Guten Morgen, Axel, Gustav - ihr habt beide recht ... Weder Axel noch ich motivieren unsere Pilotenfreunde (m/w) zu unerlaubten gewerblichen Flügen. Auch Wingly gestattet grundlegend die Verrechnung des Pilotensitzes nicht - man kann jedoch das System aushebeln, das entspricht dann jedoch dem Vorsatz, der Mutwilligkeit. Gustav, ich habe Dir den Passus kopiert. Hoffe damit die Unklarheiten beseitigt zu haben :-) LG Robert
Danke Robert,
allerdings unterscheidet sich das Modell insofern grundlegend, als hier Sitzplätze (wie in Linienmaschinen) 'verkauft' werden. Davon halte ich persönlich nichts. Im Fall der Cost-Sharing-Schnupperflüge wird der 'Charter'preis für den ganzen Flieger verrechnet, abzüglich der Beteiligung des Piloten (wobei das Gesetz hier völlig offen lässt, wie hoch der ist, auch in der ACG weis es niemand).
Das bedeutet, dass im Fall von Vereinen der Preis Basis ist, den der Pilot seinem Verein auch bezahlt, im Fall jemand seinen privaten Flieger dazu benutzt, ex lege nur Treibstoff und Landegebühren, und das unter Abzug des Pilotenanteils, was ich für eine eklatante Ungleichbehandlung halte.
LG Axel der Aerotekt
PS: Durch die völlige Rechtsunsicherheit über den Anteil des Piloten wird wohl diese irgendwann einmal erst durch das Urteil eines ordentlichen Gerichtes beseitigt werden können, also wenn einmal wirklich prozessiert werden wird, bis dahin ist noch 'alles möglich'