PLATZRUNDEN SIND MÖGLICHST GENAU EINZUHALTEN! Ich glaube diese Frage ist wohl nicht ernst gemeint. Als ausgebildeter Pilot fliegen Sie doch auch in der Platzrunde von LOAN und sollten von Ihrer PPL-Ausbildung noch wissen, dass dort die Frequenz der in den beiden simultan in Betrieb befindlichen Platzrunden oft sehr viele Luftfahrzeuge nutzen! Hier auch nur ansatzweise in Zweifel zu ziehen, dass Anflugverfahren oder Anrainerschutz auch missachtet werden könnte finde ich abstrus. Natürlich kann man die Platzrunde „nicht genau auf dem Strich fliegen“, wie es in Deutschland vor Gericht zum Thema wurde, aber einzuhalten ist dem Grunde nach diese trotzdem! Sollte dieses Thema einen Vorfall kaschieren oder relativieren wollen, dann werden Sie wohl wenige Personen finden, die das unterschreiben können. Stichwort: Good airmenship“! Offensichtlich ist wohl nicht klar, dass bei Missachtung der Platzrunde Haftungsfragen entstehen, die Ihnen im schlimmsten Fall die Existenz kosten können - von der Lizenz mal abgesehen. Platzrunden stellen sicher, dass das An- und Abflugverfahren an unkontrollierten Flugplätzen reibungslos und vor allem sicher abläuft. Sie dienen zur Orientierung und vermeiden schlimme Kollisionen. Gustav Z. HOLDOSI
[i] ... Was für mich neu war ist - "Sollte ein Pilot aus triftigen Gründen (hoffentlich aus Gründen der Flugsicherheit) von der Platzrunde abweichen, so hat er das innerhalb von 72 Stunden bei der entsprechenden Behörde zu melden - inkl. Begründung. ...
[i]Ich nehme an, dass man - sollte man die Absicht haben, die zuständigen Mitarbeiter der ACG in den Wahnsinn zu treiben *) - das jedes Mal geflissentlich tun sollte. Die werden sicher genauso freudig drauf reagieren, wie Polizisten, die eine Anzeige mit vieeelen Fremdwörtern aufnehmen sollen. LG Axel der Aerotekt *) bzw. aus dem wohlverdienten Büroschlaf zu wecken.[/i][i] ... Was für mich neu war ist - "Sollte ein Pilot aus triftigen Gründen (hoffentlich aus Gründen der Flugsicherheit) von der Platzrunde abweichen, so hat er das innerhalb von 72 Stunden bei der entsprechenden Behörde zu melden - inkl. Begründung....