durchaus auch von AOPA Österreich (er-)klärbar.
Ich glaub, Du verwechselst da zwei Sachen:
Was die Introductory Flights angeht, hast Du recht.
Aber die Mitflugzentralen funktionieren ALLE auf Basis des - völlig legalen - Costsharing-Modells.
Ich wüsste nicht, wo da das Problem liegen sollte.
LG Axel der Aerotekt
PS: Mit Deiner Kritik richtest Du Dich im Übrigen auch gegen diese unsere Plattform, die Schnupperflüge vermittelt. Vermische bitte nicht diese mit Introductory Flights, das ist was ganz anderes.
vor etwa 6 Jahren
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#2090
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Guten Morgen,
Axel, Gustav - ihr habt beide recht ...
Weder Axel noch ich motivieren unsere Pilotenfreunde (m/w) zu unerlaubten gewerblichen Flügen. Auch Wingly gestattet grundlegend die Verrechnung des Pilotensitzes nicht - man kann jedoch das System aushebeln, das entspricht dann jedoch dem Vorsatz, der Mutwilligkeit. Gustav, ich habe Dir den Passus kopiert.
Hoffe damit die Unklarheiten beseitigt zu haben :-)
LG Robert
Axel, Gustav - ihr habt beide recht ...
Weder Axel noch ich motivieren unsere Pilotenfreunde (m/w) zu unerlaubten gewerblichen Flügen. Auch Wingly gestattet grundlegend die Verrechnung des Pilotensitzes nicht - man kann jedoch das System aushebeln, das entspricht dann jedoch dem Vorsatz, der Mutwilligkeit. Gustav, ich habe Dir den Passus kopiert.
Hoffe damit die Unklarheiten beseitigt zu haben :-)
LG Robert
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vor etwa 6 Jahren
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#2091
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Guten Morgen, Axel, Gustav - ihr habt beide recht ... Weder Axel noch ich motivieren unsere Pilotenfreunde (m/w) zu unerlaubten gewerblichen Flügen. Auch Wingly gestattet grundlegend die Verrechnung des Pilotensitzes nicht - man kann jedoch das System aushebeln, das entspricht dann jedoch dem Vorsatz, der Mutwilligkeit. Gustav, ich habe Dir den Passus kopiert. Hoffe damit die Unklarheiten beseitigt zu haben :-) LG Robert
Danke Robert,
allerdings unterscheidet sich das Modell insofern grundlegend, als hier Sitzplätze (wie in Linienmaschinen) 'verkauft' werden. Davon halte ich persönlich nichts. Im Fall der Cost-Sharing-Schnupperflüge wird der 'Charter'preis für den ganzen Flieger verrechnet, abzüglich der Beteiligung des Piloten (wobei das Gesetz hier völlig offen lässt, wie hoch der ist, auch in der ACG weis es niemand).
Das bedeutet, dass im Fall von Vereinen der Preis Basis ist, den der Pilot seinem Verein auch bezahlt, im Fall jemand seinen privaten Flieger dazu benutzt, ex lege nur Treibstoff und Landegebühren, und das unter Abzug des Pilotenanteils, was ich für eine eklatante Ungleichbehandlung halte.
LG Axel der Aerotekt
PS: Durch die völlige Rechtsunsicherheit über den Anteil des Piloten wird wohl diese irgendwann einmal erst durch das Urteil eines ordentlichen Gerichtes beseitigt werden können, also wenn einmal wirklich prozessiert werden wird, bis dahin ist noch 'alles möglich'
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