Liebes Mitgeflügel,
offenbar wurde in letzter Sekunde vor endgültiger Verlautbarung der NotMV ein Punkt hineinreklamiert, der den Großteil der GA schlichtweg für (mindestens) drei Wochen grounded. Wer da wieder einmal in vorauseilendem Gehorsam dahintersteckt, kann ich mir vorstellen, aber da möge sich jeder selbst seine Meinung bilden.
Rechtlich:
Die beiden maßgeblichen Rechtsgrundlagen sind neben dem LFG 1957, 253 BG i.d.g.F. die Verordnung von heute, die 'Covid-19-Notmaßnahmenverordnung, kurz COVID-19-NotMV:
LFG 1957, 253 BG
COVID-19-NotMV
In letzterer wurde in § 9 (5) der folgende, bemerkenswerte Satz eingefügt
'Flugfelder gemäß dem Luftfahrtgesetz, BGBl. Nr. 253/1957, sind Sportstätten gemäß Abs. 1 gleichgestellt.'
Damit hat man fast allen Flugplätzen für drei Wochen den Todesstoß versetzt, denn aus dem LFG, §§ 63., 64., und 65. (Seite 11) ergibt sich, dass alles, was sich nicht 'Flughafen' nennen darf, automatisch ein 'Flugfeld' ist, und dank der kurzsichtigen Strategie, Flugfelder Sportstätten gleichzusetzen, nunmehr nicht mehr betreten werden dürfen!
Somit ist die Sau raus, und wurde dabei gleich ordentlich durchs Dorf getrieben.
Wenngleich wir natürlich voll hinter allen sachlich gerechtfertigten Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie stehen sollten, also durchaus auch zu einem Lockdown, so kann m.E. in der Art der Vorgehensweise dieser Regierung wieder einmal ein gerüttelt Maß an populistischen husch-pfusch- Rundumschlägen, ohne Augenmaß und Pragmatismus erkannt werden. Ich möchte nicht nochmals die Sinnlosigkeit der Untersagung von - zumindest solo betriebenen - völlig kontaktfreien und infektionsrisikolosen Flügen betonen, das dürfte unter uns mittlerweile weitgehender Konsens sein. Absoluter Nonsens dagegen ist die Gleichstellung von allen Flugfeldern mit Sportstätten, wie schon oft betont.
Interessant werden dadurch aber jetzt andere, daraus erwachsende rechtliche Konsequenzen sein:
Wenn wir unsere 'Flugfelder' nicht mehr betreten dürfen: Bedeutet das, dass wochenlang niemand unsere Hangars inspizieren darf? Niemand nachsehen darf, ob vielleicht ein Motor Öl verliert, Das Hangardach dicht ist? Und wenn ich ein hintertückischer und heimlistiger Dieb wäre, würde ich mich jetzt ziemlich freuen: Drei Wochen lang ungestört in Hangars voller teurer Avionik u.v.m. 'arbeiten' können ....wow!
Am Beispiel LOAN:
Vermutlich werden sich jetzt die ansässigen Firmen, zB Diamond A/C, darauf berufen, ihrer Arbeit weiter nachgehen zu dürfen, und der Betrieb wird - bis auf ein paar Schreibtischtäter - wohl kaum im Homeoffice stattfinden können. Ich nehme daher an, dass der Flugplatzbetrieb aufrecht bleiben wird, betriebliche Flüge durchgeführt werden, usw. Nur wir Privatpiloten werden ausgeschlossen, aber auch die Vereine. Wir dürfen, nach strikter Auslegung der NotMV zwar fliegen, aber die paar Meter vom Einfahrtstor in den Hangar nicht zurücklegen. 'Berufliche Zwecke' gem. NotMV § 1. (1), Punkt 4. werden Flugzeugeigner und Vereinsfunktionäre wohl nicht geltend machen können?
Würde uns NotMV § 1. (1), Punkt 1., die Abwendung einer 'unmittelbaren' Gefahr, nicht nur für Leib und Leben, sondern auch von unserem Eigentum, also Hangars, Flugzeugen usw. dabei zu Hilfe kommen? Ich traue mich als Nichtjurist nicht zu sagen, was man da als 'unmittelbar' verstehen könnte. Das kann ich vermutlich erst feststellen, wenn ich vor Ort (den ich aber nicht betreten darf) sein würde.
Sollte es eine rechtliche (Ausnahme-) Möglichkeit geben, das 'Flugfeld' auch als Privatperson zu betreten (Eigner oder Funktionär), dann stünde einem Flug eigentlich nichts im Weg, denn der ist nach wie vor nicht untersagt. Im Fall von LOAN dreht es sich somit nur um geschätzte zwanzig Meter vom Tor in den Hangar ... kann es noch grotesker sein?
Es wäre sehr wünschenswert, wenn sich unsere Interessenvertreter einmal ganz grundsätzlich damit auseinandersetzen, und bei den Ministerien betreiben würden, dass die unsägliche Vermischung von GA und Sport in einer Novelle des LFG beendet wird.
LG Axel der Aerotekt
PS: Im Fall von LOAN könnte man noch auf die Karte setzen, dass das ein 'Kleinflughafen' ist, allein, mir kommen da schon Zweifel, ob das auch durchginge.