vor etwa 4 Jahren
·
#3657
0
Rückgängig machen
Stimmen
Nach heutiger Auskunft des FBL von LOAN werden auch nach dem 26.12. Flüge mit PP (in LOAN zwei Stunden vorher mindestens requesten!) gehen.
Wir haben es diesmal den Liftbetreibern zu verdanken, dass das Betretungsverbot von Sportstätten im Freien gefallen ist, somit können wir weiterfliegen. Dh, das Mätzchen der regierung mit dem Sportstättenquatsch ist jetzt zum Boomerang geworden. Wie das mit Mitfliegern ist, werden die jeweiligen BH´s bzw. Magistrate vorgeben.
LG Axel der Aerotekt
Wir haben es diesmal den Liftbetreibern zu verdanken, dass das Betretungsverbot von Sportstätten im Freien gefallen ist, somit können wir weiterfliegen. Dh, das Mätzchen der regierung mit dem Sportstättenquatsch ist jetzt zum Boomerang geworden. Wie das mit Mitfliegern ist, werden die jeweiligen BH´s bzw. Magistrate vorgeben.
LG Axel der Aerotekt
vor etwa 4 Jahren
·
#3658
0
Rückgängig machen
Stimmen
Hier nochmals der Link zur aktuellen Verordnung.
Die neue Vo. steht seit gestern in den Breaking News (ganz oben auf der Seite)
LG Axel der Aerotekt
vor etwa 4 Jahren
·
#3659
0
Rückgängig machen
Stimmen
Die neue Verordnung erinnert mich an.......( siehe beigefügtes Bild )
Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
Anhänge
0
Rückgängig machen
Stimmen
Deshalb auch das "nochmals" :-)Hier nochmals der Link zur aktuellen Verordnung.Die neue Vo. steht seit gestern in den Breaking News (ganz oben auf der Seite) LG Axel der Aerotekt
Wie schon von der MF-Redaktion angedeutet und auch hot off the press im AOPA-Thread verlautbart, bedeutet der Lockdown diesmal offenbar auch untertags kein Grounding, nur tendenzielle Verschärfungen bei mehreren Leuten im Flieger. Auch die bereits veröffentlichten einschlägigen Empfehlungen des Aeroclub gehen in dieselbe Richtung (auch wenn hier noch auf die Sportstätten verwiesen wird, was laut Verordnung ja keine fliegerische Relevanz mehr hat).
vor etwa 4 Jahren
·
#3662
0
Rückgängig machen
Stimmen
...Wie schon von der MF-Redaktion angedeutet und auch hot off the press im AOPA-Thread verlautbart, bedeutet der Lockdown diesmal offenbar auch untertags kein Grounding, nur tendenzielle Verschärfungen bei mehreren Leuten im Flieger. Auch die bereits veröffentlichten einschlägigen Empfehlungen des Aeroclub gehen in dieselbe Richtung (auch wenn hier noch auf die Sportstätten verwiesen wird, was laut Verordnung ja keine fliegerische Relevanz mehr hat).
@ Michi und Herbert:
Was der 'Aeroclub' so alles empfiehlt, ist, wie schon bei den letzten Malen, aber schon auch ganz prinzipiell für uns absolut irrelevant, maximal von Bedeutung für das Klientel des OeAC, also für UL-Piloten, Segelflieger, Matratzenflieger usw. und m.E. auch teilweise einfach falsch.
Die Sicht der AOPA Österreich stimmt auch nicht ganz, zumindest mit dem Gesetzestext selbst, aber auch den aktuellen Aussagen der Ministerien, vor allem aber der befragten FBL (diesfalls am Beispiel LOAN) überein, die sich ja letztendlich mit den BH´s und Magistraten über die tatsächliche Anwendung der Vo abgestimmt haben, denn nach diesen ist an und für sich auch der Flug mit nicht zusammenlebenden Zeitgenossen unter Einhaltung der Regeln für die Fahrgemeinschaften zulässig, also gemäß § 4 (1).
Auch ist jegliche Art der Erholung zulässig, nicht nur die psychische, gemäß Z3 lit.a "zur körperlichen und psychischen Erholung" (obwohl das für uns ältere Semester eventuell die wichtigere ist?).
Es ist weiters zu hinterfragen, ob tatsächlich nur Schulungsflüge zur Berufspilotenausbildung zulässig sind, gemäß § 1., (1) Z 4, da wird bestenfalls zu begründen sein, dass der Flug "notwendig" ist, und nicht, wie in der letzten Fassung unaufschieblich, denn das steht nirgendwo, was aber leicht gelingen wird. Nach unserer Interpretation sind sie diesmal daher ebenfalls zulässig, so jedenfalls auch nach allen bisher eingeholten Aussagen unserer Informationsquellen. Dazu muss man ja auch sagen, dass niemandem auf die Stirn geschrieben steht, ob er nicht zB nach dem PPL gleich den CPL weitermacht. Ok, bei älteren Herren, wie mir, wär´s vielleicht unter Anwendung des § 16 ff (Glaubhaftmachung) ein bissl schwierig, das nachzuweisen, aber ich bin eh kein Flugschüler mehr.
Diesmal läuft es offenbar so, wie es beim letzten Mal schon einige Flugplätze (zB LOAV) gehandhabt hatten, nämlich dass es allein die Verantwortung und Entscheidung des Piloten ist, unter welchen Voraussetzunmgen und Bedingungen er den Flug durchführt.
LG Axel der Aerotekt
PS: Ich denke, unsere beharrlichen Interventionen im Vorfeld haben ja vielleicht doch was bewirkt. Ausschlaggebend dürfte dann letztlich der "Kick" durch die allmächtige (v.a. tiroler!) Liftbetreiber-Lobby gewesen sein, auf deren Trittbrett das zu guter letzt so gelungen sein dürfte.
0
Rückgängig machen
Stimmen
Was der 'Aeroclub' so alles empfiehlt, ist, wie schon bei den letzten Malen, aber schon auch ganz prinzipiell für uns absolut irrelevant, maximal von Bedeutung für das Klientel des OeAC, also für UL-Piloten, Segelflieger, Matratzenflieger usw. und m.E. auch teilweise einfach falsch.Für Vereinsflieger kann es schon eine gewisse Bedeutung haben, wenn der Verein irgendwie mit dem Aeroclub liiert ist und seine Richtlinien danach ausrichtet. Aber offensichtlich stehen diesmal trotz "echtem" Lockdown die Signale für ansteckungstechnisch unbedenkliche Solo- oder Familienflüge allerseits (AOPA, FBL, Aeroclub) auf Go, das wäre für mich eher kein Grund, Gräben zu ziehen.
vor etwa 4 Jahren
·
#3664
0
Rückgängig machen
Stimmen
Was der 'Aeroclub' so alles empfiehlt, ist, wie schon bei den letzten Malen, aber schon auch ganz prinzipiell für uns absolut irrelevant, maximal von Bedeutung für das Klientel des OeAC, also für UL-Piloten, Segelflieger, Matratzenflieger usw. und m.E. auch teilweise einfach falsch.Für Vereinsflieger kann es schon eine gewisse Bedeutung haben, wenn der Verein irgendwie mit dem Aeroclub liiert ist und seine Richtlinien danach ausrichtet. Aber offensichtlich stehen diesmal trotz "echtem" Lockdown die Signale für ansteckungstechnisch unbedenkliche Solo- oder Familienflüge allerseits (AOPA, FBL, Aeroclub) auf Go, das wäre für mich eher kein Grund, Gräben zu ziehen.
Das letzte, was wir hier wollen, ist Gräben zu ziehen, nur muss man schon sagen, dass die gesamte Gestion des Aeroclubs seit Beginn der Pandemie teilweise extrem problematisch, und für uns Motorflieger sogar schädlich war. Anscheinend geht das Gold Plating von Verordnungen dort aber jetzt auch noch weiter.
Letztlich von Relevanz für uns ist ausschliesslich der Gesetzestext, dessen Umsetzung durhc die FBL, und allfällige Aussagen der gesetzgebenden und vollziehenden Organe, und eben NICHT die Meinung irgend eines Vereines - so löblich alle Unternehmungen und Bestrebungen der AOPA stets auch waren. Auch unsere Meinung in diesem Medium ist es ja nicht (die 'Blattlinie'). Nur müssen wir hier über mögliche falsche Auslegungen auch konstruktiv diskutieren können, so verstehe ich meinen Beitrag. Wenn jemand einmal etwas aufzeigt, oder eine andere meinung hat, ist das nicht gleich ein Grabenaushub.
LG Axel der Aerotekt
PS: Aeroclubnahe Vereine können sich ja nach Herzenslust selbst geisseln (ich erinnere an den trefflichen Vergleich mit den Flaggelanten

vor etwa 4 Jahren
·
#3800
0
Rückgängig machen
Stimmen
Liebes Mitgeflügel,
die neue COVID-Verordnung ist heraussen, und wir dürfen uns jedenfalls freuen, dass sie, was die GA betrifft, zumindest unveränderte Bedingungen bietet. Leider wurde verabsäumt, für unsere nicht-gewerblichen FTO´s endlich wieder Erleichterungen bei den Schulflügen zu ermöglichen. Wir haben dem bezughabenden Ministerium jedenfalls seitens der Redaktion unsere Forderung dazu schon mitgeteilt.
Im Newsticker könnt Ihr den aktuellen Verordnungstext in der konsolidierten Fassung nachlesen.
Eure Motorflugredaktion
PS: Es empfiehlt sich, die Vo auszudrucken, und allfälligen, beratunsresistenten Obrigkeiten im Bedarfsfall unter die allerwerteste Nase zu reiben
die neue COVID-Verordnung ist heraussen, und wir dürfen uns jedenfalls freuen, dass sie, was die GA betrifft, zumindest unveränderte Bedingungen bietet. Leider wurde verabsäumt, für unsere nicht-gewerblichen FTO´s endlich wieder Erleichterungen bei den Schulflügen zu ermöglichen. Wir haben dem bezughabenden Ministerium jedenfalls seitens der Redaktion unsere Forderung dazu schon mitgeteilt.
Im Newsticker könnt Ihr den aktuellen Verordnungstext in der konsolidierten Fassung nachlesen.
Eure Motorflugredaktion
PS: Es empfiehlt sich, die Vo auszudrucken, und allfälligen, beratunsresistenten Obrigkeiten im Bedarfsfall unter die allerwerteste Nase zu reiben
vor etwa 4 Jahren
·
#3802
0
Rückgängig machen
Stimmen
Liebe Freunde
Bevor vorige Woche das neue ZPH 16 herausgekommen ist, hat mir die ACG schriftlich mitgeteilt, dass die ACG keine Terminverlängerungen derzeit gewährt, da das Fliegen ( und da ging es um diverse nichtgewerblicher Schulflüge) derzeit (Stand 01.02.2012 ) sowieso erlaubt ist.
Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
Bevor vorige Woche das neue ZPH 16 herausgekommen ist, hat mir die ACG schriftlich mitgeteilt, dass die ACG keine Terminverlängerungen derzeit gewährt, da das Fliegen ( und da ging es um diverse nichtgewerblicher Schulflüge) derzeit (Stand 01.02.2012 ) sowieso erlaubt ist.
Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
0
Rückgängig machen
Stimmen
Nachdem es ja anscheinend zu "Ausreisebeschränkungen aus Wr. Neustadt" ab dem 10.3.2021 kommt (das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. War wahrscheinlich das letzte Mal davor vermutlich irgendwann zwischen 1939 und 1945 der Fall), frage ich mich eigentlich, wie das das dann mit "Ein- und Ausreise zum und von LOAN" sein wird?
- Zählt LOAN noch zum Stadtgebiet von Wr. Neustadt?
- Wenn ja, was passiert, wenn ich "einreise". Darf ich dann auch wieder "ausreisen", oder muss ich erst einen Covid-Test vorweisen, damit ich wieder nach Hause fahren darf?
lG, Alex
vor etwa 4 Jahren
·
#3835
0
Rückgängig machen
Stimmen
Hallo Alex
Das wird noch lustig mit den Ausreisebestimmungen aus Wiener Neustadt ab 10.03.2021.
Theoretisch brauchst du einen ANTIGEN Test, wenn du von LOAN wieder das Stadtgebiet von Wr. Neustadt z.B. mit dem Auto verlässt.
Lokalflüge sollten kein Problem sein.... Landungen auf Fremdflugplätzen nur mit Coronatest?
Der für Samstag geplante Ausflug der AOPA nach LOWW wird schwierig. Versammlungsverbot...Coronatest...Maskenpflicht usw.
Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
Das wird noch lustig mit den Ausreisebestimmungen aus Wiener Neustadt ab 10.03.2021.
Theoretisch brauchst du einen ANTIGEN Test, wenn du von LOAN wieder das Stadtgebiet von Wr. Neustadt z.B. mit dem Auto verlässt.
Lokalflüge sollten kein Problem sein.... Landungen auf Fremdflugplätzen nur mit Coronatest?
Der für Samstag geplante Ausflug der AOPA nach LOWW wird schwierig. Versammlungsverbot...Coronatest...Maskenpflicht usw.
Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
vor etwa 4 Jahren
·
#3836
0
Rückgängig machen
Stimmen
Hallo Alex Das wird noch lustig mit den Ausreisebestimmungen aus Wiener Neustadt ab 10.03.2021. Theoretisch brauchst du einen ANTIGEN Test, wenn du von LOAN wieder das Stadtgebiet von Wr. Neustadt z.B. mit dem Auto verlässt. .....
Das scheint nach meinen heutigen Informationen etwas komplexer zu sein.
Der nördliche Teil des Flugplatzes liegt nämlich nicht in Wiener Neustadt! Vielmehr liegt er in Theresienfeld. Die Gemeindegrenze verläuft exakt vor dem Amme Luther Seck - Hangar.
Das bedeutet streng genommen, dass alle, die das Betriebsgelände von der Wienerstrasse aus betreten, ausserhalb des eisernen Vorhanges bleiben. Genau genommen müsste also unser wackeres Bundesheer etliche Soldaten genau vor diesem Hangar postieren, damit nicht etwa freilaufende Piloten vom südlichen Teil in den nördlichen (in die Freihet) flüchten, und riskieren, auf der Flucht erschossen zu werden. Unsere Kollegen, die andererseits im Gemeindegebiet von Wr. Neustadt wohnen, können aber ungehindert vom südlichen Teil her eindringen, um dann -so obiges Szenario nicht Wirklichkeit werden sollte - heimlich in den Amme Luther Seck - Hangar zu verschwinden, sich einiger Aeroplane zu bemächtigen, und unerkannt zu entschweben, um das (den?) Virus in alle Himmelsrichtungen zu verbreiten!
LG Axel der Aerotekt
PS: Bei deren Ausfug über das Stadtgebiet wird sich ihenn allerdings das einzigartige Schauspiel bieten, wie Legionen verzweifelter Rekruten versuchen, täglich annähernd vierundzwanzigtausend ausreisewillige Zeitgenossen einzufangen und zu kontrollieren ....
Das bisher wohl herausragendste Beispiel bis in letzte Konsequenz durchtachter Pandemie-Strategien unserer hochgeschätzten Bundesregierung.....
PPS: Ich bin ja sehr für die Förderung der Jugend. Aber eventuell wäre überlegenswert, rein zur Abwechslung doch wieder einem Erwachsenen die Führung der Bundesregierung zu überantworten?
vor etwa 4 Jahren
·
#3837
0
Rückgängig machen
Stimmen
Liebe Freunde
1. Wer ab heute 10.03.2021 das Stadtgebiet von Wr. Neustadt verlässt, braucht einen negativen CORONA Test. (siehe Verordnung )
Dabei ist doch völlig egal ob mit Auto, Fahrrad, Flugzeug, Eisenbahn oder Rollator.
2. Wer auf einem Fremdflugplatz landet hat eindeutig das Stadtgebiet verlassen.
3. Wenn sich mehr als 4 im Hangar oder auf dem Vorfeld treffen, kann es Strafen geben. Das gilt für ganz Österreich.
4. Bis die Inzidenz in Wr. Neustadt, die derzeit über 500 liegt, wieder unter 200 geht, kann Monate dauern.
5. In LOAN haben alle unsichtbare FFP2 Masken auf...... usw.usw.
Diesem Wahnsinn ist nichts mehr hinzuzufügen. Theoretisch könnte das alles kontrolliert werden!
PS: Ich wiederhole meine Bedenken. AOPA Ausflug am kommenden Samstag nach LOWW, wenn nicht offiziell als VERANSTALTUNG angemeldet und genehmigt, ist illegal. Corona Test, Maskenpflicht, Anzahl der Teilnehmer....Veranstaltungs- und Versammlungsverbot.......alles sehr kompliziert....
Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
1. Wer ab heute 10.03.2021 das Stadtgebiet von Wr. Neustadt verlässt, braucht einen negativen CORONA Test. (siehe Verordnung )
Dabei ist doch völlig egal ob mit Auto, Fahrrad, Flugzeug, Eisenbahn oder Rollator.
2. Wer auf einem Fremdflugplatz landet hat eindeutig das Stadtgebiet verlassen.
3. Wenn sich mehr als 4 im Hangar oder auf dem Vorfeld treffen, kann es Strafen geben. Das gilt für ganz Österreich.
4. Bis die Inzidenz in Wr. Neustadt, die derzeit über 500 liegt, wieder unter 200 geht, kann Monate dauern.
5. In LOAN haben alle unsichtbare FFP2 Masken auf...... usw.usw.
Diesem Wahnsinn ist nichts mehr hinzuzufügen. Theoretisch könnte das alles kontrolliert werden!
PS: Ich wiederhole meine Bedenken. AOPA Ausflug am kommenden Samstag nach LOWW, wenn nicht offiziell als VERANSTALTUNG angemeldet und genehmigt, ist illegal. Corona Test, Maskenpflicht, Anzahl der Teilnehmer....Veranstaltungs- und Versammlungsverbot.......alles sehr kompliziert....
Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
vor etwa 4 Jahren
·
#3838
1
Rückgängig machen
Stimmen
Liebe Freunde 1. Wer ab heute 10.03.2021 das Stadtgebiet von Wr. Neustadt verlässt, braucht einen negativen CORONA Test. ..........alles sehr kompliziert.... Peter Schmidt http://www.trytofly.at
Liebes Mitgeflügel,
wie unser Niederösterreichischer Auslandskorrespondent Knuth Glass soeben berichtet, ist trotz massivem Grenzschutzaufgebot in Wiener Neudstadt die Zufahrt zum Nordteil des Flugplatzes (der Sportstätte LOAN) nach wie vor ungehindert möglich.
Wir erwarten weitere Berichte aus dem Kriegsgebiet, und werden Euch am Laufenden halten
LG Eure Motorflugredaktion
PS: Die Videoreportage könnt Ihr auf Telegram sehen https://t.me/motorflug_newsgroup/5767
vor etwa 4 Jahren
·
#3839
0
Rückgängig machen
Stimmen
Liebe Motorflugredaktion
Eine kleine Spitzfindigkeit nur so zum Spaß:
Wo ein Vorteil, da auch ein Nachteil. Da der SFCA Hangar in LOAN zu Theresienfeld gehört, bist du noch nicht in Wr. Neustadt eingereist und brauchst zuerst einmal keinen COVID 19 Test, wenn du dorthin fährst und ausserhalb des Stadtgebietes parkst. Jetzt schnell über den Zaun in die SFCA Halle geklettert und du bist noch in Theresienfeld.
Solltest du aber deinen Fuß vor die Halle in südlicher Richtung setzen, dann bist du in Wiener Neustadt eingereist und brauchst um wieder in die Halle zu gehen einen negativen Covid 19 Test. Auch ohne zu fliegen.
Falls du aber fliegen gehst, dann bist du in dem Moment wo du Richtung Piste rollst in Wiener Neustadt eingereist und benötigst nach dem Fluge, wenn du deinen Flieger wieder in den Hangar abstellen möchtest, bereits beim Betreten des SFCA Hangars eine negativen Corona Test.
Solltest du jetzt wieder zu deinem Auto gehen, welches ja in Theresienfeld parkt, dann könntest du dich ahnungslos stellen und so tun, als ob du nie in Wiener Neustadt gewesen wärest und dich einem eventuellen Corona Test durch die an der Stadtgrenze lauernde Bundespolizei entziehen.
Wenn du jetzt bei deiner Fahrt zur Autobahnauffahrt in Wöllersdorf das Stadtgebiet von Wr. Neustadt kreuzst bist du lediglich auf der Durchreise und benötigst ebenfalls keinen Coronatest.
Jetzt könnte es sogar von Vorteil sein, wenn dein Flugzeug nicht im SFCA Hangar steht, denn bei einem Lokalflug eines auf Wr. Neustädter Seite geparkten Flugzeuges hast du ja theoretisch das Stadtgebiet nie verlassen und brauchst auch keinen Corona Test.
Man erkennt also, dass OHNE CORONATEST die Benutzung eines Flugzeuges, welches im SFCA abgestellt ist, illegal sein kann.
PS: Das habe ich nur zum Spaß geschrieben und sollte nicht ernst genommen werden. Man sieht aber zu was uns die ganze Juristerei und Verordnungswut bringen kann.
Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
Eine kleine Spitzfindigkeit nur so zum Spaß:

Wo ein Vorteil, da auch ein Nachteil. Da der SFCA Hangar in LOAN zu Theresienfeld gehört, bist du noch nicht in Wr. Neustadt eingereist und brauchst zuerst einmal keinen COVID 19 Test, wenn du dorthin fährst und ausserhalb des Stadtgebietes parkst. Jetzt schnell über den Zaun in die SFCA Halle geklettert und du bist noch in Theresienfeld.
Solltest du aber deinen Fuß vor die Halle in südlicher Richtung setzen, dann bist du in Wiener Neustadt eingereist und brauchst um wieder in die Halle zu gehen einen negativen Covid 19 Test. Auch ohne zu fliegen.
Falls du aber fliegen gehst, dann bist du in dem Moment wo du Richtung Piste rollst in Wiener Neustadt eingereist und benötigst nach dem Fluge, wenn du deinen Flieger wieder in den Hangar abstellen möchtest, bereits beim Betreten des SFCA Hangars eine negativen Corona Test.
Solltest du jetzt wieder zu deinem Auto gehen, welches ja in Theresienfeld parkt, dann könntest du dich ahnungslos stellen und so tun, als ob du nie in Wiener Neustadt gewesen wärest und dich einem eventuellen Corona Test durch die an der Stadtgrenze lauernde Bundespolizei entziehen.
Wenn du jetzt bei deiner Fahrt zur Autobahnauffahrt in Wöllersdorf das Stadtgebiet von Wr. Neustadt kreuzst bist du lediglich auf der Durchreise und benötigst ebenfalls keinen Coronatest.
Jetzt könnte es sogar von Vorteil sein, wenn dein Flugzeug nicht im SFCA Hangar steht, denn bei einem Lokalflug eines auf Wr. Neustädter Seite geparkten Flugzeuges hast du ja theoretisch das Stadtgebiet nie verlassen und brauchst auch keinen Corona Test.
Man erkennt also, dass OHNE CORONATEST die Benutzung eines Flugzeuges, welches im SFCA abgestellt ist, illegal sein kann.

PS: Das habe ich nur zum Spaß geschrieben und sollte nicht ernst genommen werden. Man sieht aber zu was uns die ganze Juristerei und Verordnungswut bringen kann.
Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
Anhänge
vor etwa 4 Jahren
·
#3841
0
Rückgängig machen
Stimmen
Liebe Motorflugredaktion Eine kleine Spitzfindigkeit nur so zum Spaß:Wo ein Vorteil, da auch ein Nachteil. Da der SFCA Hangar in LOAN zu Theresienfeld gehört, bist du noch nicht in Wr. Neustadt eingereist ... Man sieht aber zu was uns die ganze Juristerei und Verordnungswut bringen kann. Peter Schmidt http://www.trytofly.at
Liebes Mitgeflügel,
wie unser Krisenberichterstatter Christian R. heute aus LOAN berichtet, werden derzeit lediglich die Ausfallstrassen aus Wiener Neustadt kontrolliert, und das auch lediglich von der wackeren Polizei, nicht vom Bundesheer, das lediglich bei den Teststrassen hilft, und angeblich auch niemanden auf der Flucht erschiesst. Die LKW´s mit aufgepflanzten MG´s im gestrigen Video waren für anderweitige Verwendungen gedacht. Die Zu- und Abfahrten, jedenfalls zum nördlichen Teil des Platzes (Wienerstraße) einschliesslich Zufahrt zum Vorfeld des Amme Luther Seck - Hangars, sollen ungehindert benützbar sein.
LG Axel der Aerotekt
PS: Um das von Peter beschriebene Dilemma mit dem Grenzverlauf und -übertritt zu lösten, habe ich mich entschlossen, kraft der mir von der Vorsehung verliehenen Autorität, was durch das Fehlen abstehender Ohren auch von jedermann als äusseres Zeichen erkannt werden kann, und in meiner unendlichen Weisheit und Güte für das Menschengeschlecht zu verfügen, dass fürderhin der gesamte Flugplatzbereich als exterritoriales, himmlisches Gebiet anzusehen ist, und seine Bewegungsflächen, Hangars und sonstigen Einrichtungen für alle Zeit und Ewigkeit als Heiliger Boden anzusehen sind, der nicht durch Schergen jedweder Art entweiht werden darf, denen ansonsten ewige Verdammnis zuteil werden würde.
Roma locuta, causa finita.
vor etwa 4 Jahren
·
#3844
0
Rückgängig machen
Stimmen
Roma locuta, causa finita.[/quotePost]
Geschätztes Mitgeflügel,
der Vorstand des SFCA, als Miteigentümer des Flugplatzes und Eigentümer des zur Gänze in Theresienfeld liegenden Amme Luther Seck - Hangars, teilt uns gestern Abend Erfreuliches mit: Es gibt keinerlei Behinderungen oder Restriktionen bei Betraten oder Befahren des Platzes, sowie dem nachfolgenden Verlassen dieser Bereiche!
"Liebe Fliegerkollegen,
aufgrund der hohen und steigenden COVID19-Inzidenzzahlen in Wiener Neustadt wurde offiziell bekannt gegeben, dass beginnend mit Mittwoch den 10.03.2021, für Wiener Neustadt ein negativer COVID19-Anigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf oder ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, notwendig ist.
Dies gilt für Wr.Neustadt und nicht für die angrenzenden Gemeinden.
Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Zu-und Abfahrt zum SFCA ohne jegliche Überprüfung und Problematik von statten geht.
Achtung: Die Stadtgrenze beginnt bei unserem Kreisverkehr(Jet-Tankstelle), gleich nach der südlichen Kreisverkehrsausfahrt.
In Anbetracht der, leider wieder steigenden COVID-Zahlen, ersuche ich um Einhaltung, der seitens des Gesetzgebers und der Interessensvertretungen publizierten Abstands- und Maskenregeln, in den geschlossenen Räumen.
Wir werden, sobald uns neue Reglungen bekannt werden sollten, diese mit euch teilen.
Der Flugbetrieb in LOAN zeigt keinerlei Einschränkungen - deinem nächsten Flug steht daher nichts entgegen.
In diesem Zusammenhang dürfen wir noch einmal, auf unsere kürzlich erweiterte, attraktive Flotte hinweisen (D-EGUB eine Katana 100PS und D-MWJH eine C42 UL).
Mit den besten Fliegergrüße und Xsund bleiben
Der SFCA-Vorstand
...denn nur Fliegen ist schöner..."
Eure Motorflugredaktion
vor etwa 4 Jahren
·
#3845
0
Rückgängig machen
Stimmen
Liebe Freunde
Wer aus Wr. Neustadt seit 10.03.2021 ausreist, braucht einen NEGATIVEN COVID 19 Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Fragen dazu gibt es hier: https://www.wiener-neustadt.at/de/stadt/aktuelles-detail/ausreisetestungen-faq
Piloten empfehle ich einen Test in ausgedruckter Form mitzuführen, damit es bei den Polizeikontrollen an den Stadtausfahrten keine Probleme gibt.
Wer keinen Test hat, kann das im Bereich des Flugplatzes relativ rasch in der ARENA NOVA machen. Dort gibt es fast nie einen Stau, professionelle Tester und 10 Teststrassen. Beanspruchte Zeit: 10 Minuten.
Ebenfalls kann man einen Test oberhalb des Flugplatzes in einem leicht erkennbaren Container beim Shopping Center Nord machen.
Hast du keinen Test und die Polizei hält dich auf, dann sag einfach ich bin auf der Fahrt zur Teststation x,y..... Das wird akzeptiert und du hast keine weiteren Probleme.
Natürlich kann man sich mit ein paar Tricks und weil die Polizei nicht überall steht, diesen Kontrollen entziehen, aber im Sinne der Sache sollte man dies NICHT tun.
Da du für jeden Flug ab LOAN eine PPR Genehmigung brauchst, wird in dieser Genehmigung auch darauf hingewiesen.
Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
Wer aus Wr. Neustadt seit 10.03.2021 ausreist, braucht einen NEGATIVEN COVID 19 Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Fragen dazu gibt es hier: https://www.wiener-neustadt.at/de/stadt/aktuelles-detail/ausreisetestungen-faq
Piloten empfehle ich einen Test in ausgedruckter Form mitzuführen, damit es bei den Polizeikontrollen an den Stadtausfahrten keine Probleme gibt.
Wer keinen Test hat, kann das im Bereich des Flugplatzes relativ rasch in der ARENA NOVA machen. Dort gibt es fast nie einen Stau, professionelle Tester und 10 Teststrassen. Beanspruchte Zeit: 10 Minuten.
Ebenfalls kann man einen Test oberhalb des Flugplatzes in einem leicht erkennbaren Container beim Shopping Center Nord machen.
Hast du keinen Test und die Polizei hält dich auf, dann sag einfach ich bin auf der Fahrt zur Teststation x,y..... Das wird akzeptiert und du hast keine weiteren Probleme.
Natürlich kann man sich mit ein paar Tricks und weil die Polizei nicht überall steht, diesen Kontrollen entziehen, aber im Sinne der Sache sollte man dies NICHT tun.
Da du für jeden Flug ab LOAN eine PPR Genehmigung brauchst, wird in dieser Genehmigung auch darauf hingewiesen.
Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
vor etwa 4 Jahren
·
#3846
0
Rückgängig machen
Stimmen
... Natürlich kann man sich mit ein paar Tricks und weil die Polizei nicht überall steht, diesen Kontrollen entziehen, aber im Sinne der Sache sollte man dies NICHT tun. Da du für jeden Flug ab LOAN eine PPR Genehmigung brauchst, wird in dieser Genehmigung auch darauf hingewiesen. Peter Schmidt http://www.trytofly.at
Es geht nicht darum, sich um die Tests zu drücken, wir testen zB vor JEDEM Flug uns uns unsere PAXe, es geht lediglich darum, dass wir es als unnötig empfinden, sich in Teststraßen zu zwängen, wenn man das genauso selbst machen kann. Einem Piloten ist es wohl jedenfalls zuzutrauen, dass er das zusammenbringt, wogegen die Forderung, dass das ausschliesslich medizinisches (!) Personal machen darf, völlig überzogen ist, und an der Realität vorbeigeht. Was stelen sich der Herr Bundeskanzler und der Herr Gesundheitsminister vor? Dass die Österreicher nicht wissen, in welche Körperöffnung man das Staberl steckt? Würde man es den Untertanen erlauben, sich selbst (zwangsbefreiend) zu testen, würde man damit die erwünschte Zahl der Tests in gewaltige Höhen katapultieren, und DAS wäre dann der Erfolg, den wir in der Pandemie wirklich brauchen.
Aber die Sichtweise solcher Politiker hat sich sein Metternich´s Zeiten offensichtlich keinen Milimeter bewegt....
LG Axel der Aerotekt
PS: Die paar Idioten, die es immer gibt, und die wirklich nicht verstehen, wie man einen Schnelltest macht, führten natürlich zu vereinzelten Falschergebnissen, aber gemessen an der Masse der Ergebnisse wäre das wohl leicht verschmerzbar. Dabei wäre als Nebeneffekt eventuell auch schnell feststellbar, wer besser keinen Führerschein haben, und nicht zur Wahl gehen darf

vor etwa 4 Jahren
·
#3847
0
Rückgängig machen
Stimmen
Hallo Axel
Private Tests sind schön und gut. Wenn du aber legal nach dem Fliegen wieder aus Wr. Neustadt abreisen möchtest, dann brauchst du einen offiziellen Test von einer der TESTSTRASSEN, der nicht älter als 48 Stunden ist. Der Test muss natürlich nicht in Wr. Neustadt gemacht werden. Private CODIV 19 Tests zählen nicht.
PS: Testzertifikate sind QR Code gesichert und können jederzeit ONLINE auf ECHTHEIT überprüft werden.
Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
Private Tests sind schön und gut. Wenn du aber legal nach dem Fliegen wieder aus Wr. Neustadt abreisen möchtest, dann brauchst du einen offiziellen Test von einer der TESTSTRASSEN, der nicht älter als 48 Stunden ist. Der Test muss natürlich nicht in Wr. Neustadt gemacht werden. Private CODIV 19 Tests zählen nicht.
PS: Testzertifikate sind QR Code gesichert und können jederzeit ONLINE auf ECHTHEIT überprüft werden.
Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
Noch keine Antwort derzeit.