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Ich hänge mich hier mal dran mit Infos. Die Fernmeldebehörde Wien hat mir gerade die morgige Funkprüfung abgesagt... Info für alle, die in den nächsten 3 Wochen Termin hätten...
vor etwa 4 Jahren
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#3518
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Liebes Mitgeflügel,
offenbar wurde in letzter Sekunde vor endgültiger Verlautbarung der NotMV ein Punkt hineinreklamiert, der den Großteil der GA schlichtweg für (mindestens) drei Wochen grounded. Wer da wieder einmal in vorauseilendem Gehorsam dahintersteckt, kann ich mir vorstellen, aber da möge sich jeder selbst seine Meinung bilden.
Rechtlich:
Die beiden maßgeblichen Rechtsgrundlagen sind neben dem LFG 1957, 253 BG i.d.g.F. die Verordnung von heute, die 'Covid-19-Notmaßnahmenverordnung, kurz COVID-19-NotMV:
LFG 1957, 253 BG
COVID-19-NotMV
In letzterer wurde in § 9 (5) der folgende, bemerkenswerte Satz eingefügt 'Flugfelder gemäß dem Luftfahrtgesetz, BGBl. Nr. 253/1957, sind Sportstätten gemäß Abs. 1 gleichgestellt.'
Damit hat man fast allen Flugplätzen für drei Wochen den Todesstoß versetzt, denn aus dem LFG, §§ 63., 64., und 65. (Seite 11) ergibt sich, dass alles, was sich nicht 'Flughafen' nennen darf, automatisch ein 'Flugfeld' ist, und dank der kurzsichtigen Strategie, Flugfelder Sportstätten gleichzusetzen, nunmehr nicht mehr betreten werden dürfen!
Somit ist die Sau raus, und wurde dabei gleich ordentlich durchs Dorf getrieben.
Wenngleich wir natürlich voll hinter allen sachlich gerechtfertigten Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie stehen sollten, also durchaus auch zu einem Lockdown, so kann m.E. in der Art der Vorgehensweise dieser Regierung wieder einmal ein gerüttelt Maß an populistischen husch-pfusch- Rundumschlägen, ohne Augenmaß und Pragmatismus erkannt werden. Ich möchte nicht nochmals die Sinnlosigkeit der Untersagung von - zumindest solo betriebenen - völlig kontaktfreien und infektionsrisikolosen Flügen betonen, das dürfte unter uns mittlerweile weitgehender Konsens sein. Absoluter Nonsens dagegen ist die Gleichstellung von allen Flugfeldern mit Sportstätten, wie schon oft betont.
Interessant werden dadurch aber jetzt andere, daraus erwachsende rechtliche Konsequenzen sein:
Wenn wir unsere 'Flugfelder' nicht mehr betreten dürfen: Bedeutet das, dass wochenlang niemand unsere Hangars inspizieren darf? Niemand nachsehen darf, ob vielleicht ein Motor Öl verliert, Das Hangardach dicht ist? Und wenn ich ein hintertückischer und heimlistiger Dieb wäre, würde ich mich jetzt ziemlich freuen: Drei Wochen lang ungestört in Hangars voller teurer Avionik u.v.m. 'arbeiten' können ....wow!
Am Beispiel LOAN:
Vermutlich werden sich jetzt die ansässigen Firmen, zB Diamond A/C, darauf berufen, ihrer Arbeit weiter nachgehen zu dürfen, und der Betrieb wird - bis auf ein paar Schreibtischtäter - wohl kaum im Homeoffice stattfinden können. Ich nehme daher an, dass der Flugplatzbetrieb aufrecht bleiben wird, betriebliche Flüge durchgeführt werden, usw. Nur wir Privatpiloten werden ausgeschlossen, aber auch die Vereine. Wir dürfen, nach strikter Auslegung der NotMV zwar fliegen, aber die paar Meter vom Einfahrtstor in den Hangar nicht zurücklegen. 'Berufliche Zwecke' gem. NotMV § 1. (1), Punkt 4. werden Flugzeugeigner und Vereinsfunktionäre wohl nicht geltend machen können?
Würde uns NotMV § 1. (1), Punkt 1., die Abwendung einer 'unmittelbaren' Gefahr, nicht nur für Leib und Leben, sondern auch von unserem Eigentum, also Hangars, Flugzeugen usw. dabei zu Hilfe kommen? Ich traue mich als Nichtjurist nicht zu sagen, was man da als 'unmittelbar' verstehen könnte. Das kann ich vermutlich erst feststellen, wenn ich vor Ort (den ich aber nicht betreten darf) sein würde.
Sollte es eine rechtliche (Ausnahme-) Möglichkeit geben, das 'Flugfeld' auch als Privatperson zu betreten (Eigner oder Funktionär), dann stünde einem Flug eigentlich nichts im Weg, denn der ist nach wie vor nicht untersagt. Im Fall von LOAN dreht es sich somit nur um geschätzte zwanzig Meter vom Tor in den Hangar ... kann es noch grotesker sein?
Es wäre sehr wünschenswert, wenn sich unsere Interessenvertreter einmal ganz grundsätzlich damit auseinandersetzen, und bei den Ministerien betreiben würden, dass die unsägliche Vermischung von GA und Sport in einer Novelle des LFG beendet wird.
LG Axel der Aerotekt
PS: Im Fall von LOAN könnte man noch auf die Karte setzen, dass das ein 'Kleinflughafen' ist, allein, mir kommen da schon Zweifel, ob das auch durchginge.
offenbar wurde in letzter Sekunde vor endgültiger Verlautbarung der NotMV ein Punkt hineinreklamiert, der den Großteil der GA schlichtweg für (mindestens) drei Wochen grounded. Wer da wieder einmal in vorauseilendem Gehorsam dahintersteckt, kann ich mir vorstellen, aber da möge sich jeder selbst seine Meinung bilden.
Rechtlich:
Die beiden maßgeblichen Rechtsgrundlagen sind neben dem LFG 1957, 253 BG i.d.g.F. die Verordnung von heute, die 'Covid-19-Notmaßnahmenverordnung, kurz COVID-19-NotMV:
LFG 1957, 253 BG
COVID-19-NotMV
In letzterer wurde in § 9 (5) der folgende, bemerkenswerte Satz eingefügt 'Flugfelder gemäß dem Luftfahrtgesetz, BGBl. Nr. 253/1957, sind Sportstätten gemäß Abs. 1 gleichgestellt.'
Damit hat man fast allen Flugplätzen für drei Wochen den Todesstoß versetzt, denn aus dem LFG, §§ 63., 64., und 65. (Seite 11) ergibt sich, dass alles, was sich nicht 'Flughafen' nennen darf, automatisch ein 'Flugfeld' ist, und dank der kurzsichtigen Strategie, Flugfelder Sportstätten gleichzusetzen, nunmehr nicht mehr betreten werden dürfen!
Somit ist die Sau raus, und wurde dabei gleich ordentlich durchs Dorf getrieben.
Wenngleich wir natürlich voll hinter allen sachlich gerechtfertigten Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie stehen sollten, also durchaus auch zu einem Lockdown, so kann m.E. in der Art der Vorgehensweise dieser Regierung wieder einmal ein gerüttelt Maß an populistischen husch-pfusch- Rundumschlägen, ohne Augenmaß und Pragmatismus erkannt werden. Ich möchte nicht nochmals die Sinnlosigkeit der Untersagung von - zumindest solo betriebenen - völlig kontaktfreien und infektionsrisikolosen Flügen betonen, das dürfte unter uns mittlerweile weitgehender Konsens sein. Absoluter Nonsens dagegen ist die Gleichstellung von allen Flugfeldern mit Sportstätten, wie schon oft betont.
Interessant werden dadurch aber jetzt andere, daraus erwachsende rechtliche Konsequenzen sein:
Wenn wir unsere 'Flugfelder' nicht mehr betreten dürfen: Bedeutet das, dass wochenlang niemand unsere Hangars inspizieren darf? Niemand nachsehen darf, ob vielleicht ein Motor Öl verliert, Das Hangardach dicht ist? Und wenn ich ein hintertückischer und heimlistiger Dieb wäre, würde ich mich jetzt ziemlich freuen: Drei Wochen lang ungestört in Hangars voller teurer Avionik u.v.m. 'arbeiten' können ....wow!
Am Beispiel LOAN:
Vermutlich werden sich jetzt die ansässigen Firmen, zB Diamond A/C, darauf berufen, ihrer Arbeit weiter nachgehen zu dürfen, und der Betrieb wird - bis auf ein paar Schreibtischtäter - wohl kaum im Homeoffice stattfinden können. Ich nehme daher an, dass der Flugplatzbetrieb aufrecht bleiben wird, betriebliche Flüge durchgeführt werden, usw. Nur wir Privatpiloten werden ausgeschlossen, aber auch die Vereine. Wir dürfen, nach strikter Auslegung der NotMV zwar fliegen, aber die paar Meter vom Einfahrtstor in den Hangar nicht zurücklegen. 'Berufliche Zwecke' gem. NotMV § 1. (1), Punkt 4. werden Flugzeugeigner und Vereinsfunktionäre wohl nicht geltend machen können?
Würde uns NotMV § 1. (1), Punkt 1., die Abwendung einer 'unmittelbaren' Gefahr, nicht nur für Leib und Leben, sondern auch von unserem Eigentum, also Hangars, Flugzeugen usw. dabei zu Hilfe kommen? Ich traue mich als Nichtjurist nicht zu sagen, was man da als 'unmittelbar' verstehen könnte. Das kann ich vermutlich erst feststellen, wenn ich vor Ort (den ich aber nicht betreten darf) sein würde.
Sollte es eine rechtliche (Ausnahme-) Möglichkeit geben, das 'Flugfeld' auch als Privatperson zu betreten (Eigner oder Funktionär), dann stünde einem Flug eigentlich nichts im Weg, denn der ist nach wie vor nicht untersagt. Im Fall von LOAN dreht es sich somit nur um geschätzte zwanzig Meter vom Tor in den Hangar ... kann es noch grotesker sein?
Es wäre sehr wünschenswert, wenn sich unsere Interessenvertreter einmal ganz grundsätzlich damit auseinandersetzen, und bei den Ministerien betreiben würden, dass die unsägliche Vermischung von GA und Sport in einer Novelle des LFG beendet wird.
LG Axel der Aerotekt
PS: Im Fall von LOAN könnte man noch auf die Karte setzen, dass das ein 'Kleinflughafen' ist, allein, mir kommen da schon Zweifel, ob das auch durchginge.
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Inwieweit das wirklich von irgendjemandem "in letzter Minute hineinreklamiert" wurde, weiß ich nicht; diese Gleichsetzung von Flugfeldern und Sportstätten fand sich m.W. auch schon in früheren (auch Lockerungs-)Verordnungen. Laut aktueller AOPA-Info dazu können wir da wohl nur auf eine "kontaktlose-GA-freundliche" Klarstellung im Rahmen einer Novelle hoffen (bzw. auf den Erfolg des dort angekündigten Einsatzes der AOPA).
vor etwa 4 Jahren
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#3522
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Liebes Mitgeflügel,
in der causa prima haben wir schon gestern mit dem Gesundheitsministerium Kontakt aufgenommen, und dabei - jedenfalls mündlich - durch unsere Vorhalte eigentlich ganz erfreuliche Aussagen bekommen. Konfrontiert mit der Frage, wer denn straf- und zivilrechtlich haftbar gemacht werden könne, wenn wir (zumindest die Vereinsfunktionäre bzw. die privaten Flugzeughalter) unseren Aufsichtspflichten nicht nachkommen dürfen, weil wir die 'Flugfelder' nicht betreten dürfen, um nachzusehen, ob eventuell der Sturm das Hangardach abgetragen, ein defekter Batteriewächter den Flieger abgefackelt hätte, oder etwa Öl oder - schlimmer noch - Flugbenzin ausgetreten wäre, hat man sich dort sehr schnell ziemlich betroffen, aber einsichtig gezeigt. Eine schriftliche Anfrage zur Weiterleitung und Stellungnahme in unserem Sinn wurde erbeten, allein - hier schlägt die benzinlose Technik der EDV (neumodisch 'IT' genannt, aber deswegen um nichts zuverlässiger) voll zu, denn die Server des Ministeriums liefern ausschliesslich Fehlermeldungen der Unzustellbarkeit zurück, egal, welche Adresse man wählt, oder von welcher Adresse man sendet. Offenbar sind sie von der elektronischen Variante i-COVID-20 befallen?
So schaut´s aus. Wir hoffen und warten ....
Bemerkenswert an dem Gespräch fanden wir auch, dass man sich mit uns einig war, dass wenn man es (legal oder illegal) geschafft hat, aufs 'Flugfeld' zu gelangen, absolut nichts Rechtliches dagegen spricht, in den Flieger zu steigen, und eine Runde zu drehen. Fliegen ist nicht verboten, (Einzel-) Sport zu betreiben ist nicht verboten, mit dem Automobil zum Flugplatz zu fahren ist nicht verboten, nur die Betretung des selben ist verboten! Absurder geht´s wohl nicht, was mein Ihr?
Ich weiß ja nicht, was ein Flugplatz bzw ein Flugfeld in den Vorstellungen der maßgeblichen Juristen oder beratenden Epidemologen bedeutet. Offenbar, und vermutlich angetrieben durch so manchen 'Interessenvertreter', der sich nur mit Ballonen, Fetzen- und Matratzenfliegern sowie irgendwelchen UL´s beschäftigt, wimmelt es auf Flugplätzen nur so von munteren Menschenmassen, die dort ihrem fröhlichen Sport in munterer, körperbetonter Geselligkeit nachkommen, wobei sie sich permanent gegenseitig anhusten oder bespucken. Setzte man das dem oft bemühten Verglecih mit Automobilisten oder Motorradfahrern gleich, würde das bedeuten, dass man sich seinem Automobil, das auf einem Parkplatz steht, nicht nähern darf, weil Parkplätze Sportanlagen mit engem Körperkontakt gleichgestellt sind. Man dürfte dann ausschliesslich in Parkhochhäusern sein Automobil in Betrieb nehmen, weil die ausdrücklich keine Sportplätze sind.
Die Hoffnung, dass LOAN als 'Kleinflughafen' da irgendwie aussen vor gelassen werden könnte, scheint illusorisch. Im heute veröffentlichen AIP AMDT 282 steht wiederholt die taxative Aufzählung, was hierzulande als 'Flughafen' gilt, und da ist LOAN eben auch nicht dabei - wie schon vermutet.
Meine Bitte an unsere (richtigen) Interessenvertreter wäre, dass Ihr Euch künftig als eines der grossen Themen vornehmt, diese unsägliche Mischkulanz zwischen Fliegen und Sport mit den befassten Ministerien ein für alle Mal auseinaderzupflücken, wobei das Ziel kein anderes sein kann, als gesetzgewordene Klarstellungen, dass (richtige) Flugzeuge nur in Ausnahmefällen zum Sport verwendet werden, normalerweise aber für Reisen, Geschäftsflüge oder auch nur zum Spazierenfliegen, keinesfalls aber von Sportplätzen ausgehend betrieben werden. Diese derzeit vollkommen absurde Situation, dass ich mein (Reise-) Flugzeug nur dewegen nicht für einen zB beruflichen Flug in Betrieb nehmen darf, weil es - Pech gehabt! - nicht auf einem Flughafen abgestellt ist (wo ich mit wesentlich mehr Menschen in Kontakt käme), ist untragbar, und ich bitte Euch inständig, diesen Schmarrn in Verhandlungen mit dem Verkehrsministerium beseitigen zu lassen.
Dabei sollte auch klargestellt werden, dass dieser OeAC nichts mit der richtigen Fliegerei abseits von Luftballonen, Modellflug, Segel- Para- Hänge- oder UL-Fliegerei zu tun hat, und sich in deren Belange auch nicht einzumischen hat.
LG Axel der Aerotekt
PS: Die richtigen Golfer würden sich ja auch bedanken, wenn sich der österreichische Minigolfsport-Verband in Belange der International Golf Federation einmischen würde.
in der causa prima haben wir schon gestern mit dem Gesundheitsministerium Kontakt aufgenommen, und dabei - jedenfalls mündlich - durch unsere Vorhalte eigentlich ganz erfreuliche Aussagen bekommen. Konfrontiert mit der Frage, wer denn straf- und zivilrechtlich haftbar gemacht werden könne, wenn wir (zumindest die Vereinsfunktionäre bzw. die privaten Flugzeughalter) unseren Aufsichtspflichten nicht nachkommen dürfen, weil wir die 'Flugfelder' nicht betreten dürfen, um nachzusehen, ob eventuell der Sturm das Hangardach abgetragen, ein defekter Batteriewächter den Flieger abgefackelt hätte, oder etwa Öl oder - schlimmer noch - Flugbenzin ausgetreten wäre, hat man sich dort sehr schnell ziemlich betroffen, aber einsichtig gezeigt. Eine schriftliche Anfrage zur Weiterleitung und Stellungnahme in unserem Sinn wurde erbeten, allein - hier schlägt die benzinlose Technik der EDV (neumodisch 'IT' genannt, aber deswegen um nichts zuverlässiger) voll zu, denn die Server des Ministeriums liefern ausschliesslich Fehlermeldungen der Unzustellbarkeit zurück, egal, welche Adresse man wählt, oder von welcher Adresse man sendet. Offenbar sind sie von der elektronischen Variante i-COVID-20 befallen?
So schaut´s aus. Wir hoffen und warten ....
Bemerkenswert an dem Gespräch fanden wir auch, dass man sich mit uns einig war, dass wenn man es (legal oder illegal) geschafft hat, aufs 'Flugfeld' zu gelangen, absolut nichts Rechtliches dagegen spricht, in den Flieger zu steigen, und eine Runde zu drehen. Fliegen ist nicht verboten, (Einzel-) Sport zu betreiben ist nicht verboten, mit dem Automobil zum Flugplatz zu fahren ist nicht verboten, nur die Betretung des selben ist verboten! Absurder geht´s wohl nicht, was mein Ihr?
Ich weiß ja nicht, was ein Flugplatz bzw ein Flugfeld in den Vorstellungen der maßgeblichen Juristen oder beratenden Epidemologen bedeutet. Offenbar, und vermutlich angetrieben durch so manchen 'Interessenvertreter', der sich nur mit Ballonen, Fetzen- und Matratzenfliegern sowie irgendwelchen UL´s beschäftigt, wimmelt es auf Flugplätzen nur so von munteren Menschenmassen, die dort ihrem fröhlichen Sport in munterer, körperbetonter Geselligkeit nachkommen, wobei sie sich permanent gegenseitig anhusten oder bespucken. Setzte man das dem oft bemühten Verglecih mit Automobilisten oder Motorradfahrern gleich, würde das bedeuten, dass man sich seinem Automobil, das auf einem Parkplatz steht, nicht nähern darf, weil Parkplätze Sportanlagen mit engem Körperkontakt gleichgestellt sind. Man dürfte dann ausschliesslich in Parkhochhäusern sein Automobil in Betrieb nehmen, weil die ausdrücklich keine Sportplätze sind.
Die Hoffnung, dass LOAN als 'Kleinflughafen' da irgendwie aussen vor gelassen werden könnte, scheint illusorisch. Im heute veröffentlichen AIP AMDT 282 steht wiederholt die taxative Aufzählung, was hierzulande als 'Flughafen' gilt, und da ist LOAN eben auch nicht dabei - wie schon vermutet.
Meine Bitte an unsere (richtigen) Interessenvertreter wäre, dass Ihr Euch künftig als eines der grossen Themen vornehmt, diese unsägliche Mischkulanz zwischen Fliegen und Sport mit den befassten Ministerien ein für alle Mal auseinaderzupflücken, wobei das Ziel kein anderes sein kann, als gesetzgewordene Klarstellungen, dass (richtige) Flugzeuge nur in Ausnahmefällen zum Sport verwendet werden, normalerweise aber für Reisen, Geschäftsflüge oder auch nur zum Spazierenfliegen, keinesfalls aber von Sportplätzen ausgehend betrieben werden. Diese derzeit vollkommen absurde Situation, dass ich mein (Reise-) Flugzeug nur dewegen nicht für einen zB beruflichen Flug in Betrieb nehmen darf, weil es - Pech gehabt! - nicht auf einem Flughafen abgestellt ist (wo ich mit wesentlich mehr Menschen in Kontakt käme), ist untragbar, und ich bitte Euch inständig, diesen Schmarrn in Verhandlungen mit dem Verkehrsministerium beseitigen zu lassen.
Dabei sollte auch klargestellt werden, dass dieser OeAC nichts mit der richtigen Fliegerei abseits von Luftballonen, Modellflug, Segel- Para- Hänge- oder UL-Fliegerei zu tun hat, und sich in deren Belange auch nicht einzumischen hat.
LG Axel der Aerotekt
PS: Die richtigen Golfer würden sich ja auch bedanken, wenn sich der österreichische Minigolfsport-Verband in Belange der International Golf Federation einmischen würde.
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Diese derzeit vollkommen absurde Situation, dass ich mein (Reise-)Flugzeug nur dewegen nicht für einen zB beruflichen Flug in Betrieb nehmen darf, weil es - Pech gehabt! - nicht auf einem Flughafen abgestellt ist ...Wenn ich eine gestern erhaltene Vereinsrundmail, das auch hierforums verlinkte nächtliche Update auf der AOPA-Seite und die Verordnung selber richtig deute, wäre ein (entsprechend "erforderlicher"


Jedenfalls Danke an alle, die sich tatsächlich für die Aufrechterhaltung bzw. möglichst baldige Wiederermöglichung der nachvollziehbar infektionsfrei gestaltbaren fliegerischen Aktivitäten einsetzen, auch wenn sie nur zur psychischen Erholung dienen. (BTW und echt nur als Randnotiz ohne irgendwie böses Blut machen zu wollen: die explizite Nennung/Unterscheidung "Privatflüge, Rundflüge, Spaßflüge etc." auf der o.g. AOPA-Seite befremdet mich ein wenig, auch wenn es inhaltlich den gesetzlichen Status abbildet und vielleicht eher eine der Hektik und Uhrzeit geschuldete Stilblüte ist: ist es (nur) dann ein Privatflug, wenn man dabei keine Freude empfindet?).
vor etwa 4 Jahren
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#3524
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Die Formulierung für die Privatflüge habe ich 1:1 aus dem Mail unseres Kontaktmannes übernommen.
4000 Piloten stellen halt nur 0,5% der Bevölkerung dar, daher werden wir zu den Sportstätten dazugemischt. Wenn die Verordnung die speziellen Einzelbedürfnisse jeder Mini-Gruppe berücksichtigen wollte, hätte sie wohl Telefonbuchformat und wäre Ende 2024 fertig.
4000 Piloten stellen halt nur 0,5% der Bevölkerung dar, daher werden wir zu den Sportstätten dazugemischt. Wenn die Verordnung die speziellen Einzelbedürfnisse jeder Mini-Gruppe berücksichtigen wollte, hätte sie wohl Telefonbuchformat und wäre Ende 2024 fertig.
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Wie gesagt, no offense meant. (Wobei ich der Ansicht bin, dass man auch als kleine Minderheit sachlich nicht gerechtfertigte "Dazumischungen" kritisieren darf, aber das geschieht ja ohnedies, so wie ich's verstehe. BTW, bei den 0,5% dachte ich mir "Wow, so viele sind wir?", aber wenn ich mich nicht verrechnet habe, sind wir doch nur 0,5 Promille
).

vor etwa 4 Jahren
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#3526
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Na bitte, noch schlimmer.
Wie sagte einst ein berühmter Mann: Das Rechnen ist das Schwerste an der Mathematik.
Zu meiner Entschuldigung: Als Pilot hab ich's nicht so mit Promille
Wie sagte einst ein berühmter Mann: Das Rechnen ist das Schwerste an der Mathematik.
Zu meiner Entschuldigung: Als Pilot hab ich's nicht so mit Promille

vor etwa 4 Jahren
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#3529
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Liebes Mitgeflügel,
wir sind zwar keine Interessenvertretung, haben aber im Sinne der Interessen des Flügelvolkes vesucht, in einigen Telephonaten und Korrespondenzen mit Ministerien, FBL u.a. zu argumentieren, und auch Klarheiten zu schaffen. Übrig bleibt leider die immense Frustration, dass eine rechtspopulistische Regierung mit grünem Feigenblatt solche ungerichteten Rundumschläge produziert, anstatt mit gezielten, rationalen Massnahmen dort anzusetzen, wo es auch was bringt, und nicht ganze Interessengruppen - ohne jeglichen Effekt auf die Pandemie - in Geiselhaft zu nehmen.
Ein paar Dinge konnten wir aber klären, die wenigstens ein Trostpflaster darstellen. Siehe dazu den Blog: Neue Auslegung: Covid-19-NotMV
Ich persönlich kann der Haltung, wir seien ja eh nur eine so winzige, unbedeutende Gruppe, die es erst gar nicht zu versuchen braüchte, ihre Interessen geltend zu machen, nichts abgewinnen. Wenn man so denkt, dann hätten Minderheiten in diesem Land überhaupt keine Chance, dass ihre Interessen berücksichtigt werden. Bei den unseren handelt es sich ausserdem nicht nur um sehr legitime, unser Handeln wäre ausserdem voll im Einklang mit den Intentionen der Experten, das Infektionsrisiko so weit möglich, auszuschalten. Die GA mutwillig, und ohne sachliche Begründung lahmzulegen, ist im gelindesten Fall eine Provokation, ansonsten eine Unverschämtheit der Regierung.
Ohne jegliche, sachliche Begründung setzen die Bezirksverwaltungsbehörden die FBL wieder unter Druck: Sie überantworten ihnen die Verantwortung, Starts zu erlauben, mit der Drohung von Sanktionen, sollten diese nicht die Zustimmung der Behörde (im Nachhinein!) finden.
LG Axel der Aerotekt
PS: Zum Glück gibt es ja irgendwann wieder Wahlen. Jeder möge sich bis dahin selbst ein Bild machen. Zu hoffen ist, dass die Vergesslichkeit und der Populismus diesmal unser Erinnerungsvermögen nicht einlullen, und der Babyelephant, erwachsen geworden, auch das Gedächtnis eines Elephanten behält.
PPS: Bis dahin haben wir vorerst einmal drei Wochen, in denen wir unsere Flieger endlich in Topzustand reparieren und polieren können, den Hangar putzen, dass man vom Fussboden essen kann, und uns ansonsten endlich die Nächte mit dem neuen MSFS 2020 um die Ohren schlagen können. Hoffen wir, dass der Schabernack am 07.12. ein vorläufiges Ende haben wird (das wird was werden am siebenten Dezember - hoffentlich kriegen dann alle einen Slot!)
wir sind zwar keine Interessenvertretung, haben aber im Sinne der Interessen des Flügelvolkes vesucht, in einigen Telephonaten und Korrespondenzen mit Ministerien, FBL u.a. zu argumentieren, und auch Klarheiten zu schaffen. Übrig bleibt leider die immense Frustration, dass eine rechtspopulistische Regierung mit grünem Feigenblatt solche ungerichteten Rundumschläge produziert, anstatt mit gezielten, rationalen Massnahmen dort anzusetzen, wo es auch was bringt, und nicht ganze Interessengruppen - ohne jeglichen Effekt auf die Pandemie - in Geiselhaft zu nehmen.
Ein paar Dinge konnten wir aber klären, die wenigstens ein Trostpflaster darstellen. Siehe dazu den Blog: Neue Auslegung: Covid-19-NotMV
Ich persönlich kann der Haltung, wir seien ja eh nur eine so winzige, unbedeutende Gruppe, die es erst gar nicht zu versuchen braüchte, ihre Interessen geltend zu machen, nichts abgewinnen. Wenn man so denkt, dann hätten Minderheiten in diesem Land überhaupt keine Chance, dass ihre Interessen berücksichtigt werden. Bei den unseren handelt es sich ausserdem nicht nur um sehr legitime, unser Handeln wäre ausserdem voll im Einklang mit den Intentionen der Experten, das Infektionsrisiko so weit möglich, auszuschalten. Die GA mutwillig, und ohne sachliche Begründung lahmzulegen, ist im gelindesten Fall eine Provokation, ansonsten eine Unverschämtheit der Regierung.
Ohne jegliche, sachliche Begründung setzen die Bezirksverwaltungsbehörden die FBL wieder unter Druck: Sie überantworten ihnen die Verantwortung, Starts zu erlauben, mit der Drohung von Sanktionen, sollten diese nicht die Zustimmung der Behörde (im Nachhinein!) finden.
LG Axel der Aerotekt
PS: Zum Glück gibt es ja irgendwann wieder Wahlen. Jeder möge sich bis dahin selbst ein Bild machen. Zu hoffen ist, dass die Vergesslichkeit und der Populismus diesmal unser Erinnerungsvermögen nicht einlullen, und der Babyelephant, erwachsen geworden, auch das Gedächtnis eines Elephanten behält.
PPS: Bis dahin haben wir vorerst einmal drei Wochen, in denen wir unsere Flieger endlich in Topzustand reparieren und polieren können, den Hangar putzen, dass man vom Fussboden essen kann, und uns ansonsten endlich die Nächte mit dem neuen MSFS 2020 um die Ohren schlagen können. Hoffen wir, dass der Schabernack am 07.12. ein vorläufiges Ende haben wird (das wird was werden am siebenten Dezember - hoffentlich kriegen dann alle einen Slot!)
vor etwa 4 Jahren
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#3557
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Änderung der COVID 19 Notmaßnahmenverordnung per 27.11.2020 gültig
So, laut der neuen Verordnung sind jetzt auch FLUGHÄFEN Sportstätten. Was immer das auch bedeuten soll. ...ich lache mich zu tode. Totales Chaos !
Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
So, laut der neuen Verordnung sind jetzt auch FLUGHÄFEN Sportstätten. Was immer das auch bedeuten soll. ...ich lache mich zu tode. Totales Chaos !
Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
Anhänge
vor etwa 4 Jahren
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#3558
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Änderung der COVID 19 Notmaßnahmenverordnung per 27.11.2020 gültig So, laut der neuen Verordnung sind jetzt auch FLUGHÄFEN Sportstätten. Was immer das auch bedeuten soll....ich lache mich zu tode. Totales Chaos ! Peter Schmidt http://www.trytofly.at
Sagenhaft!
Ich hab kürzlich gehört, dass in Österreich sämtliche Flugplätze nach dem Krieg zu Sportplätzen erklärt wurden, weil man damit das totale Flugverbot der Besatzungsmächte umgehen wollte.
LG Axel der Aerotekt
PS: Eine typische Vorgehensweise von Diktaturen ist es, alles zu. verbieten, und nur einzelne Ausnahmen zu formulieren, während echte Demokratien es genau umgekehrt machen.
Nimmt diese Regierung eigentlich noch irgend jemand ernst..... ?
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Naja, um Peter aus einem anderen Thread zu zitieren:
Dass die Sinnhaftigkeit, alle noch so weitläufigen Outdoor-Sportstätten aus infektionspräventiven Gründen zu sperren oder Flugplätze (weiterhin) mit Sportstätten gleichzusetzen, diskussionswürdig ist: geschenkt. Wir sind hier halt ein Kollateralschaden, und anders als beim ersten Lockdown hält sich zumindest meiner (zugegeben schlecht vernetzten und nur auf öffentlich zugänglichen Dokumenten basierenden) Wahrnehmung nach das Flagellantentum seitens der offiziellen Verbände und Interessenvertretungen diesmal in Grenzen. Immerhin konstatiert sogar der Aeroclub diesmal, dass man sich der VO nach mit dem Paragleiter von der Steilwand in die Tiefe stürzen darf (wie sinnvoll das ist, ist eine andere Sache).
Wenn allerdings demnächst die Leute zwar wieder untertags uneingeschränkt raus bzw. in alle Geschäfte rein dürfen, der allein oder mit Familie angetretene Lokalflug aber immer noch untersagt bleiben sollte, wäre auch ich von der Rolle der Interessensvertretung(en) zugegeben eher unter- als überzeugt.
Jetzt haben wir die perverse Situation, dass auf Flughäfen geflogen und geschult wird, nicht aber auf Flugfeldern. Was hat das mit Corona Präventivmassnahmen zu tun ? Entweder so oder so !Jetzt halt so, was letztlich auch der auf der AOPA-Seite kolportierten "Zusatzinformation aus dem BMK/Krisenstab" entspricht:
§ 9 Abs. 5 (Flugfelder sind Sportstätten gleichgestellt) dient zur weiteren Klarstellung, dass auch Flugfelder nicht zu Zwecken der Ausübung von Sport, sondern lediglich zu Zwecken des § 1 Abs. 1 betreten werden dürfen. Zur weiteren Klarstellung soll ggst. § 9 Abs. 5 der Vollständigkeit halber auch um Flughäfen ergänzt werden, wenngleich ohnehin § 1 Abs. 1 das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereiches und den Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereiches regelt.
Dass die Sinnhaftigkeit, alle noch so weitläufigen Outdoor-Sportstätten aus infektionspräventiven Gründen zu sperren oder Flugplätze (weiterhin) mit Sportstätten gleichzusetzen, diskussionswürdig ist: geschenkt. Wir sind hier halt ein Kollateralschaden, und anders als beim ersten Lockdown hält sich zumindest meiner (zugegeben schlecht vernetzten und nur auf öffentlich zugänglichen Dokumenten basierenden) Wahrnehmung nach das Flagellantentum seitens der offiziellen Verbände und Interessenvertretungen diesmal in Grenzen. Immerhin konstatiert sogar der Aeroclub diesmal, dass man sich der VO nach mit dem Paragleiter von der Steilwand in die Tiefe stürzen darf (wie sinnvoll das ist, ist eine andere Sache).
Wenn allerdings demnächst die Leute zwar wieder untertags uneingeschränkt raus bzw. in alle Geschäfte rein dürfen, der allein oder mit Familie angetretene Lokalflug aber immer noch untersagt bleiben sollte, wäre auch ich von der Rolle der Interessensvertretung(en) zugegeben eher unter- als überzeugt.
vor etwa 4 Jahren
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#3561
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Ich warte nur noch drauf, dass eine Novelle herauskommt, in der der Herr Gesundheitsminister erklärt, dass mein Bett auch ein Sportplatz ist....
LG Axel der Aerotekt
PS: früher hätte das u.U. auch noch gestimmt
LG Axel der Aerotekt
PS: früher hätte das u.U. auch noch gestimmt
vor etwa 4 Jahren
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#3564
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Hallo Axel,
ja, wenn dein Bett jetzt ein Sportplatz ist, dann gilt leider das Betretungsverbot gemäß §9, weil es sich bei deiner Tätigkeit wahrscheinlich nicht MEHR um Spitzensport handelt.
Allerdings könntest du noch einen flotten Dreier hinlegen, da in den Ausnahmen gemäß § 10 für Alten-Pflege- und Behindertenheimen der Besuch von 2 Personen für unterstützungsbedürftige Bewohner erlaubt ist.
Beachte aber dabei den Absatz 6 §10, dass erniedrigende Behandlungen gemäß BGBL III Nr.190/2012 keinen Ausnahmegrund darstellen.
PS: Totgelacht habe ich mich über die Pressemeldung des Trafiküberfalles in Wien, wo der Räuber auch wegen des Verstosses gegen §1 der COVID 19 Notmaßnahmenverordnung angezeigt wurde, weil der Überfall einer Trafik keinen Ausnahmegrund für die bestehenden Ausgangsregelungen darstellt.....Wir sind doch wirklich eine Bananenrepublik.......
Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
ja, wenn dein Bett jetzt ein Sportplatz ist, dann gilt leider das Betretungsverbot gemäß §9, weil es sich bei deiner Tätigkeit wahrscheinlich nicht MEHR um Spitzensport handelt.

Allerdings könntest du noch einen flotten Dreier hinlegen, da in den Ausnahmen gemäß § 10 für Alten-Pflege- und Behindertenheimen der Besuch von 2 Personen für unterstützungsbedürftige Bewohner erlaubt ist.
Beachte aber dabei den Absatz 6 §10, dass erniedrigende Behandlungen gemäß BGBL III Nr.190/2012 keinen Ausnahmegrund darstellen.

PS: Totgelacht habe ich mich über die Pressemeldung des Trafiküberfalles in Wien, wo der Räuber auch wegen des Verstosses gegen §1 der COVID 19 Notmaßnahmenverordnung angezeigt wurde, weil der Überfall einer Trafik keinen Ausnahmegrund für die bestehenden Ausgangsregelungen darstellt.....Wir sind doch wirklich eine Bananenrepublik.......
Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
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Von mehr oder weniger sportlichen Betten abgesehen: schon klar, dass das hier Kolportierte derweilen wohl noch auf Gerüchten beruht, aber wenn die ganztägigen Ausgangsbeschränkungen ab 7. Dezember tatsächlich aufgehoben werden, wäre das für die GA-Interessensvertretungen vielleicht eine gute Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass Fitnessstudios, Schwimmbäder, Fußballplätze, Kletterhallen, Schießkeller u.ä. und Flugplätze punkto Infektionsgefahr nicht vergleichbar sind und deswegen auch nicht gleichgestellt werden sollten.
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Hoffen wir, dass der Schabernack am 07.12. ein vorläufiges Ende haben wirdGestern wäre ich da noch pessimistisch gewesen (auch Outdoorstätten kolportierterweise erst ab 24. Dezember wieder geöffnet, wenn ich's richtig verstanden habe), aber wenn das hier
tatsächlich so in der VO stehen wird:
Indoor-Sportstätten bleiben für Hobbysportlerinnen und -sportler geschlossen. Individualsport im Freien ist weiterhin möglich. Auch Outdoor-Sportstätten dürfen wieder betreten werden, der Mindestabstand ist einzuhalten, Mannschafts- und Kontaktsportarten sind nicht erlaubt. Zudem gilt die Beschränkung von 1 Person auf 10 m2", dann wäre das ein Schritt weg von der Absurdität (nicht nur GA-bezogen) und ein Grund zur Freude. Und wenn sich (auch) Interessenvertreter aus der GA hier aktiv in diese Richtung eingebracht haben, ein Grund zum Dank.
Aber mal schauen, was die VO dann tatsächlich sagt.
vor etwa 4 Jahren
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#3581
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Hoffen wir, dass der Schabernack am 07.12. ein vorläufiges Ende haben wird....
Hope dies hard.
Allein, was unsere heutigen Interventionen und Gespräche gezeigt haben, deutet leider wiederum drauf hin, dass es bei den Schikanen, denen wir seit Beginn der Pandemie ausgesetzt sind, wiederum nicht um pragmatisch - sachliche Massnahmen handelt, die ein tatsächliches Infektionsrisiko zu verhindern geeignet sind, sondern um eben reine Schikanen. Es steht zu befürchten, dass der absurde Schabernack von dieser Regierung, die absolut nichts auf die Reihe kriegt, und sich statt dessen in rein populistischen Aktionismus flüchtet, noch weiter prolongiert wird, wenn wir uns nicht vehement dagegen wehren.
Näheres dazu im den BREAKING NEWS
LG Axel der Aerotekt
PS: Man kann sich des Eindruckes nicht erwehren, dass es auf Seiten der Politik einige Zeitgenossen gibt, denen in Sachen GA nichts besseres passieren konnte, als die Pndemie ...
vor etwa 4 Jahren
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#3582
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OK, es gibt noch keine neue Verordnung, aber immer wenn andere über das Schicksal der GA entscheiden oder entscheiden wollen, dann bin ich zu 100 Prozent PESSIMIST.
Sportminister Kogler schreibt nämlich auf der Seite des Sportministeriums, dass öffentliche Sportstätten erst ab 24.12.2020 wieder geöffnet sind. Ob das dann auch so in der VO stehen wird, ist eine andere Sache.
siehe: https://www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona.html
Ich würde mich über jede postive Meldung freuen. Auch habe ich noch von niemanden in der GA gelesen, dass zumindestens ein OFFENER BRIEF an irgendwen geschrieben wurde, um seinen Unmut über diese Sportstättenlösung zum Ausdruck zu bringen.
Falls aber die Flugplätze bis 24.12.2020 oder noch länger wieder für uns de facto "zu" sind und Betriebszeiten wie in LOAN maximal auf die Diamond zugeschnitten werden ( Wochenende hat LOAN geschlossen - eigentlich ein Wahnsinn !!! - siehe Notam ), dann werde ich das nächste Woche in Angriff nehmen, einige Leute zusammentrommeln und rechtliche Schritte prüfen lassen.
Nur weil das Wetter jetzt nicht mitspielt und wir nicht in der Haupsaison sind, darf das nicht weiter eskalieren. Wenn alle Flugschulen und Vereine einmal den Rechenstift zur Hand nehmen würden, kämen sie relativ rasch drauf, was sie so eine Dodellösung wie "Flugfelder sind Sportstätten" bereits gekostet hat.
Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
Sportminister Kogler schreibt nämlich auf der Seite des Sportministeriums, dass öffentliche Sportstätten erst ab 24.12.2020 wieder geöffnet sind. Ob das dann auch so in der VO stehen wird, ist eine andere Sache.
siehe: https://www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona.html
Ich würde mich über jede postive Meldung freuen. Auch habe ich noch von niemanden in der GA gelesen, dass zumindestens ein OFFENER BRIEF an irgendwen geschrieben wurde, um seinen Unmut über diese Sportstättenlösung zum Ausdruck zu bringen.
Falls aber die Flugplätze bis 24.12.2020 oder noch länger wieder für uns de facto "zu" sind und Betriebszeiten wie in LOAN maximal auf die Diamond zugeschnitten werden ( Wochenende hat LOAN geschlossen - eigentlich ein Wahnsinn !!! - siehe Notam ), dann werde ich das nächste Woche in Angriff nehmen, einige Leute zusammentrommeln und rechtliche Schritte prüfen lassen.
Nur weil das Wetter jetzt nicht mitspielt und wir nicht in der Haupsaison sind, darf das nicht weiter eskalieren. Wenn alle Flugschulen und Vereine einmal den Rechenstift zur Hand nehmen würden, kämen sie relativ rasch drauf, was sie so eine Dodellösung wie "Flugfelder sind Sportstätten" bereits gekostet hat.
Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
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vor etwa 4 Jahren
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#3583
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.... dass zumindestens ein OFFENER BRIEF an irgendwen geschrieben wurde, um seinen Unmut über diese Sportstättenlösung zum Ausdruck zu bringen. ...
Der offene Brief wurde bereits zu Beginn des Lockdowns von der Motorflugredaktion an den Minister geschrieben. Antwort bis dato - keine.
LG Axel der Aerotekt
vor etwa 4 Jahren
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#3584
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04.12.2020: Noch immer gibt es keine neue Verordnung! Die Regierung ist ausser Stande, für Rechtsicherheit zu sorgen.
Diesmal kommt uns zugute, dass unsere Bundesregierung offenbar wieder nicht imstande ist, rechtsverbindliche Verordnungen zeitgerecht zu veröffentlichen. Ausser den rein verbalen Ankündigungen mit breitem Interpretationsspielraum gab es bisher wiederum nichts schriftliches. Daher endet am Montag, null Uhr LCT die derzeitige Verordnung ersatzlos, sollte sich die Regierung nicht etwa in einer Nacht- und Nebelaktion am Wochenende zu einer Veröffentlichung der Vo entschliessen, was allerdings äusserst unüblich wäre. Auf den Flugbetrieb unserer Plätze für die GA hat das aber, wie wir in Gesprächen heute Mittag mit Flugbetriebsleitern erfuhren, in jedem Fall die Auswirkung, dass ab Montag zunächst wieder Normalbetrieb herrschen wird.
Am Beispiel Wiener Neustadt Ost: Da der Flugplatz kommendes Wochenende noch geschlossen ist, und die bestehenden NOTAM´s am sechsten Dezember enden, könnten neue NOTAM´s frühestens am kommenden Montag für den drauf folgenden Tag veröffentlicht werden. Da jedoch dazu erst eine Absprache mit der Bezirksverwaltungsbehörde, diesfalls dem Magistrat der Stadt Wiener Neustadt - frühestens am Mittwoch, weil Dienstag ein Feiertag ist - erfolgen kann, würde dieses NOTAM mit allfälligen neuen Beschränkungen, frühestens am Donnerstag verlautbart werden, vermutlich mit frühester Wirkung kommenden Freitag. Die Betriebszeiten in LOAN werden ab Montag auch wieder von 0900 - ECET sein, uzw von Montag bis Sonntag, mit PPR, jedoch ohne Erfordernis besonderer Begründungen!
Es ist davon auszugehen, dass andere Flugplätze ähnlich verhalten werden, wenn sie nicht ohnehin schon derzeit keinerlei Beschränkungen auferlegen (zB LOAV)
Für uns bedeutet dies, dass es hinsichtlich Flugbetrieb vorläufig keinerlei Schikanen mehr geben wird, die auf den letzten Vo des BM Anschober begründet sind. Die für einen längeren Zeitraum geltenden Vo sind natürlich schon zu berücksichtigen. Daher - und auch aus Gründen reiner Vernunft und gegenseitiger Rücksichtnahme - sollten wir ab Montag am Flugplatz, dh im Fall des Konatktes mit Dritten, sowie selbstverständlich auch im Flieger, nur mit Maske unterwegs sein, vorzugsweise mit FFP2 Masken. Dh, wir sollten nunmehr zur Eindämmung der Infektionszahlen wieder auf sinnvolle, zielgerichtete Massnahmen, die auch etwas bewirken, zu Ungunsten der bisherigen, nicht zielführenden, populistischen Rundumschläge zurückkehren.
Was in einer kommenden Vo stehen wird, weiß niemand. Da der bislang nur in Pressekonferenzen angekündigte "sanfte" Lockdown nur zwischen 2000 und 0600 LCT bestehen wird, würden davon maximal Nachtflüge betroffen sein, und auch die - noch unbekannten - Ausnahmen zu dieser zeitbegrenzten Ausgangsperre. Das würde implizieren, dass ohne dezidierte Verbote, die die berüchtigten "Sportstätten" betreffen, tagsüber überhaupt keine Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit bestünden. Es wird also spannend sein, was der Herr BM Anschober in seine Formulierungen diesbezüglich aufnehmen wird.
Wir werden uns weiter im Zusammenwirken mit den FBL und anderen engagierten Proponenten der GA dafür einsetzen, dass - vor allem in Erwartung des nächsten Lockdowns im Jänner, sowie weiterer im Lauf des Jahres, es zu einer Klärung kommt, dass die Allgemeine Luftfahrt nichts mit Sport zu tun hat, und dieser lediglich eine ganz spezielle Sparte in der Fliegerei betrifft, bei der aber auch hinsichtlich des Infektionsrisikos völlig andere Bedingungen herrschen, als im Breitensport
In diesem Sinn, happy landings ab Montag,
Eure Motorflugredaktion
Diesmal kommt uns zugute, dass unsere Bundesregierung offenbar wieder nicht imstande ist, rechtsverbindliche Verordnungen zeitgerecht zu veröffentlichen. Ausser den rein verbalen Ankündigungen mit breitem Interpretationsspielraum gab es bisher wiederum nichts schriftliches. Daher endet am Montag, null Uhr LCT die derzeitige Verordnung ersatzlos, sollte sich die Regierung nicht etwa in einer Nacht- und Nebelaktion am Wochenende zu einer Veröffentlichung der Vo entschliessen, was allerdings äusserst unüblich wäre. Auf den Flugbetrieb unserer Plätze für die GA hat das aber, wie wir in Gesprächen heute Mittag mit Flugbetriebsleitern erfuhren, in jedem Fall die Auswirkung, dass ab Montag zunächst wieder Normalbetrieb herrschen wird.
Am Beispiel Wiener Neustadt Ost: Da der Flugplatz kommendes Wochenende noch geschlossen ist, und die bestehenden NOTAM´s am sechsten Dezember enden, könnten neue NOTAM´s frühestens am kommenden Montag für den drauf folgenden Tag veröffentlicht werden. Da jedoch dazu erst eine Absprache mit der Bezirksverwaltungsbehörde, diesfalls dem Magistrat der Stadt Wiener Neustadt - frühestens am Mittwoch, weil Dienstag ein Feiertag ist - erfolgen kann, würde dieses NOTAM mit allfälligen neuen Beschränkungen, frühestens am Donnerstag verlautbart werden, vermutlich mit frühester Wirkung kommenden Freitag. Die Betriebszeiten in LOAN werden ab Montag auch wieder von 0900 - ECET sein, uzw von Montag bis Sonntag, mit PPR, jedoch ohne Erfordernis besonderer Begründungen!
Es ist davon auszugehen, dass andere Flugplätze ähnlich verhalten werden, wenn sie nicht ohnehin schon derzeit keinerlei Beschränkungen auferlegen (zB LOAV)
Für uns bedeutet dies, dass es hinsichtlich Flugbetrieb vorläufig keinerlei Schikanen mehr geben wird, die auf den letzten Vo des BM Anschober begründet sind. Die für einen längeren Zeitraum geltenden Vo sind natürlich schon zu berücksichtigen. Daher - und auch aus Gründen reiner Vernunft und gegenseitiger Rücksichtnahme - sollten wir ab Montag am Flugplatz, dh im Fall des Konatktes mit Dritten, sowie selbstverständlich auch im Flieger, nur mit Maske unterwegs sein, vorzugsweise mit FFP2 Masken. Dh, wir sollten nunmehr zur Eindämmung der Infektionszahlen wieder auf sinnvolle, zielgerichtete Massnahmen, die auch etwas bewirken, zu Ungunsten der bisherigen, nicht zielführenden, populistischen Rundumschläge zurückkehren.
Was in einer kommenden Vo stehen wird, weiß niemand. Da der bislang nur in Pressekonferenzen angekündigte "sanfte" Lockdown nur zwischen 2000 und 0600 LCT bestehen wird, würden davon maximal Nachtflüge betroffen sein, und auch die - noch unbekannten - Ausnahmen zu dieser zeitbegrenzten Ausgangsperre. Das würde implizieren, dass ohne dezidierte Verbote, die die berüchtigten "Sportstätten" betreffen, tagsüber überhaupt keine Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit bestünden. Es wird also spannend sein, was der Herr BM Anschober in seine Formulierungen diesbezüglich aufnehmen wird.
Wir werden uns weiter im Zusammenwirken mit den FBL und anderen engagierten Proponenten der GA dafür einsetzen, dass - vor allem in Erwartung des nächsten Lockdowns im Jänner, sowie weiterer im Lauf des Jahres, es zu einer Klärung kommt, dass die Allgemeine Luftfahrt nichts mit Sport zu tun hat, und dieser lediglich eine ganz spezielle Sparte in der Fliegerei betrifft, bei der aber auch hinsichtlich des Infektionsrisikos völlig andere Bedingungen herrschen, als im Breitensport
In diesem Sinn, happy landings ab Montag,
Eure Motorflugredaktion
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