Samstag, 04. Januar 2020
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Ich weis jetzt zwar nicht, ob dieses Thema in der richtigen Kategorie steht, aber ich probier´s halt einmal hier. Verzeiht mir, wenn das folgende jetzt langatmig und juristisch zäh klingt, aber es betrifft eine schlagartig grösser werdende Gruppe von Drohnenpiloten.

Seit einiger Zeit boomen die sogenamnnten Ultralight-Drohnen. Hat man bis vor kurzem vergleichsweise schwere und unhandliche Drohnen (zB DJI Phantom udgl.) gebraucht, um vernünftige Aufnahmen zu machen, so haben jetzt die "Mini´s" eindeutig die Oberhand gewonnen, sie bieten nahezu die gleichen Features, wie die grossen der vorigen Generation (Videos und Photos in 4k, Gimbalkameras usw.), haben aber den unwiderstehlichen Vorteil, in die unterste Gewichtsklasse < 250 g / < 79 Joule der Flugmodelle ("Spielzeug";) zu fallen. Das Luftfahrtgesetz i.d.g.F. § 24c. bis § 24l regelt diese Klassifizierungen.

Was mich dabei irritiert, ist die m.E. etwas missverständliche Handhabung durch die ACG, zB in deren App fürs iPad "Drone Space". An sich eine gute Idee, die App erkennt den Standort auf der sichtbaren Karte, in der die einzelnen Zonen ersichtlich sind, und gibt einen rot oder grün unterlegten Hinweis aus, ob man mit seiner Drohne hier fliegen kann (die Klasse, sogar das Fabrikat und Muster seines Gerätes kann man vorher festlegen). Da ich im südliche Wien wohne, hab ich das gleich ausprobiert, und musste feststellen, dass ich mit meiner Drohne (< 250 g / < 79 J), die natürlich auch mit einer Kamera ausgestattet ist, hier nach Ansicht der ACG nicht fliegen dürfte. Klar, Wien ist grösstenteils in einer Verbotszone, ähnlich der für die allgemeine Luftfahrt, und ausserdem in der Kontrollzone von LOWW.

Das LFG nimmt aber in § 24d solche Luftfahrzeuge ausdrücklich von den Bestimmungen des LFG aus: " ...fallen diese Geräte nicht in den Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes.".
Ist hier die ACG mit ihrer App im Irrtum, wendet sie das LFG falsch an? In den Hinweisen dieser App steht sogar ausdrücklich diese Ausnahme drin. Oder hat man nur vergessen, die UL-Drohnen in der Auswahlliste wegzulassen?

Eine weitere Unklarheit hinsichtlich der Registrierungspflicht ist in meinen Augen die Einschränkung hinsichtlich der in solchen kleinen Drohnen installierten Kameras. Nach meiner Rechtsauffassung gilt hier (natürlich) nur der reine Gesetzestext, und nicht irgendwelche Interpretationen oder Handhabungen der ACG. Folgt man ersterem, hier dem § 24c. (1) " ... ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung zum Piloten verwendet werden können ..." so bedeutet das m.M. nach, dass es darauf ankommt, ob tatsächlich mit der eingebauten Kamera aufgenommen wird, oder diese lediglich (ergänzend) zur Navigation verwendet wird. Die in ihrer App formulierte Auffassung der ACG könnte aber so verstanden werden, dass mit Kameras ausgerüstete Drohnen der untersten Gewichtsklasse jedenfalls zu registrieren sind, obwohl selbst dieser Text nur das Faktum des tatsächlichen Aufnehmens nennt. Fragt man die üblichen verdächtigen Auskenner, hört man aber regelmässig, dass jede Kameradrohne registrierungspflichtig sei, auch wenn sie noch keine Minute gefilmt hat.

Interessant auch, dass die iPad- App des ÖAMTC, der ja auch Drohnenkurse abhält, im Fall der Kategorie "Flugmodell" für den Standort Wien ein absolutes Flugverbot, und Ausnahmen nur mit Sondergenehmigungen von ACG und FBL LOWW anführt (Flughöhe < 150 m), für die Kategorie "Spielzeug" und h < 30 m aber keinerlei Einschränkungen!

Meiner bescheidenen Meinung und Rechtsauffassung nach darf ich mit meinem Gerät (< 250 g / < 79 J) bis zu einer Höhe von 30 m AGL überall und ohne weitere Registrierungen oder Genehmigungen, sei es von Seiten der ACG, eines Flugplatzes / -hafens, oder sogar einer Militärflugleitung fliegen, so lange ich mit meiner Kamera keine Aufnahmen mache. Praktisch hiesse das: Man müsste mir schon direkt nach dem Flug nachweisen, dass die Drohne gefilmt hat?

Ich würde mich über die Meinung der hier mitlesenden Kollegen, vor allem derjenigen, die auch Drohnenkurse anbieten, freuen. Vor allem: Was sagen denn unsere Experten bei der AOPA dazu? Sollte man so eine UL-Kameradrohne sicherheitshalber registrieren, um dann künftig damit uneingeschränkt und absolut überall (unter Einhaltung der Sicherheit und des Datenschutzes) fliegen und filmen zu dürfen?


LG Alexander W.
vor etwa 2 Jahren
·
#4015
Drohnenpiloten-Aufbaukurs zum EU-Drohnenführerschein (= Fernpilotenzeugnis) A1/A3
https://www.mfu.at/drohnenkurs.php

Prüfungsvorbereitung zur Prüfung bei Austro Control inklusive persönliche Gefährdungshaftung, Delta´s und No-Go´s zu den EASA-Regulierungen

Das EU-Drohnen-Regulativ 2021 ist vielen Anwendern entweder unverständlich und/oder es gelingt ihnen keine realistische Gefahreneinschätzung.
Die Kategorien "open", "specific" und "certified" erfordern mehr rechtliches Wissen und Kenntnis der Gefahren, als bei dem Onlinetest bei AustroControl gefordert.

Vortragender: Dr. Herwig BAUER (Luftrechtsexperte)
Nächster Kurs voraussichtlich am 13.-14. November 2021
vor etwa 3 Jahren
·
#3861
Ich erlaube mir alle hier mitlesenden Drohnenpiloten auf die Aktion von Air&More hinzuweisen:
https://airandmore.at/drohnen-petition-unterschriftenliste-uas/
Hoffentlich nützt es was die Petition zu unterstützen damit aktuell gekaufte Drohnen auch nach dem 1.1.2023 weiter benutzt werden dürfen.

lg
Oliver

vor etwa 3 Jahren
·
#3813
Hallo Oliver Wenn man mich vor 20 Jahren gefragt hätte, ....Peter Schmidt http://www.trytofly.at

Peter, das lässt mich ziemlich unbeeindruckt. Es folgt halt der strikten Logik, dass alles, was jemand anderem auf den Kopf fallen kann, reguliert gehört. Die Art und Weise WIE reguliert wird, ist allerdings durchaus hinterfragenswert.

LG Axel der Aerotekt

PS: Wahrscheinlich bin ich aber berufsbedingt einfach massiv abgestumpft (euphemistisch: 'abgehärtet'). In einer Branche, wo man es bei neun Bundesländern mit zwölf (!) Bauordnungen zu tun hat, von denen manche so oft, und so kompliziert novelliert werden, dass nicht einmal die Beamten mitkommen, die sie zu vollziehen hätten, entlockt einem das höchstens dann und wann ein hysterisches Lachen ....
vor etwa 3 Jahren
·
#3812
Servus Peter!
Das man irgendwann mit derartigen Regulieren rechnen musste, war aufgrund erwiesener Unfällen mit Verletzten schon irgendwie abzusehen...
Leider gibt es genug Typen, die auch über Spielplätzen mit Ihrer Drohne fliegen wollen (und vermutlich das auch getan haben) ....
Bitte verschreie es nicht mit Deiner Fiction! Stell Dir vor auf einem Badeteich will jemand mit seinem Benzinbetriebenen Modellrennboot fahren und fährt dabei jemanden der gerade auftaucht mit der Messingschraube über den Kopf oder Rücken .... Nein, ich will gar nicht wissen was dann für Forderungen an die Politik gerichtet werden!
Und weils ja auch Spezialisten gibt, die ihr Bezinbetriebenens Rennauto auf öffentlichen Straßen fahren, wird das so lange gut gehen, bis der Erste damit einen Unfall baut ....
Bei der Modellbahn wirds wohl nicht passieren - die findet ja meist im eigenen Hobbykeller statt - ABER sie darf den Funk etc. nicht stören! Da hat es auch schon Anzeigen, Hausdurchsuchungen mit Stilllegungen u.ä. gegeben...

Ich sehe es ja ein, dass ich heute zumindest irgendwie beweisen muss, dass ich mich mit dem Thema auseinander gesetzt habe und wenigsten rudimentär weiß was Sache ist, was ich darf und was nicht und nicht einfach ins nächste Modellbaugeschäft spaziere und den neu erworbenen Kopter gleich einmal vorm Geschäft ausprobiere ...

Man kann es natürlich auch übertreiben ;)

Jeder Modell-Kopter-Pilot muss nun vor Flugbeginn in Kontrollzonen sich bei der Flugkontrolle an-/abmelden. So weit so gut - nur werden die Damen und Herren der Flugkontrolle bald ausrasten ...
Andererseits, wenn ich keinen Beweis habe, dass ich mir die Flugfreigabe geholt habe, wer bitte will das wie kontrollieren?! Und wenn man das nicht kann, wozu bitte rufe ich dann die Flugkontrolle an?

Erst letzten Samstag habe ich das live probiert (für die Kontrollzone Wien) - hat auch wunderbar geklappt! Noch - weil ich vermutlich eh der Einzige war... Der Herr am anderen Ende der Leitung hat sich sogar bedankt dass ich mich an-/abgemeldet habe (ob der wenn es warm ist und x Piloten fliegen wollen, auch noch so freundlich ist?)!

Ich habe deswegen auch den ÖAMTC "angezündet" und dort die Situation erläutert - ja, versteht man, man will sich darum kümmern ... na mal sehen was dabei raus kommt...
Ich hoffe, dass nicht wieder erst was passieren muss, damit sich was bewegt!

lg
Oliver

vor etwa 3 Jahren
·
#3811
Hallo Oliver

Wenn man mich vor 20 Jahren gefragt hätte, ob ich einen Modellflugzeugführerschein bräuchte, wenn ich mit meinem ferngesteuerten TAXI (siehe Foto ) an einem schönen Sonntag auf die nächste Wiese fliegen gehe oder gar mit WIEN TURM in Kontakt treten müsste, dann hätte ich dich ausgelacht und gefragt, ob du noch ganz richtig tickst.

Jetzt im Jahr 2021 hat der Regulierungswahn einen weiteren Höhepunkt erreicht. Ja, man braucht auch für Modellflugzeuge auf Modellflugplätzen einen DROHNENFÜHRERSCHEIN für Modellflugzeuge. Diesen erhält man natürlich kostenpflichtig nach Beantwortung von lächerlichen und entbehrlichen Fragen auf https://www.dronespace.at/. Total absurd !

Warum immer nur einen Fragenkatalog für Fluggeräte? Man könnte diesen Fragenkatalog auch auf andere Modellbauvarianten ausdehnen.

Hier ein Fragenbeispiel für das Modellbauküstenpatent für Hobbyschiffer:

1. Sie fahren auf einem zugelassenen Badeteich mit einem Modell des Panzerkreuzers POTEMKIN im erlaubten Maßstab von 1:100. Auf einmal begegnet ihnen eine Entenmutter mit ihren Küken. Gemäß den geltenden Modellbauküstenpatentbestimmungen dürfen sie diese Entenformation erst nach Abgabe eines Warnschusses erst und nur dann überholen, wenn die Anzahl der Küken folgende Stückzahl nicht übersteigt:
1. 2
2. 3
3. 5
4. Anzahl ist nicht vorgeschrieben

Oder ein Beispiel für Modelleisenbahner:

1. Ihre Modelleisenbahn übersteigt eine Gesamtlänge von 15 Meter. Um EU Konform in ihrem Hobbykeller die Züge fahren lassen zu dürfen benötigen sie eine Fahrdienstleiterhilfsberechtigung und eine Schienenüberlängengenehmigung, welche für 3 Jahre gültig ist.
Während des Betriebes ihrer Modelleisenbahn müssen sie ein rotes Kapperl aufsetzen und eine STOPP Kelle mit aufgedruckter Genehmigungsnummer in Griffweite haben.Die Kellertüre darf nicht abgesperrt werden. In der Nähe des Wiener Zentralbahnhofes müssen sie ständig auf der Telefonnummer des Bahnhofsmodellbauhilfsdienstes erreichbar sein. Sollte eines der Züge während des Fahrbetriebes entgleisen, so ist unverzüglich eine Störungsmeldung an Märklin oder Kleinbahn abzugeben. Die Grundberechtigung gilt nur bei Spurweite HO und automatischer Zugsgeschwindigkeitssteuerung. Sollten sie die Steuerung der Fahrgeschwindigkeit ihrer Lokomotiven selber wählen, dann gibt es auch die Möglichkeit einer Zusatzberechtigung entweder ANALOG oder DIGITAL sowie für Gleichstrom- bzw. Wechselstromloks zu erlangen. Eine Berechtigung für Modelldampflokomotiven ist in Ausarbeitung und wird nach Ende des OPT- OUTS im Jahre 2030 verfügbar sein.

Fiction ? Nein....auch Dummheit ist eine Pandemie !

Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
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vor etwa 3 Jahren
·
#3810
Übrigens die Info mit der Telefonnummer die man in der Kontrollzone wegen Flugfreigabe anrufen soll, ist tatsächlich in der ÖAMTC-APP hinterlegt ... wenn man diese denn auch findet ;)

Angeblich auch in der drohnenspace-APP der AustroControl - da habe ich die Info nur noch nicht entdeckt...
Dafür aber hier: https://map.dronespace.at/ Einfach auf das gewünschte Gebiet in der Kontrollzone klicken - dann erscheint links die Info mit der Kontaktnummer.

Ich frage mich ja nur, bin ich wirklich der Erste der sich damit näher beschäftig und bei AustroControl, ÖAMTC, Fyl&More, Flughafen Schwechat etc. diesbezüglich nachfragt?!
Schaut zumindest so aus, die Leute waren alle extrem freundlich und bemüht!
vor etwa 3 Jahren
·
#3809
Ich gebe nur wieder, was ich an Infos (schriftlich!) erhalten habe!
In AT scheint der Spruch "wer lange fragt, geht lange irr" sich doch sehr zu bewahrheiten....
Mir persönlich wäre auch wohler, wenn so eine Freigabe z.b. über die Drohnenspace- oder ÖAMTC-APP erfolgen würde.
1.) wäre es dann nicht dramatisch wenn viele gleichzeitig anfragen
2.) könnte man mit Reg.Nr. etc. etwas "hinterlegen" und es gäbe dadurch auch einen Beweis
Vielleicht kommt sowas ja noch?

Andere Frage: Wie wurde das denn früher bei Modellflugzeugpiloten gehandhabt? Die Flieger/Hubschrauber waren sicher nicht nur größer sondern auch schwerer. Konnte da jeder wann und wo er wollte fliegen?

lg
Oliver

vor etwa 3 Jahren
·
#3808
Hallo Oliver,

egal ob Corona Ampel, Impfpläne, BVT und Terrorbekämpfung oder was weiss ich...in Österreich funktioniert alles einfach nicht richtig.
Das möchte ich mir anschauen, wenn an einem herrlichen Frühlingstag 50 oder mehr Drohnenpiloten auf einmal allein im Großraum Wien bei der Austro Control ( sofern das telefontechnisch überhaupt möglich ist ) anrufen und irgendeine Freigabe wollen....oder Fragen haben...oder sich nicht auskennen und Hilfe benötigen... usw.

Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
vor etwa 3 Jahren
·
#3807
Das mit der reinen tel. Freigabe finde ich auch etwas "Halbseiden" ....

Hier die genauen Mailantworten der AustroControl:

xxxxxx liegen in einer Kontrollzone. Hier müssen Sie vor dem Flug mit dem Tower Rücksprache halten (Sie müssen natürlich online bereits registriert sein und die 16-stellige Nummer am Kopter angebracht haben).

Die 79 Joule (30 Meter) Regelung gibt es nicht mehr, seitdem die neue EU Verordnung am 30.12.2020 in Kraft getreten ist. Das heißt im Raum Wien (Luftbeschränkungsgebiet) herrscht Flugverbot (unabhängig, wie hoch Sie fliegen möchten), außer Sie haben eine Sondergenehmigung, welche Sie nur erhalten, wenn Ihr Flug projektbezogen und gewerblich ist. Das trifft auf die xxxxx zu. Sollte Ihr Flug gewerblich und projektbezogen sein, können Sie uns gerne den Antrag hierfür senden (siehe http://www.dronespace.at – Downloads – Antragsformular Flugbeschränkungsgebiete).


Daraufhin habe ich das erwähnte Antragsformular inkl. einem Plan wo ich fliegen möchte an die AustroControl gesendet und diese Antwort erhalten:

bitte überprüfen Sie in unserer App „Drone Space“ respektive auf der Website https://map.dronespace.at/, ob Ihr geplanter Flug tatsächlich im Flugbeschränkungsgebiet Wien stattfinden soll oder lediglich in der Kontrollzone Wien.

Für Flüge in Kontrollzonen ist es lediglich erforderlich, im Vorhinein telefonische Rücksprache mit der Flugplatzkontrollstelle/dem Tower zu halten, um sich eine Freigabe für den Flug erteilen zu lassen.

Grundvoraussetzung für die Erteilung einer kostenpflichtigen Sonderbewilligung im Flugbeschränkungsgebiet Wien ist, dass ein öffentliches Interesse gegeben ist bzw. der Flug dem Zwecke der Forschung, Wissenschaft, Inspektionen oder Vermessungen dient.

Aus Ihrem übermittelten Flugplan meine ich zu erkennen, dass es sich nicht um das Flugbeschränkungsgebiet handelt, ich bitte Sie jedoch, wie erwähnt, dies selbst zu überprüfen.


Daraufhin habe ich rumgesucht und nach einigen Irrwegen dann diese Telefonnummer bekommen:
...ist die Telefonnummer des Towers Wien: 051703-3222


Die Nummer steht angeblich auch in der APP der AustroControl - ehrlich: ich habe offenbar nicht genau genug gesucht ...

Dort habe ich dann angerufen und gefragt wie das alles funktioniert und was ich tun muss....

"Die Nummer passt schon, bei mir sind sie richtig. Wenn sie fliegen wollen, rufen sie ca 10-15 Minuten vorher hier an, nennen das Gebiet WO sie fliegen wollen, die angestrebte maximale Flughöhe und wie lange es dauern soll. Wenn ein Ende nicht absehbar ist, dann müssen sie sich halt nochmals melden und das Ende ihres Fluges bekannt geben."
Ich habe dann auch noch erklärt dass es sich um eine DJI Mini2 mit einem Fluggewicht unter 250g handelt und ob ich auch die Re.Nummer etc. brauche - "Issma ois wurscht" - "Mir san a die Drohnen im Grunde wurscht, mir gehts nur darum, dass Polizeihelikopter, ÖAMT-Helis etc. bei einem möglichen Einsatz bescheid wissen, dass da was in der Luft ist"....
Ich habe dann gemeint, "ich glaube nicht, dass die jetzt wirklich auf mich aufpassen, sondern dass ich auf die aufpassen werde müssen - wenn sich so etwas nähert, gleich landen und mich und meinen Kopter in Sicherheit bringen."

Soweit das Fazit aus meiner Recherche...
Das es da nix Schriftliches gibt, irritiert mich auch ein wenig- Andererseits WER bitte wird das WO und WIE überprüfen?! Kann ja nur die Polizei und die wird höchstwahrscheinlich die Nummer der Flugkontrolle haben und fragen ob sich da wer für den Bereich xy angemeldet hat....

Zur Vermessung darfst Du also mit so einer Sondergenehmigung auch in Wien fliegen (wobei das mit dem öffentlichen Interesse für mich immer noch etwas schwammig ist).

lg
Oliver

vor etwa 3 Jahren
·
#3806
Die Antwort auf meinen Antrag:... Es kann doch einfacher sein, als vermutet :)

Danke für Deine ausgiebige Recherche, Oliver.
Ich bin allerdings etwas irritiert von dem Passus 'öffentliches Interesse', denn das würde jegliche professionelle Nutzung von Mini-Drohnen ausserhalb desselben konterkarrieren. Ich habe zB als Sachverständiger die Drohne bereits wiederholt eingesetzt, um hochliegende Bauteile von Gebäuden zu befunden, wofür man früher ein Gerüst oder einen Autokran benötigt hätte. Abgesehen davon, dass das Verbot des Betreibens einer Drohne unterhalb der baurechtlich zulässigen Maximalhöhe auch in einer Flugverbotszone ein gewaltiger Schildbürgerstreich wäre, wäre damit der sinnvole Einsatz einer segensreichen Technologie ja mutwillig, und völlig sinnbefreit verunmöglicht. Ein 'öffentlches Interesse' könnte ich dann zB höchstens bei einem Gerichtsauftrag, nicht aber einem privatrechtlichen Befund geltend machen.

Ausserdem ist die rein telephonische Freigabe mehr als fragwürdig, denn wo bleibt der Beweis im Fall des Falles? Ich denke, ich muss mich da beim nächsten Anlassfall einmal selbst schlau machen.

LG Axel der Aerotekt
vor etwa 3 Jahren
·
#3805
Die Antwort auf meinen Antrag:
Für Flüge in Kontrollzonen ist es lediglich erforderlich, im Vorhinein telefonische Rücksprache mit der Flugplatzkontrollstelle/dem Tower zu halten, um sich eine Freigabe für den Flug erteilen zu lassen.


Nach einigen Irrwegen habe ich nun die finale Info:

Die DJI Mini 2 gilt trotz des Gewichtes von unter 250g nicht als "Spielzeug" - dies gibt es nicht mehr. Die DJI Mini 2 gehört in die Klasse C0.
Dafür gilt was auch in der ÖAMTC Drohnen APP zu sehen ist:
Wien Stadtgebiet gilt alt FLUGVERBOTSZONE! Hier wäre ein Drohnenflug ausschließlich nur mit Genehmigung der AustroControl erlaubt. Diese Genehmigung ist kostenpflichtig und wird nur erteilt wenn der Flug "im öffentlichen Interesse ist" - für Privatpiloten also eher uninteressant.
In der KONTROLLZONE WIEN darf nach vorheriger Absprache (ca. 10 Minuten vor geplanten Flug) mit der Flugkontrolle/Tower (+4351703-3222 - ich bin nicht sicher ob dies nur für Wien oder für ganz Österreich gilt) unter Angabe von:
WO (Gebiet), WIE HOCH und WIE LANGE will man fliegen - zu 99% wird dies auch genehmigt.
Es kann doch einfacher sein, als vermutet :)

lg
Oliver

vor etwa 3 Jahren
·
#3804
Nachdem mir das mit der Kontrollzone und nur mit Bewilligung oder doch nicht, weil "Spielzeug" etc. keine Ruhe gelassen hat, habe ich nun auch bei Austrocontrol nachgefragt und diese Antwort bekommen (Auszug):
Die 79 Joule (30 Meter) Regelung gibt es nicht mehr, seitdem die neue EU Verordnung am 30.12.2020 in Kraft getreten ist. Das heißt im Raum Wien (Luftbeschränkungsgebiet) herrscht Flugverbot (unabhängig, wie hoch Sie fliegen möchten), außer Sie haben eine Sondergenehmigung, .... Antrag hierfür senden (siehe http://www.dronespace.at – Downloads – Antragsformular Flugbeschränkungsgebiete).

No, schauma mal...

lg
Oliver

vor etwa 3 Jahren
·
#3801
In der Tat ist die Prüfung nicht wirklich schwer ... aber alles ist einfach, wenn man weiß wies geht ;)
Ich finde das schon in Ordnung, dass es eine Prüfung gibt, sonst würden sich einige nie mit dem Thema beschäftigen ... Vielleicht wäre es auch eine gute Idee, das man vorher die Übungen alle machen muss, um sicher zu gehen, dass derjenige auch wirklich wenigsten einmal alles angesehen hat.
Aber unnötig erschweren sollte man das auch nicht - so elitär ist das Fliegen eines Kopters o.ä. auch wieder nicht (bezogen auf die Klasse C0/C1)!
Was ich allerdings nicht wirklich verstehe, dass diese Onlineprüfung auch für C3 und C4 genügt.

lg
Oliver

vor etwa 3 Jahren
·
#3795
Führerscheinprüfung für Drohnenpilotenein „Witz“

Drohnen erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. Galten bisher in jedem Land eigene Regeln für das Fliegen der unbemannten Luftfahrzeuge, wurden diese mit Jahresbeginn EU-weit vereinheitlicht. Für den Betrieb von Drohnen, die schwerer als 250 Gramm sind, wird nun ein eigener Führerschein benötigt. Die dafür nötige Prüfung wird von einigen als viel zu einfach kritisiert.

Zudem müssen sich Drohnenbesitzer bei der Austro Control registrieren und ihre Fluggeräte mit einem Nummerntaferl versehen, wenn eine Kamera an Bord ist.

Die neue EU-Registrierungs- und Führerscheinpflicht betrifft Drohnenpiloten genauso wie Lenker von Modellflugzeugen. Fluginteressierte ab 16 Jahren können den Führerschein (offiziell: Kompetenznachweis für Fernpiloten A1/A3) kostenlos und online mittels Multiple-Choice-Test absolvieren. Es gilt, 40 Fragen aus den Fachbereichen Luftrecht, Datenschutz sowie Flugsicherheit zu beantworten.

Nicht nur Kopter aller Art, auch Modellflieger benötigen den neuen Führerschein, wenn außerhalb von Modellflugplätzen geflogen wird

Allzu schwer ist das nicht. Um zu bestehen, müssen drei Viertel der Antworten innerhalb einer Stunde richtig geklickt werden. Zwar werden Lernvideos und Trainingsfragen zur Prüfungsvorbereitung angeboten, zwingend nötig sind diese allerdings nicht. Wer möchte, kann sofort und ohne jede Vorbereitung zur Onlineprüfung antreten und diese so oft wiederholen, bis sie erfolgreich abgeschlossen ist.

Führerscheinprüfung ein „Witz“

Der Lerneffekt wird von Beobachtern angezweifelt. Das deutsche IT-Portal Heise.de spricht sogar von einem „Witz“ – so leicht sei die Prüfung. Das sieht die zuständige Behörde, die Austro Control, anders. Auf Nachfrage von help.ORF.at erklärte man, es gehe in erster Linie um die Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins.

Ziel des Führerscheins sei ein „In-Erinnerung-Rufen“, dass es sich bei Drohnen um Luftfahrzeuge handelt, die bei unsachgemäßer Handhabung oder einfach aus Unkenntnis Schaden anrichten und schwerwiegende Folgen nach sich ziehen können. Der Drohnenführerschein erweitere bei den Drohnenpilotinnen und -piloten das Fachwissen, schärfe das Bewusstsein und erhöhe damit die Sicherheit, so die Austro Control.

15.000 Führerscheine seit Jahresbeginn


Nach bestandenem Test erhält man den Führerschein per E-Mail zum Ausdrucken und darf dann Drohnen der „Open“-Kategorie bis zu einem Gewicht von 25 Kilogramm fliegen. Dabei muss immer Sichtkontakt bestehen und ein Abstand von mindestens 150 Metern (das sind eineinhalb Fußballfeldlängen) zu Personen und Gebäuden eingehalten werden. Seit Jahresbeginn wurden bereits 15.000 der Onlinedrohnenführerscheine ausgestellt.

Nur wer näher (30 Meter bzw. fünf Meter im Low-Speed-Modus) an Personen heranfliegen möchte, muss den erweiterten Drohnenpiloten-Führerschein A2 absolvieren. Dieser ist deutlich anspruchsvoller als der „kleine“ Onlinekompetenznachweis. Hier ist Flugpraxis nötig, und die Theorieprüfung wird nicht am Computer zu Hause, sondern vor einer behördlichen Stelle abgelegt.
30 statt 300 Euro: Registrierung nun deutlich günstiger

Außerdem muss sich jeder Besitzer einer Drohne mit Kamera (egal welche Gewichtsklasse) bei der Austro Control registrieren, um eine Betreibernummer für seine Drohne zu erhalten. Dieser 15-stellige Code muss an der Drohne angebracht werden – in welcher Form, steht dem Besitzer frei. Gut lesbares Beschriften mit einem wasserfesten Stift reicht aus.

Hier gibt es gute Nachrichten für alle Drohnenbesitzer. Verlangte die Austro Control bisher 300 bis 400 Euro für eine solche Registrierung, kostet diese nach den neuen EU-Regeln nur noch 31,50 Euro und ist drei Jahre gültig.
Drohne am Boden vor einer Hochspannungsleitung

Führerschein & Registrierung in allen EU-Ländern gültig


Voraussetzung für die Registrierung sind ein Mindestalter von 18 Jahren und eine abgeschlossene Drohnen-Haftpflichtversicherung. Diese kostet je nach Anbieter zwischen 60 und 80 Euro pro Jahr. Die Registrierungsnummer kann auf beliebig viele Drohnen eines Besitzers angebracht werden und gilt wie der Führerschein in allen EU-Ländern, beide Dokumente müssen dabei immer mitgeführt werden. Das kann auch in digitaler Form etwa als PDF auf dem Smartphone erfolgen. Fliegt man ohne Registrierung oder Drohnenführerschein, wird das als Verwaltungsübertretung geahndet, bei einem theoretischen Strafrahmen von bis zu 22.000 Euro.

Hersteller DJI klarer Marktführer


Besonders beliebt bei privaten Hobbyfliegern sind Minidrohnen ab 400 Euro, Marktführer ist der chinesische Hersteller DJI. „Diese Minidrohnen haben knapp unter 250 Gramm, sind unkompliziert in der Handhabung und Inbetriebnahme und weisen sehr lange Akkulaufzeiten auf. Das macht sie sehr beliebt. Außerdem kann man mit ihnen schon sehr gute Landschaftsfotos und -videos machen“, so Christan Faymann vom österreichischen Flugsport-Fachverband Aeroclub im Gespräch mit help.ORF.at. Für diese Minidrohnen unter 250 Gramm wird kein Führerschein benötigt, eine Registrierung muss aber schon gemacht werden.

Einen aktuellen Überblick, wo das Fliegen erlaubt ist, geben die Apps „Drohnen-Info“ vom ÖAMTC sowie „Drone Space“ von der Austro Control. Am besten sei es, aufs Land zu fahren und dort im freien Gelände zu fliegen, rät Christian Faymann vom Aeroclub.

Quelle: Beate Macura, help.ORF.at
Neue Führerscheinpflicht für Drohnenpiloten
vor etwa 3 Jahren
·
#3789
DANKE!

lg
Oliver

vor etwa 3 Jahren
·
#3788
Hm - DAS dürfte ja auch das Problem sein, Alexander. ...

Vielleicht bringt das Licht ins Dunkel: Hier die Gesetzesgrundlagen. Ich meine, dass sie nicht in sich widersprüchlich sind, höchstens anderen Auslegungen gegenüber.
https://www.dronespace.at/downloads

LG Axel der Aerotekt

PS: Soviel steht aber jedenfalls fest: Wenn eine Minidrohne registriert ist, darf sie ohne Genehmigung der ACG fliegen, somit auch ohne Durchflugsgenehmigung durch die CTR Wien
vor etwa 3 Jahren
·
#3787
Hm - DAS dürfte ja auch das Problem sein, Alexander.
Die Gesetzestexte scheinen schon sehr wiedersprüchig zu sein, so dass man diese halt nach Lust und Laune auslegen kann wie man möchte ...

Deine Aussage:
"In der CTR Wien darf eine Minidrohne unter 30 m AGL fliegen, auch wenn sie keine explizite Freigabe durch die ACG dazu hat"
kommt mir natürlich sehr entgegen - ich hoffe halt einmal dass meine Anfragen bei AustroControl (mal ehrlich, wenn deren Aussagen nicht halten, welche dann?) und ÖAMTC das bestätigen (möglichst schriftlich) ...

lg
Oliver

vor etwa 3 Jahren
·
#3786
Lieber Alexander, grundsätzlich einmal vielen Dank für Deine Antwort - nur bitte lies doch .... Da ich das Alles sehr ernst nehme und daher auch alles was erforderlich (und mehr) besitze frage ich hier, bzw. zeige die (aus meiner Sicht) Problematik auf.

Ich hab Dich schon verstanden, vielleicht war nur meine Antwort nicht punktgenau.
Jedenfalls gilt bei dem ganzen Wirrwarr, mit dem Du völlig Recht hast, eines:
Verlässlich ist tatsächlich nur der Gesetzes- bzw. Verordnungstext, alles andere MUSS unverbindlich bleiben, schon überhaupt irgendwelche App(likationen), und seien es die der ACG, das ist (in diesem Fall) auch nur eine Behörde, die Gesetze und Vo vollzieht. Kommt es zu einem Rechtsreit, kann man sich i.d.R. auf nichts anderes stützen, und die vermeintliche Kompetenzen von ACG und ÖAMTC werden zu wenig sein, wenn´s um die Wurscht geht. 'Aber ich hab doch in der App ...' mag einem wohlwollenden Feldgendarmen gegenüber wirtksam sein, doch keine Anzeige zu erstatten, aber vor einem Richter hat sowas natürlich keinen Bestand. Ich bin daher (berufsgeschädigt) Purist, und versuche lieber, Gesetze selbst zu verstehen, obwohl ich zugeben muss, dass funktionierende, graphische Applikationen schon sehr hilfreich wären (gegebenenfalls eh auch sind - nur welche?)

LG Axel der Aerotekt

PS: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste, sagte schon in den Fünfzigerjahren Donald Duck, und das wäre auch hier sinnvoll
vor etwa 3 Jahren
·
#3785
Gerne bin ich der Aufforderung nach gekommen - bin also ab sofort registriert. Meine beiden letzten Beiträge müsst Ihr aber noch freigeben - sorry.

Danke Oliver, und nochmals Willkommen in der Community!

Deine Motorflugredaktion
vor etwa 3 Jahren
·
#3784
Gerne bin ich der Aufforderung nach gekommen - bin also ab sofort registriert.
Meine beiden letzten Beiträge müsst Ihr aber noch freigeben - sorry.

lg
Oliver

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