Fliegen in Zeiten von Pest & Cholera ....
Liebes Mitgeflügel,
ich antworte jetzt bewusst nicht im Thread "AOPA", denn das Thema COVID19 gehört nicht dorthin, sondern hierhin, wo wir es schon seit dem Vorjahr diskutieren. Da es aber leider schon wieder passiert ist, dass es zum Aufreger der Woche wurde, versuche ich einmal etwas Licht ins Dunkel der fake news und drauf folgenden sonstigen Befindlichkeiten zu bringen, und werde mich bemühen, nach dem ersten Studium der aktuellen Vo vom Freitag (das auf der AOPA-Website angegebene Datum 12.04.2021 ist insofern irreführend, als es lediglich das Abfragedatum der konsolidierten Fassung der Vo ist, und nicht das der Vo selbst, die stammt vielmehr schon vom verganegenen Freitag) Alles bitteschön
salve errore et omissione, w.d.L.s.
Ich möchte mich zunächst einmal darauf beschränken, die falsche Schlussfolgerung zu korrigieren, dass nunmehr Fliegen 'mit Passagieren' in der GA (für sich schon falsch, es sei denn, es wären gewerbliche Flüge, die aber gesondert zu behandeln sind), also richtigerweise mit 'Mitfliegern' (erspart mir bitte an dieser Stelle das Gendern, ich mein auch hier immer die Damen!), wäre nicht erlaubt. Was die anderen, für uns Privatpiloten relevanten, nunmehr novellierten Paragraphen betrifft, so könnt Ihr vorerst einmal davon ausgehen, dass sich nur die Fristen auf die verlautbarten Daten 20.04.2021 (in einem Fall 16.04.2021, s.u.) verlängern, ansonsten ändert sich nichts für uns. So, wie ich unsere Regierung kenne, wird sie ja auch diese Frist sicher noch einmal verlängern, wenn sie lustig ist.
Zur Frage, ob man nur solo, mit Hausgenossen, oder auch Wildfremden während der Ausgangsperre (ich vermeide lieber Euphemismen, und nenn die Dinge beim - ziemlich bedenklichen - Namen)
fliegen darf:
Die 162. Verordnung:8.Novelle zur 4.COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung vom 09.04.2021 nimmt lediglich Bezuig auf die Fristen, die i.W. am 18.04.2021 enden (derzeit!)
Die 147. Verordnung:7. Novelle zur 4.COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung vom 06.04.2021 ist für uns schon interessanter. In Abs.
4. In §25 wird der Punkt am Ende der Z6 durch einen Strichpunkt ersetzt und es wird folgende Z7 angefügt: „7. §9 Abs. 2 Z2 gilt mit der Maßgabe, als die Sportausübung nur a) mit Personen gemäß §2 Abs.1 Z2 und §2 Abs.1 Z3 lit.a oder b ) mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder c) zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen gemäß §5 Abs.3 Z2 erfolgen darf.“ geht es also um den Sport. Hier wird zwar im ersten Halbsatz bei den Teilnehmenden auf die Personengruppen eingeschränkt, die in irgendeinem Bezug zu einem stehen, aber - und das ist die gute Nachricht - die Bestimmung in Z5
' Aufenthalt im Freien alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt oder Personen gemäß Z 3 lit. a zur körperlichen und psychischen Erholung', ist nach wie vor uneingeschränkt in Kraft, denn hier geht es nicht mehr um den Sport, und es gilt hier weiterhin, und
anders, als es auf der AOPA Website steht, der Abs.
(3) Kontakte im Sinne von Abs. 1 Z 3 lit. a und Abs. 1 Z 5 dürfen nur stattfinden, wenn daran
1. auf der einen Seite Personen aus höchstens einem Haushalt gleichzeitig beteiligt sind und
2. auf der anderen Seite nur eine Person beteiligt ist.
DAS ist für uns die entscheidende Bestimmung, denn damit darf man sehr wohl Mitflieger mitnehmen, die werder Hausgenossen, noch Betreuungspersonen oder sonst was an anderer Stelle Erlaubtes sind. Diese Bestimmung tritt übrigens mit Ablauf des 16.4.2021 außer Kraft
LG Axel der Aerotekt
PS: Übrigens findet Ihr alle hier zitierten Vo im entsprechenden Blog unserer Website, übersichtlich und chronologisch, zum Nachlesen oben angeführter Argumentation. Klickt einfach auf den Newsticker, dann landet Ihr derzeit prompt bei der Chronologie der wichtigsten Covid19-Verordnungen
PPS: Ich persönlich bin zwar überzeugt, dass alle hier Beitragenden, also auch die Funktionäre der AOPA stets im Bemühen, der GA etwas Gutes zu tun, schreiben, auch wenn sie einmal ein Gesetz, bzw. mehrere Vo. und Novellen in der Zusammenschau falsch auslegen, was jedem einmal passieren kann angesichts des notorischen Verordnungschaos unserer Regierung, allerdings halte ich auch 'Empfehlungen' für eher entbehrlich, wenn wir Piloten einander alle wirklich für voll nehmen, und davon ausgehen dürfen, nicht gänzlich an der Hand durchs Leben geführt werden zu müssen. Da genügt es, sich auf das Faktische und Gesetzeskonforme zu beschränken. Und dass wir stets Risiken beim Fliegen vermeiden sollen, versteht sich ja von selbst, dafür hat nicht erst eine Pandemie ausbrechen müssen, das tun wir immer. (ich hoffe doch nicht, dass damit das Argument aus dem Vorjahr exhumiert wurde, man solle doch grad jetzt nicht die Rettungsketten überbeanspruchen, indem man derart riskante Dinge, wie die Fliegerei betreibt?)
In Abwandlung eines Zitates aus Ingeborg Bachmanns Rede von 1959 würde ich es so formulieren: 'Die reinen Fakten sind den Menschen zumutbar'