Samstag, 04. Januar 2020
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Ich weis jetzt zwar nicht, ob dieses Thema in der richtigen Kategorie steht, aber ich probier´s halt einmal hier. Verzeiht mir, wenn das folgende jetzt langatmig und juristisch zäh klingt, aber es betrifft eine schlagartig grösser werdende Gruppe von Drohnenpiloten.

Seit einiger Zeit boomen die sogenamnnten Ultralight-Drohnen. Hat man bis vor kurzem vergleichsweise schwere und unhandliche Drohnen (zB DJI Phantom udgl.) gebraucht, um vernünftige Aufnahmen zu machen, so haben jetzt die "Mini´s" eindeutig die Oberhand gewonnen, sie bieten nahezu die gleichen Features, wie die grossen der vorigen Generation (Videos und Photos in 4k, Gimbalkameras usw.), haben aber den unwiderstehlichen Vorteil, in die unterste Gewichtsklasse < 250 g / < 79 Joule der Flugmodelle ("Spielzeug";) zu fallen. Das Luftfahrtgesetz i.d.g.F. § 24c. bis § 24l regelt diese Klassifizierungen.

Was mich dabei irritiert, ist die m.E. etwas missverständliche Handhabung durch die ACG, zB in deren App fürs iPad "Drone Space". An sich eine gute Idee, die App erkennt den Standort auf der sichtbaren Karte, in der die einzelnen Zonen ersichtlich sind, und gibt einen rot oder grün unterlegten Hinweis aus, ob man mit seiner Drohne hier fliegen kann (die Klasse, sogar das Fabrikat und Muster seines Gerätes kann man vorher festlegen). Da ich im südliche Wien wohne, hab ich das gleich ausprobiert, und musste feststellen, dass ich mit meiner Drohne (< 250 g / < 79 J), die natürlich auch mit einer Kamera ausgestattet ist, hier nach Ansicht der ACG nicht fliegen dürfte. Klar, Wien ist grösstenteils in einer Verbotszone, ähnlich der für die allgemeine Luftfahrt, und ausserdem in der Kontrollzone von LOWW.

Das LFG nimmt aber in § 24d solche Luftfahrzeuge ausdrücklich von den Bestimmungen des LFG aus: " ...fallen diese Geräte nicht in den Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes.".
Ist hier die ACG mit ihrer App im Irrtum, wendet sie das LFG falsch an? In den Hinweisen dieser App steht sogar ausdrücklich diese Ausnahme drin. Oder hat man nur vergessen, die UL-Drohnen in der Auswahlliste wegzulassen?

Eine weitere Unklarheit hinsichtlich der Registrierungspflicht ist in meinen Augen die Einschränkung hinsichtlich der in solchen kleinen Drohnen installierten Kameras. Nach meiner Rechtsauffassung gilt hier (natürlich) nur der reine Gesetzestext, und nicht irgendwelche Interpretationen oder Handhabungen der ACG. Folgt man ersterem, hier dem § 24c. (1) " ... ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung zum Piloten verwendet werden können ..." so bedeutet das m.M. nach, dass es darauf ankommt, ob tatsächlich mit der eingebauten Kamera aufgenommen wird, oder diese lediglich (ergänzend) zur Navigation verwendet wird. Die in ihrer App formulierte Auffassung der ACG könnte aber so verstanden werden, dass mit Kameras ausgerüstete Drohnen der untersten Gewichtsklasse jedenfalls zu registrieren sind, obwohl selbst dieser Text nur das Faktum des tatsächlichen Aufnehmens nennt. Fragt man die üblichen verdächtigen Auskenner, hört man aber regelmässig, dass jede Kameradrohne registrierungspflichtig sei, auch wenn sie noch keine Minute gefilmt hat.

Interessant auch, dass die iPad- App des ÖAMTC, der ja auch Drohnenkurse abhält, im Fall der Kategorie "Flugmodell" für den Standort Wien ein absolutes Flugverbot, und Ausnahmen nur mit Sondergenehmigungen von ACG und FBL LOWW anführt (Flughöhe < 150 m), für die Kategorie "Spielzeug" und h < 30 m aber keinerlei Einschränkungen!

Meiner bescheidenen Meinung und Rechtsauffassung nach darf ich mit meinem Gerät (< 250 g / < 79 J) bis zu einer Höhe von 30 m AGL überall und ohne weitere Registrierungen oder Genehmigungen, sei es von Seiten der ACG, eines Flugplatzes / -hafens, oder sogar einer Militärflugleitung fliegen, so lange ich mit meiner Kamera keine Aufnahmen mache. Praktisch hiesse das: Man müsste mir schon direkt nach dem Flug nachweisen, dass die Drohne gefilmt hat?

Ich würde mich über die Meinung der hier mitlesenden Kollegen, vor allem derjenigen, die auch Drohnenkurse anbieten, freuen. Vor allem: Was sagen denn unsere Experten bei der AOPA dazu? Sollte man so eine UL-Kameradrohne sicherheitshalber registrieren, um dann künftig damit uneingeschränkt und absolut überall (unter Einhaltung der Sicherheit und des Datenschutzes) fliegen und filmen zu dürfen?


LG Alexander W.
vor etwa 4 Jahren
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#3783
Eine redaktionelle Anmerkung: Lieber Oliver, da Du regelmässig Beiträge schreibst (was uns sehr freut), registriere Dich bitte. Vor- und Nachname, funktionierende Emailadresse genügen, und diese Daten sehen nur die Administratoren, dh, Du kannst weiter nur unter Deinem Pseudonym Beiträge schreiben. Andernfalls müssen wir jedes Mal jeden einzelnen Beitrag von Dir zuerst genehmigen, was nicht sehr sinnvoll ist. Danke, LG Deine Motorflugredaktion


PS: Oliver, damit alle Deine Beiträge hier lesen können, und nicht auf die Freigabe durch Administratoren warten müssen, registriere Dich bitte hier auf unserer Website (ich meinte nicht die Registrierung der Drohne bei der ACG!) Geht schnell und diskret!

LG Deine Motorflugredaktion
vor etwa 4 Jahren
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#3782
Lieber Alexander,
grundsätzlich einmal vielen Dank für Deine Antwort - nur bitte lies doch genauer worum es (mir) wirklich geht!
Es geht NICHT um eine Registrierung (die ich habe!), es geht auch NICHT um die Versicherung (auch die habe ich natürlich!), ja NICHT einmal um die Notwendigkeit des "Befähigungsnachweises" (den ich auch habe!) - es geht einzig und alleine nur um die Flugerlaubnis unter welcher Einschränkung eines Kopters unter 250g!
Da hier scheinbar AustroControl und ÖAMTC je nach Nutzung der Karte im Web oder mobiler APP unterschiedliche Informationen geben, WONACH soll ich mich also richten?!
Es gibt KEIN Gesetzt, das mit vorschreibt welche APP ich zu nutzen habe und ob die Info darin auch stimmt! Auch die erwähnte DroneSpace APP der AustroControl nimmt sich mit dem Hinweis keine Garantie auf Richtigkeit, Aktualität, Gültigkeit etc. zu geben aus der Verantwortung....
Und wie man hier lesen kann, seit Ihr Euch darin ja auch nicht einige ... der Eine verweist mich auf die ACG APP, der Andere will Zettel verteilen ... ICH berufe mich auf die Karte auf der ÖAMTC Webseite ("Desktop-APP";), Du hast offenbar eine Rechtsauskunft erhalten die scheinbar das gleiche sagt wie die Desktop-APP ... Und jetzt kommt vielleicht das nächste Mal, wenn ich meinen Kopter auf menschenleeren Feld fliege irgend so ein Oberlehrer der gerade mit seinem Hund Gassi geht daher und erzählt mir was ich darf oder auch nicht - auf Basis welcher Info?! Schlimmstenfalls "i ruaf die Polizei" und wonach richtet die sich dann?

In der CTR Wien darf eine Minidrohne unter 30 m AGL fliegen, auch wenn sie keine explizite Freigabe durch die ACG dazu hat, so jedenfalls die Rechtsauskunft des ÖAMTC


Aber DANKE dafür - schön wäre hier etwas Schriftliches um sich im Falle des Falles darauf beziehen zu können.

Da ich das Alles sehr ernst nehme und daher auch alles was erforderlich (und mehr) besitze frage ich hier, bzw. zeige die (aus meiner Sicht) Problematik auf.
vor etwa 4 Jahren
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#3781
Eine redaktionelle Anmerkung:
Lieber Oliver, da Du regelmässig Beiträge schreibst (was uns sehr freut), registriere Dich bitte. Vor- und Nachname, funktionierende Emailadresse genügen, und diese Daten sehen nur die Administratoren, dh, Du kannst weiter nur unter Deinem Pseudonym Beiträge schreiben.

Andernfalls müssen wir jedes Mal jeden einzelnen Beitrag von Dir zuerst genehmigen, was nicht sehr sinnvoll ist.

Danke,
LG Deine Motorflugredaktion
vor etwa 4 Jahren
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#3780
Es nützt leider kein Jammern und kein Klagen:
Auch die 'Spielzeugkategorie' ist gemäß aktueller Vo nunmehr registrierungs- und versicherungspflichtig, sobald sie eine Kamera verbaut hat, und das haben praktisch alle, die nicht grad für die unter Fünfjährigen gedacht sind. Selbst die schlecht auflösenden Kameras, die eigentlich nur als Navigationshilfe gedacht waren, fallen darunter, egal, ob sie speichern oder nicht (was ohnehin nur datenschutzrechtlich von Relevanz wäre).

Es ist aber kein Beinbruch, so eine Minidrohne < 79 kJ zu registrieren, und auch die Versicherung ist billig, zumal es ohnehin keine gute Idee wäre, unversichert zu fliegen.

LG Axel der Aerotekt

PS: In der CTR Wien darf eine Minidrohne unter 30 m AGL fliegen, auch wenn sie keine explizite Freigabe durch die ACG dazu hat, so jedenfalls die Rechtsauskunft des ÖAMTC
vor etwa 4 Jahren
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#3778
Und deren Daten sind aktuell und vertrauenswürdiger als die Karte von AustroControl/ÖAMTC?
Ich schaus mir an ...
vor etwa 4 Jahren
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#3777
Vielleicht mal die App "DroneSpace" von ACG verwenden?
vor etwa 4 Jahren
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#3774
Leider ist die Sache imho aktueller den je ... Es wird einem "Hobbydrohnenpilot" aufgrund widersprüchlicher Infos das Leben nicht eben leicht gemacht!
Lt. Definition besitzt man mit einer DJI Mini2 ein "Spielzeug" weil der Kopter ja unter 250g Fluggewicht hat. Für mich als Hobbyist wird lt. Air&More auf die ÖAMTC Drohnen-APP verwiesen.
So - und um die Sache noch zu verkomplizieren gibt es im Web unter https://www.oeamtc.at/drohnen-karte/ eine "Desktop-APP"... Lt. Dieser gilt also eine Drohne unter 250g als "Spielzeug" und darf auch in Wien und in der Kontrollzone Wien mit diesem Kopter maximal 30m hoch fliegen.
Lt. der mobilen ÖAMTC-Drohnen-APP aber in Wien gar nicht und in der Kontrollzone nur mit Genehmigung der AustroControl, dann aber 120m hoch?!
Und damit es nicht einfacher wird, gibt es auch von der AustroControl eine Karte (https://map.dronespace.at/) die die gleichen Info bietet, aber von vornherein jede Garantie auf Gültigkeit und Aktualität ausschließt...
Ich habe jetzt AustroControl, Air&More und ÖAMTC angeschrieben und um Klärung der Sachlage gebeten - schauma mal ...
vor etwa 4 Jahren
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#3767
Wir älteren Herren müssen zusammenhalten!

Danke.

Airdrop auf Android? Schwierig...
vor etwa 4 Jahren
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#3766
... Ich werde mich für zukünftige aushäusige §1 kompatible Wanderungen mit ein paar Zetteln eindecken, auf denen die wichtigsten Begriffe und Links drauf stehen. Das Wort "AustroControl" merkt sich ein Fußgänger wohl nur schwer.

Was, o Du mein Herbert, willst Du bei Zwölfjährigen mit irgendwelchen Zetteln? Die haben sicher ein besseres Smartphone, als Du, also schick ihnen den Link (!), möglichst mittels 'AirDrop', dann vermeidest Du, dass sie Dich auslachen ;-)

LG Axel der Aerotekt

PS: Wir älteren Herren müssen zusammenhalten!
vor etwa 4 Jahren
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#3765
... Ich werde mich für zukünftige aushäusige §1 kompatible Wanderungen mit ein paar Zetteln eindecken, auf denen die wichtigsten Begriffe und Links drauf stehen. Das Wort "AustroControl" merkt sich ein Fußgänger wohl nur schwer.

Was, o Du mein Herbert, willst Du bei Zwölfjährigen mit irgendwelchen Zetteln? Die haben sicher ein besseres Smartphone, als Du, also schick ihnen den Link (!), möglichst mittels 'AirDrop', dann vermeisest Du, dass sie Dich auslachen ;-)

LG Axel der Aerotekt

PS: Wir älteren Herren müssen zusammenhalten!
vor etwa 4 Jahren
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#3764
Zu zeigen wo die Grenzen der Zone sind wäre noch besser ;)


Genau das und wo sie jetzt fliegen könnten haben mich die beiden gefragt und das habe ich ihnen samt Quellenangaben auch gezeigt.

Es braucht nicht immer den Zeigefinger, Ganz oft reichen auch Gespräche auf Augenhöhe.
vor etwa 4 Jahren
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#3763
Ich sprach von max. Flughöhe 30m weit ab von bebauten Gebiet und Menschen in einer Flugbeschränkungszone mit max. erlaubter Flughöhe von 120m - deshalb wäre es in diesem Kontext aus meiner Sicht übertrieben hier mit den Zeigefinger zu wedeln und über Verbot zu sprechen ;)
Darauf hinweisen dass es eine Beschränkungszone ist und das hier eben entsprechende Regeln gelten - ja, warum nicht. Zu zeigen wo die Grenzen der Zone sind wäre noch besser ;)
vor etwa 4 Jahren
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#3762
Was genau ist daran übertrieben, jemanden sachlich und höflich auf geltendes Recht aufmerksam zu machen?
Nächstes Mal fliegt das Ding im Anflugsektor einer RWY und einer von uns hat "nur" 250g Kleinteile mit 70kt-100kt im Gesicht. Frag dann den mal, ob er das auch übertrieben findet.
Also: Nein, weiß ich nicht.

Übrigens war es in der CTR.

Vor kurzem erst war in den Nachrichten von einer Drohnenkollision mit einem Hubschrauber und einem verletzten Copiloten die Rede. Finde ich nur leider gerade nicht.
vor etwa 4 Jahren
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#3761
Übrigens, ich habe gerade nachgesehen - bei der Gegend die Du genannt hast, befinden wir uns in einer "Flugbeschränkungszone", ziemlich an der Grenze zu keiner Limitierung (Wien bis Stadtgrenze hat eine Flugverbotszone - "Flughöhe 0m";)...
Anstatt über ein Flugverbot zu diskutieren, besser "Versicherung und Registrierung bzw. bei Kopter über 250g Führerschein vorhanden" fragen.
vor etwa 4 Jahren
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#3760
Um es einmal so zu sagen - solange sich der/die Drohnenpilotin mit einem Fluggerät unter 250g auf/über einem Feld weitab von bebautem Gebiet und Personen mit max. Flughöhe von 30m bewegt, ist Deine Reaktion mehr als übertrieben! Aber das weiß Du ja sicher ;)
vor etwa 4 Jahren
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#3759
Bei lockdownkompatiblen Spaziergängen in meiner Umgebung habe ich es mir angewöhnt, Drohnenpiloten, die sich bevorzugt auf großen Feldern und Wiesen im Großraum SCS herumtreiben, auf die aktuelle Gesetzeslage hinzuweisen und dass sie sich in der CTR Wien und somit im totalen Flugverbot befinden. Gefühlte 99% sind (oder tun) ahnungslos und betrachten staunend das rote "Flug verboten" Feld in der DroneSpace-App. Meistens versprechen sie dann, sich schlau zu machen.

Wenn man die Leute höflich und informativ anspricht, gibt es kaum Probleme, vor allem wenn es - wie gestern - 12-14 jährige Buben sind, die offenbar das neue Weihnachtsgeschenk wieder mal ausprobieren.

Das Equipment war beeindruckend: VR-Brille, 3-4 Gadget-Kasteln und eine Drohne mit einer Steigrate, von der eine Extra 500 nicht mal träumen könnte.

Ich werde mich für zukünftige aushäusige §1 kompatible Wanderungen mit ein paar Zetteln eindecken, auf denen die wichtigsten Begriffe und Links drauf stehen.
Das Wort "AustroControl" merkt sich ein Fußgänger wohl nur schwer.
vor etwa 4 Jahren
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#3758
Was Du sagst, stimmt, nur die Verletzungsgefahr würde ich relativieren. Patschert, wie ich halt einmal bin, ist es mir schon gelungen, in die laufenden Rotoren meiner DJI Mavic Mini mit den Fingern hineinzukommen. Ausser ein bissl 'aua!' war überhaupt nix. So scharf sind die Dinger auch wieder nicht.


Würde sagen "Glück gehabt" ;)
Ich habe eine Mini2 (neu) und habe mich damit daheim im Zimmer gespielt ... blöd wie ich nun mal war, wollte ich wissen wie sich die Mini2 bei Windböen verhält ... also habe ich sie angestupst - wohlgemerkt MIT Propellerschutz - und bin trotzdem so unglücklich in die Propeller mit zwei Finger gekommen, dass ich an beiden Fingern tiefe Schnitte hatte - habe geblutet wie wenn man ein Schweindl absticht ...

Und ja "aua" hats auch gemacht ;)

Fazit - NICHT die fliegende Drohne anfassen! War aber sehr lehrreich, weil "Spielzeug" ist das dann wirklich nimmer und man (ich) bekommt dann gleich einen ganz anderen Blich darauf beim Betrieb...
vor etwa 4 Jahren
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#3757
Axel der Aerotekt schrieb:

PS: Wie wenig intelligent unsere Mitbürger zu sein scheinen, sieht man ja jetzt während der Pandemiemaßnahmen. Ich sag nur: 'Schilehrer' .....

Ich schreibe:

PS: Wie wenig intelligent unsere Mitbürger zu sein scheinen, sieht man ja jetzt während der Pandemiemaßnahmen. Ich sag nur: 'Fluglehrer' .....

http://www.trytofly.at/adsb

Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
vor etwa 4 Jahren
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#3756
@JK Deine Gedanken sind mehr als korrekt! ....... Ja, inzwischen kann ich absolut nachvollziehen, dass zum Steuern eines Fluggerätes ein Befähigungsnachweis erforderlich ist!


Was Du sagst, stimmt, nur die Verletzungsgefahr würde ich relativieren. Patschert, wie ich halt einmal bin, ist es mir schon gelungen, in die laufenden Rotoren meiner DJI Mavic Mini mit den Fingern hineinzukommen. Ausser ein bissl 'aua!' war überhaupt nix. So scharf sind die Dinger auch wieder nicht. Bei kleinen Kindern würde ich allerdings aufpassen, aber solche Drohnen sind sowieso kein Spielzeug. Was anderes wäre es natürlich, wenn ein Rotor mit einem Auge in Berührung kommt, aber erstens hat er da kein Alleinstellungsmerkmal (alles Mögliche kann Augenverletzungen hervorrufen), und zweitens kann man sich doch grösstenteils auf den Lidreflex verlassen.

Aber eine Versicherung hat auf jeden Fall Sinn, und die reine Anmeldung bei der ACG ist auch kein Malheur. Ich nehm gern diese Umstände in Kauf, denn ich bewerte wesentlich höher, dass dadurch die Heerscharen von intelligenzbefreiten Zeitgenossen, die weder Verantwortung, noch Vernunft zu besitzen scheinen, wenigstens etwas in Zaum gehalten werden. Dabei muss man ja nicht so überkonstruierte Extremszenarien heranziehen, wo der Flügelschlag einer Drohne, die auf eine Windschutzscheibe kracht, am Ende eine Sturmflut auslöst.

LG Axel der Aerotekt

PS: Wie wenig intelligent unsere Mitbürger zu sein scheinen, sieht man ja jetzt während der Pandemiemaßnahmen. Ich sag nur: 'Schilehrer' .....
vor etwa 4 Jahren
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#3755
@JK Deine Gedanken sind mehr als korrekt!
Deshalb sollte man NIE einen Multikopter (auch wenn das gesetzlich nicht verboten ist) auch nicht *über* "beteiligte Personen" fliegen oder auch nur einige cm über deren Köpfen schweben lassen!
Denn selbst wenn dabei bei einem Absturz kaum eine kinetische Energie von mehr als 79 Joule erreicht werden wird, sind die Rotorenblätter derart scharf, das es in jedem Fall bei einer Kollision zu Verletzungen kommt!
Und wie "schwer" so eine Verletzung ist, ist unterschiedlich! Am Finger gibt es einen Schnitt, im Auge, wird dieses vermutlich so schwer verletzt werden, dass man erblindet....

Ja, inzwischen kann ich absolut nachvollziehen, dass zum Steuern eines Fluggerätes ein Befähigungsnachweis erforderlich ist!
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