LIebe Freunde,
ich hoffe, ich habe eure Fragen richtig verstanden und ich kann bei meiner Beantwortung natürlich nur die derzeitig geltenden Bestimmungen wiederspiegeln.
1. Night VFR außerhalb einer Flugschule ist nicht möglich. Rein rechtlich darfst du ja ohne Night VFR Eintrag in deiner Lizenz gar nicht in der Nacht fliegen. Kannst also auch nicht üben.
2. Jetzt sitzt, sagen wir einmal ein Lehrer mit gültiger Night VFR Berechtigung neben dir. Dann ist er PIC und Du bist lediglich Passagier. ( Da du ja keine Berechtigung hast ...)
3. Findet dieser Flug aber im Rahmen und im Auftrag einer Flugschule mit entsprechender Ausbildungsgenehmigung (NIT) statt, dann wäre es eventuell ein Schulflug wenn.......
...und jetzt fangen die Probleme an:
4. Das Flugzeug sollte der ACG im Rahmen einer ATO benannt worden sein. Ist möglich, reine Papiersache. Die Frage ist nur, ob die ATO das macht und zu welchen Bedingungen. Sie geht damit eigentlich ein großes Risiko ein.
5. Bei den noch restlichen Registered Facilitys sofern sie Night VFR Ausbildung überhaupt eingetragen haben,geht das eher nicht. Die ACG könnte das zwar theoretisch genehmigen, ob sie das tut ist eine andere Frage. Sollte die RF keine NIGHT VFR Ausbildung bis dato angemeldet haben, dann geht es ganz sicher nicht, da in der jetzigen Übergangsphase keine Veränderungen der Berechtigungen erlaubt sind.
Das Einbringen eines Fremdflugzeuges in eine RF ist, sagen wir einmal, eine rein juristische Frage und wird dir sicher nicht vor dem 08.04.2019 von der ACG beantwortet werden. Dann sind RF's sowieso Geschichte.
6. Man könnte bei der jetzt bald anstehenden DTO Gründung per 08.04.2019 aber so ein Fremdflugzeug als Night VFR Schulmaschine, über die man aber als Flugschule Verfügungsgewalt haben muss, benennen.
Doch da kommen die nächsten Probleme:
Will das die DTO und welche Verantwortung muss sie da übernehmen ohne etwas davon zu haben?
1. Ist dieses Fremdflugzeug überhaupt lufttüchtig und entspricht den geltenden NCO's?
Wer übernimmt die Verantwortung, wenn das ARC abgelaufen oder die Versicherung nicht rechtzeitig einbezahlt wurde und wie kann eine ATO das prüfen?
2. Wie ist das Flugzeug versichert?
3. Ist das Flugzeug für diese Art der Schulung überhaupt geeignet?
4. Wer haftet, wenn etwas passiert.
5. Wer zahlt Schäden an einem zur Schulung verwendeten Fremdflieger, der z.B. nicht VOLLKASKO versichert ist. Oder wer bezahlt einen Motor- oder Propellerschaden, der vielleicht nicht von der Versicherung abgedeckt ist ?
Der Lehrer? Da wäre er ja schön blöd, dieses Risiko auf sich zu nehmen. Gilt aber bitte auch für Examiner bei Prüfflügen.
Wer haftet bei Personenschäden und sei es nur beim Rollen.
Welche Kontrollmöglichkeiten hat die FS über den Flieger ?
Aufzeichnungspflichten, Ramp Checks, Audit's...was weiß ich alles....
usw.usw....... Millionen Fragen und Unsicherheiten.......
Das ist auch der Grund, warum beim IFR Training (CBT und ER ), und derzeit nur beim IFR Training , man bis zu 30 Stunden ohne ATO oder natürlich mehr auf dem eigenen Flieger fliegen kann und diese 30 Stundeneventuell komplett für die Ausbildung angerechnet werden können.
Weil für diese Stunden außerhalb einer ATO hat die ATO keinerlei Verantwortung zu übernehmen. Fällt der Flieger herunter, dann liegt er halt unten......ist der Propeller oder der Motor kaputt...Pech gehabt.... Die ATO ist immer aus dem Schneider und muss keinerlei Verantwortung übernehmen. Die hat nur der PIC, mit allen straf- und privatrechtlichen Folgen und Konsequenzen.
Peter Schmidt
http://www.trytofly.at