vor etwa 4 Jahren
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#3848
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[quotePost id="3847"]Hallo Axel Private Tests sind schön und gut. Wenn du aber legal nach dem Fliegen wieder aus Wr. Neustadt abreisen möchtest, dann brauchst du einen offiziellen Test von einer der TESTSTRASSEN, der nicht älter als 48 Stunden ist. Der Test muss natürlich nicht in Wr. Neustadt gemacht werden. Private CODIV 19 Tests zählen nicht. PS: Testzertifikate sind QR Code gesichert und können jederzeit ONLINE auf ECHTHEIT überprüft werden. Peter Schmidt http://www.trytofly.at [/quotePost]
Peter, danke, aber das ist mir keineswegs neu.
Ich fürchte, ich habe mich nicht klar genug ausgedrückt. Also noch einmal:
Hier geht es nicht darum, was LEGAL ist, oder nicht, sondern darum, was einen SINN macht, und was nicht.
Daher finde ich es sinnvoll, dass wir uns bzw. einander selbst testen, und nicht uns und unsere Mitflieger vor jedem Flug in eine Teststrasse qüälen (zB unter tw. elendslangem Anstellen, wie am Wochenende in den Medien berichtet), sondern uns LEGAL und unter (zugegeben sehr extensiver) Ausnutzung des exterritorialen Hangars in LOAN und AUSSERHALB der überwachten Zonen in unsere Flieger begeben. Es macht Sinn, es ist sicher, und es ist legal.
So what?
LG Axel der Aerotekt
Peter, danke, aber das ist mir keineswegs neu.
Ich fürchte, ich habe mich nicht klar genug ausgedrückt. Also noch einmal:
Hier geht es nicht darum, was LEGAL ist, oder nicht, sondern darum, was einen SINN macht, und was nicht.
Daher finde ich es sinnvoll, dass wir uns bzw. einander selbst testen, und nicht uns und unsere Mitflieger vor jedem Flug in eine Teststrasse qüälen (zB unter tw. elendslangem Anstellen, wie am Wochenende in den Medien berichtet), sondern uns LEGAL und unter (zugegeben sehr extensiver) Ausnutzung des exterritorialen Hangars in LOAN und AUSSERHALB der überwachten Zonen in unsere Flieger begeben. Es macht Sinn, es ist sicher, und es ist legal.
So what?
LG Axel der Aerotekt
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Die östlich-österliche verordnete Ruhe ist ja nunmehr verschriftlicht. Hat schon irgendjemand (halbwegs) verbindliche Aussagen/Kenntnisse, was das für etwaige Flugvorhaben in dieser Zeit bedeutet? Für mich liest sich das analog zur Lage Ende Dezember(?): GA-Flüge (allein oder mit haushaltseigenen Personen) samt Flugplatzan- und -abfahrt fallen unter erholsamen Aufenthalt im Freien und wären somit legal, "nichtberufliche" Schulungsflüge o.ä. hingegen nicht.
vor etwa 4 Jahren
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#3875
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Die östlich-österliche verordnete Ruhe ist ja nunmehr verschriftlicht. Hat schon irgendjemand (halbwegs) verbindliche Aussagen/Kenntnisse, was das für etwaige Flugvorhaben in dieser Zeit bedeutet? Für mich liest sich das analog zur Lage Ende Dezember(?): GA-Flüge (allein oder mit haushaltseigenen Personen) samt Flugplatzan- und -abfahrt fallen unter erholsamen Aufenthalt im Freien und wären somit legal, "nichtberufliche" Schulungsflüge o.ä. hingegen nicht.
Zumindest haben wir als AOPA Austria eine Empfehlung veröffentlicht:
https://www.aopa.at/?p=103506
vor etwa 4 Jahren
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#3876
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Schade, das man keine Links mehr anhängen kann. Die sind wenigstens ganz geblieben.
Noch ein Versuch: https://www.aopa.at/?p=103506
Noch ein Versuch: https://www.aopa.at/?p=103506
vor etwa 4 Jahren
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#3877
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Zumindest haben wir als AOPA Austria eine Empfehlung veröffentlicht: https://www.aopa.at/?p=103506Die östlich-österliche verordnete Ruhe ist ja nunmehr... Schulungsflüge o.ä. hingegen nicht.
Hallo Herbert,
wir sehen das in einem, jedoch entscheidenden Punkt anders, als die Aopa:
Wir haben uns in den letzten Tagen wieder einmal damit auseinandergesetzt, und Informationen bei den Entscheidungsträgern eingeholt, und vor allem erst gestern ein entscheidendes Gespräch mit dem FBL von LOAN gehabt. Seitens des Flugplatzes gibt es keine Einschränkungen! Jeder Pilot hat selbst die Verantwortung, unter welchem Titel, und mit welchen Mitfliegern er in die Luft geht. De facto ist es ohnehin kaum möglich, dass am Betriebsgelände selbst irgendwelche Kontrollen durchgeführt werden. Auch wenn sich einzelne Flugplätze davon distanziert haben, Sportstätten zu sein, so gilt doch die während des letzten Lockdowns schon publizierte Rechtsauffassung der Behörde - so kurios sie sein mag - dass alle Flugplätze Sportstätten sind, sogar die Flughäfen! Soweit zum pragmatischen Teil.
Was den rechtlichen Teil angeht, ist ausschliesslich der Gesetzestext relevant. Es geht u.E. hier auch nicht schon wieder darum 'Empfehlungen' abzugeben, egal, aus welcher Quelle sie kommen mögen. Damit haben wir während der vergangenen Lockdowns die schlechtesten Erfahrungen gemacht, wie wir alle wissen.
Liest man die Vo, bzw. die Veröffentlichung des Sozialministers Informationen-zum-Coronavirus - Aktuelle Maßnahmen
dann findet man unter den für Ostösterreich geltenden Ausnahmen zur Ausgangssperre (von der Regierung euphemistisch mit der Bezeichnung 'Osterruhe' verbrämt) folgende, abseits der unstrittigen, alleine, oder mit den notorischen Bezugspersonen erlaubten Tätigkeiten im Freien (also auch von Flügen) auch, und vor allem folgende, die sich auf einen erweiterten Personenkreis beziehen:
'Bei Zusammenkünften gilt die 1+1-Regel sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien: 1 Haushalt darf sich mit maximal 1 Einzelperson (Angehörige oder Angehöriger bzw. enge Bezugsperson) treffen.'
...
'Outdoor-Sportstätten dürfen weiterhin auch von Hobbysportlerinnen und -sportler betreten werden, indoor nicht. Es gilt aber auch hier die 1+1-Regel: maximal 1 Haushalt und eine 1 Einzelperson.'
...
'Die Regelungen für die weiteren Bundesländer ändern sich vorerst nicht. Eine Verschärfung der Maßnahmen ist aber, abhängig von der Entwicklung der epidemiologischen Lage, möglich. Derzeit ist in den weiteren Bundesländern die Ausgangsbeschränkung von 20 bis 6 Uhr in Kraft.'
Daraus ist u.A. nach zu folgern:
Private oder geschäftliche Flüge, die wir als Piloten durchführen, können mit einer Einezlperson aus einem anderen Haushalt, oder auch mit mehreren erfolgen, sofern alle ausser uns diesem anderen Haushalt angehören.
Flugplätze ausserhalb W/N/B sind unter den bisherigen Bedingungen anfliegbar (Achtung! Die 'Ausreisebestimmungen' gelten aber weiterhin, bis zu deren Ausserkraftsetzungsdaten)
Ein Flugleher oder eine Fluglehrerin darf mit einem Flugschüler einen Flug daher auch durchführen, da dies der obigen '1+1' - Regel entspricht. Explizit ist aus keinen, aktuell geltenden Vo explizit abzuleiten, dass solche Flüge nicht stattfinden dürfen. Wie man einen solchen Flug (ex post) dann betitelt, ob gemeinsame Ausübung des Flugsports oder als Schulflug, das bleibt der Phantasie der Piloten überlassen. Aber es wird wohl kaum jemand die Logbücher kontrollieren ... De facto herrschen jedenfalls bei derartigen Flügen exakt die gleichen Bedingungen, was das Infektionsrisiko angeht, wie bei den anderen erlaubten Flügen in der GA. Fliegen wir aus W/N/B raus, und landen zB in der schönen Steiermark, gelten die bisherigen Regeln (siehe 'Ausreisebestimmungen') natürlich weiterhin.
LG Axel der Aerotekt
PS: Eine Empfehlung darf ich doch noch aussprechen: Auch wenn wir während des Lockdowns weiterhin fliegen, und das auch mit Dritten tun dürfen, ist es eine sehr gute Idee, sich vor JEDEM Flug zu testen. Den Spass ist es allemal wert, und einfach grundvernünftig, damit die horrenden Infektionszahlen, die allein duche mangelnde Disziplin entstanden sind, auf ein verkraftbares Maß heruntergeholt werden können.
vor etwa 4 Jahren
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#3880
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Schöne Grüße von 2 Bekannten, die sich frisch getestet im Freien getroffen haben und jetzt beide Corona haben.
vor etwa 4 Jahren
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#3881
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Schöne Grüße von 2 Bekannten, die sich frisch getestet im Freien getroffen haben und jetzt beide Corona haben.
Danke, schöne Grüße zurück.
LG Axel der Aerotekt
PS: Vielleicht sollten sie sich künftig an die trivialen Vorsichtsmaßnahmen halten? Nur so eine Idee. Aber egal, wie´s ausgeht, die beiden sind sowieso aus dem Schneider .....
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Danke für die einschlägigen Antworten; als (um Wertungsfreiheit zumindest bemühte) Randnotiz: damit ist die AOPA in ihrer Empfehlung (wengleich nicht der rechtlichen Info) tendenziell restriktiver als der hierorts vielgeschmähte Aeroclub, der zum verschärften Ost-Lockdown ein "für die Fliegerei ist's wurscht" konstatiert (und auch, dass Flughäfen und Flugfelder diesbezüglich nicht mehr unter Sportstätten fallen).
Ansonsten habe ich auf die Schnelle nur von einem in LOAV ansässigen Verein eine Info dazu auf der Homepage gefunden:
Ansonsten habe ich auf die Schnelle nur von einem in LOAV ansässigen Verein eine Info dazu auf der Homepage gefunden:
In Abweichung zum untenstehenden Text sind entsprechend der 6. Novelle zur 4. COVID-Schutzmaßnahmenverordnung ab 1. April 2021 bis (zumindest) 11. April Alleinflüge (auch mit Nahestehenden im Sinne der Verordnung) möglich. Flüge mit Haushaltsfremden bedürfen allerdings einer beruflichen Notwendigkeit, diese ist dem Vorstand vorab mitzuteilen. Schulungen und Einweisungen werden bis (vorerst) 11.4. ausgesetzt. Dies erfolgt in Absprache mit unseren Verbänden und dem Flugplatz.Meine persönliche Sichtweise ist ganz ähnlich gelagert: bei konsequenter Kontaktvermeidung (also kein inniges Hangarplauscherl o.ä., auch nicht vor dem Hangar) sehe ich kein Infektionsrisiko, aber zu Fremden würde ich derzeit auch nicht ins Flugzeug steigen (obwohl: wenn beide getestet und maskiert, ist das wohl auch nicht als verantwortungslos zu bezeichnen). Dem AOPA-Statement "Ein Cluster im Bereich der GA ist das Letzte, was wir gebrauchen können!" stimmen wahrscheinlich eh alle zu, aber dafür muss man sich nicht grounden.
vor etwa 4 Jahren
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#3883
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Danke für die einschlägigen Antworten; als (um Wertungsfreiheit zumindest bemühte) Randnotiz: damit ist die AOPA in ihrer Empfehlung (wengleich nicht der rechtlichen Info) tendenziell restriktiver als der hierorts vielgeschmähte Aeroclub, der zum verschärften Ost-Lockdown ein "für die Fliegerei ist's wurscht" konstatiert -.... ] stimmen wahrscheinlich eh alle zu, aber dafür muss man sich nicht grounden.
Ich halte ebenfalls die oberlehrerhaften "Empfehlungen" diverser privater Vereine, die sich selbst als "Interessenvertretungen" bezeichnen, für mehr, als entbehrlich. Es stösst mir ziemlich sauer auf, wenn sich schlichte Fliegerkollegen (denn mehr sind sie nicht, auch wenn sie sich immer auf diverse "Kontaktpersonen" berufen - wer, und wo auch immer diese sein mögen, wird uns ja nie mitgeteilt) zu Moralaposteln erheben, die uns "empfehlen", wie wir uns verhalten sollen, und dabei zu allem Überdruss den Gesetzestext, der einzig als relvant zu bezeichnen ist, mit einem "Goldplating" versehen, und masslos übers Ziel schiessen, ohne offenbar darüber nachgedacht zu haben, was eigentlich Sinn ihrer selbstgewählten Aufgabe ist, nämlich eigentlich unsere Interessen zu vertreten, und nicht uns zu dirziplinieren. Ich glaub, dass wir als Piloten selbst dazu im Stande sind, entscheiden zu können, wann, und mit wem wir fliegen, ohne Gesetze zu übertreten.
Ansonsten hört man von diesen "Interessenvertretungen" hier aber recht wenig. Ich gestehe, einigermassen enttäuscht zu sein, ich hatte mir wesentlich mehr, und Substanzielleres erhofft.
Grüße an alle, bleibts gesund, und in der Luft,
der Fliegermichi
Fliegermichi
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[quotePost id="3882"] Ich gestehe, einigermassen enttäuscht zu sein, ich hatte mir wesentlich mehr, und Substanzielleres erhofft. Grüße an alle, bleibts gesund, und in der Luft, der Fliegermichi
Ganz meine Meinung. Die chaotischen Maßnahmen des Hernn Bundeskanzlers nicht nur nachzubeten, sondern noch dazu übertrumpfen zu wollen, ist das Letzte, was wir von den "Interessenvertretungen" brauchen. Wenn ich mit Dritten fliege, und wir haben alle einen PCR-Test, ist das Restrisiko so gut, wie nicht vorhanden, haben alle einen Antigentest, und waren davor mindestens zwei Tage nicht unter Leuten, genauso. Der Antigentest ist genauso treffsicher, wie der PCR-Test, nur mit der Verzögerung der Inkubationszeit. Würde man den verordneten Schwachsinn, keine privaten Tests anzuerkennnen, endlich beenden, würde sich die Anzahl der Testungen schlagartig und exponentiell erhöhen, was dann endlich auch eine wirklich ausreichende Trefferquote bringen würde, anstatt, wie vom Herrn Bundeskanzler verordnet, einen halbherzigen Zickzackkurs zu fahren. Die paar Idioten, die sich das Staberl ins Ohr, oder sonstige Körperöffnungen stecken, anstatt in dei Nase, kann man dann auch locker hinnehmen, denn die würden durch die enorme Zahl der zusätzlichen Testungen hundertmal kompensiert.
Dafür sollte sich eine Interessenvertretung z.B. einmal einsetzen, anstatt unsinnige Empfehlungen mit erhobenem Finger zu veröffentlichen. Ich versteh diese fehlende Sensibilität der Funktionäre überhaupt nicht, angesichts der Empörung ind er Pilotenschaft in den letzten Monaten, wenn derlei von anderen Interessenvertretern anmaßend gefordert wurde.
Und (seit dem letzten Lockdowd) sind alle Flugplätze sehr wohl zum Glück Sportstätten, denn genau unter diesem Titel betreiben wir jetzt völlig legal Flugsport, und müssen uns nicht irgendwelche Ausreden, wie Testflüge usw. einfallen lassen. In welcher Gesetzesänderung soll denn die Aufhebung der bezüglichen Gleichsetzung stehen, bitteschön, wenn man sowas schon behauptet?
Grüße Branco
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(Wollte da keine Politdiskussion lostreten; den Stein der Weisen im Umgang mit der Pandemie hat meines Wissens noch keine Regierung gefunden.)
Ad (nicht mehr) Sportstätten: in manch früherer Verordnung (etwa Ende November/Anfang Dezember 2020) fand sich beim Betretungsverbot von (auch Outdoor-)Sportstätten ("Das Betreten von Sportstätten gemäß (...) zum Zweck der Ausübung von Sport ist untersagt") als letzter Absatz: "Flugfelder und Flughäfen (...) sind Sportstätten gemäß Abs. 1 gleichgestellt". Dieser letzte Satz wurde in späteren Versionen gestrichen, seitdem gelten auf Flugplätzen keine speziellen "Sportplatzregeln" mehr, sondern die üblichen Abstands-, Masken- und Hygieneregeln.
Ad (nicht mehr) Sportstätten: in manch früherer Verordnung (etwa Ende November/Anfang Dezember 2020) fand sich beim Betretungsverbot von (auch Outdoor-)Sportstätten ("Das Betreten von Sportstätten gemäß (...) zum Zweck der Ausübung von Sport ist untersagt") als letzter Absatz: "Flugfelder und Flughäfen (...) sind Sportstätten gemäß Abs. 1 gleichgestellt". Dieser letzte Satz wurde in späteren Versionen gestrichen, seitdem gelten auf Flugplätzen keine speziellen "Sportplatzregeln" mehr, sondern die üblichen Abstands-, Masken- und Hygieneregeln.
vor etwa 4 Jahren
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#3886
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Entgegen allen Ankündigungen von aopa.at und aeroclub.at hat der Flugplatz Wr.Neustadt Ost heute den 05.04.2021 das private Fliegen durch den Betriebsleiter wegen dem Corona Lockdown einfach untersagt.
Dies wurde typisch österreichisch umgesetzt: Keine Infos z.B. per Email, keine Notams etc. Es wurden ganz einfach die PPR Emails der Piloten nicht beantwortet bzw. die Flüge dadurch stillschweigend nicht genehmigt. Man hätte zumindestens auf die PPR Anfragen antworten können, die Piloten informieren können und zumindestens Gründe für diese Nichtgenehmigung nennen können. Typisch Österreich: Schweigen im Walde......
So kam es, dass viele Flugzeugbesitzer am ROLLHALT davon überrascht wurden, dass ihr Flug nicht genehmigt wurde und umdrehen mussten . Viele Piloten schoben daraufhin auch ihre Flieger wieder zurück in den Hangar, waren enttäuscht und natürlich angefressen.
Der arme Flugbetriebsleiter war sich dieser unmöglichen Situation natürlich bewusst und meinte, dass er zu dieser Handlung quasi von der Bezirksverwaltungsbehörde "gezwungen" wurde, da ein unbekannter Anrainer oder wer auch immer in den letzten Tagen angeblich alle die geflogen sind angezeigt hat. Derart eingeschüchtert traute er sich für den heutigen Feiertag ( Ostermontag ) keine PPR Genehmigung für PRIVATFLÜGE zu erteilen.
Durchaus verständlich, aber ob es auch rechtens ist, ist fraglich. Es ergibt aber auch ein trauriges Bild vom Chaos, welches bei den ganzen Covid 19 Schutzmassnahmen herrscht.
Es wäre dringend an der Zeit,dass sich die sogenannten Interessenvertreter nicht in Geheimniskrämerei hüllen, sondern bei Ankündigung der Bundesregierung über neue Covid 19 Massnahmen sofort mit den verantwortlichen Stellen in Verbindung setzen und unsere Interessen vertreten und für Klarheit sorgen. Sonst könnte man ihnen sogar den Vorwurf machen,dass sie Falschmeldungen auf ihren Homepages verbreiten.
Aussagen auf der Homepage der AOPA Österreich wie:
....diese Interpretation ist sinngemäß mit unserem Kontaktmann im BMK abgestimmt. Allfällige Rechtsfolgen, die aus einem hier beschrieben Verhalten erwachsen, liegen vollständig in der Verantwortung des PIC (Pilot In Command).....
machen mich eher grantig und helfen niemanden. Wer ist dieser Kontaktmann im BMK, was hat er gesagt,wie können wir ihn erreichen und wie können wir gegenüber einer wild gewordenen Bezirksverwaltungsbehörde (sofern sie an irgendwas schuld ist ) argumentieren?
Das gleiche gilt für die Betriebsleitung in LOAN. Wer ist die Ansprechperson bei der Bezirksverwaltungsbehörde, was hat sie/er gesagt und auf welcher Rechtsgrundlage beruht das Ganze. Wir Piloten rufen gerne dort einmal an.....
Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
Dies wurde typisch österreichisch umgesetzt: Keine Infos z.B. per Email, keine Notams etc. Es wurden ganz einfach die PPR Emails der Piloten nicht beantwortet bzw. die Flüge dadurch stillschweigend nicht genehmigt. Man hätte zumindestens auf die PPR Anfragen antworten können, die Piloten informieren können und zumindestens Gründe für diese Nichtgenehmigung nennen können. Typisch Österreich: Schweigen im Walde......
So kam es, dass viele Flugzeugbesitzer am ROLLHALT davon überrascht wurden, dass ihr Flug nicht genehmigt wurde und umdrehen mussten . Viele Piloten schoben daraufhin auch ihre Flieger wieder zurück in den Hangar, waren enttäuscht und natürlich angefressen.
Der arme Flugbetriebsleiter war sich dieser unmöglichen Situation natürlich bewusst und meinte, dass er zu dieser Handlung quasi von der Bezirksverwaltungsbehörde "gezwungen" wurde, da ein unbekannter Anrainer oder wer auch immer in den letzten Tagen angeblich alle die geflogen sind angezeigt hat. Derart eingeschüchtert traute er sich für den heutigen Feiertag ( Ostermontag ) keine PPR Genehmigung für PRIVATFLÜGE zu erteilen.
Durchaus verständlich, aber ob es auch rechtens ist, ist fraglich. Es ergibt aber auch ein trauriges Bild vom Chaos, welches bei den ganzen Covid 19 Schutzmassnahmen herrscht.
Es wäre dringend an der Zeit,dass sich die sogenannten Interessenvertreter nicht in Geheimniskrämerei hüllen, sondern bei Ankündigung der Bundesregierung über neue Covid 19 Massnahmen sofort mit den verantwortlichen Stellen in Verbindung setzen und unsere Interessen vertreten und für Klarheit sorgen. Sonst könnte man ihnen sogar den Vorwurf machen,dass sie Falschmeldungen auf ihren Homepages verbreiten.
Aussagen auf der Homepage der AOPA Österreich wie:
....diese Interpretation ist sinngemäß mit unserem Kontaktmann im BMK abgestimmt. Allfällige Rechtsfolgen, die aus einem hier beschrieben Verhalten erwachsen, liegen vollständig in der Verantwortung des PIC (Pilot In Command).....
machen mich eher grantig und helfen niemanden. Wer ist dieser Kontaktmann im BMK, was hat er gesagt,wie können wir ihn erreichen und wie können wir gegenüber einer wild gewordenen Bezirksverwaltungsbehörde (sofern sie an irgendwas schuld ist ) argumentieren?
Das gleiche gilt für die Betriebsleitung in LOAN. Wer ist die Ansprechperson bei der Bezirksverwaltungsbehörde, was hat sie/er gesagt und auf welcher Rechtsgrundlage beruht das Ganze. Wir Piloten rufen gerne dort einmal an.....
Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
vor etwa 4 Jahren
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#3887
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Entgegen allen Ankündigungen von aopa.at und aeroclub.at hat der Flugplatz Wr.Neustadt Ost heute den 05.04.2021 das private Fliegen durch den Betriebsleiter wegen dem Corona Lockdown einfach untersagt.
Bevor mein notorisch niedriger Blutdruck durch derlei Hiobsbotschaften und der inzwischen bereits bedenklichen Wut auf diese Regierung, und ebenso auf die Herrschaften im Wiener Neustädter Rathaus, durch die Decke geht (noch dazu, wo es in unserer Hausapotheke nie blutdrucksenkende Arzneien gibt), hab ich einmal einen Testballon gestartet:
Meine vor kurzem per Mail abgesendete Anfrage um Starterlaubnis wurde postwendend genehmigt beantwortet.
LG Axel der Aerotekt
PS: Jetzt wartma amal, dann schauma amal, dann wermas scho sehn. Inzwischen geh ich erst einmal Frühstücken, und dann werd ich den FBL anrufen, und fragen, was da schon wieder los war.
vor etwa 4 Jahren
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#3888
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Hallo Axel
Ich hoffe du hast schon gefrühstückt oder zumindestens gebruncht und den Betriebsleiter von LOAN angerufen, warum er die Piloten gestern am 05.04.2021 nicht fliegen hat lassen.
In der neuen COVID 19 Novelle soll es laut ORF folgende Klarstellung geben:
Klarstellungen werden mit der Novelle in Bezug auf das Betreten von Sportstätten vorgenommen: Eine gemeinsame Sportausübung während des harten Lockdowns ist nur mit Personen aus dem gleichen Haushalt bzw. einzelnen engsten Bezugspersonen oder Familienangehörigen erlaubt, wobei man sich als Einzelperson oder als gemeinsamer Haushalt auch einen Trainer bzw. eine Trainerin nehmen darf.
Na super..... jetzt bin ich ein Trainer für alles:
...Autofahrtrainer.....Spaziergehentrainer....Eisessentrainer.....herumlungern in der Gegend Trainer....AMSbegleittrainer.....Laufhaustrainer....
Schön langsam glaube ich, die haben alle einen Vogel...... und wahrscheinlich einen Vogeltrainer...
Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
Ich hoffe du hast schon gefrühstückt oder zumindestens gebruncht und den Betriebsleiter von LOAN angerufen, warum er die Piloten gestern am 05.04.2021 nicht fliegen hat lassen.
In der neuen COVID 19 Novelle soll es laut ORF folgende Klarstellung geben:
Klarstellungen werden mit der Novelle in Bezug auf das Betreten von Sportstätten vorgenommen: Eine gemeinsame Sportausübung während des harten Lockdowns ist nur mit Personen aus dem gleichen Haushalt bzw. einzelnen engsten Bezugspersonen oder Familienangehörigen erlaubt, wobei man sich als Einzelperson oder als gemeinsamer Haushalt auch einen Trainer bzw. eine Trainerin nehmen darf.
Na super..... jetzt bin ich ein Trainer für alles:
...Autofahrtrainer.....Spaziergehentrainer....Eisessentrainer.....herumlungern in der Gegend Trainer....AMSbegleittrainer.....Laufhaustrainer....
Schön langsam glaube ich, die haben alle einen Vogel...... und wahrscheinlich einen Vogeltrainer...
Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
vor etwa 4 Jahren
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#3889
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Hallo Axel Ich hoffe du hast schon gefrühstückt ....Laufhaustrainer.... Schön langsam glaube ich, die haben alle einen Vogel...... und wahrscheinlich einen Vogeltrainer... Peter Schmidt http://www.trytofly.at
Lieber Laufhaustrainer Peter (wow, Traumjob!),
nach einem sehr langen Gespräch mit Harald Ullmann (für alle, die ihn unglaublicherweise doch nicht kennen: Er ist der FBL von LOAN), darf ich folgendes wiedergeben, das hoffentlich zur Beruhigung der Gemüter und Absenkung schlaganfallverdächtiger Blutdruckwerte führen wird:
- Es gibt keinerlei, wie auch immer geartete Startverbote in LOAN, es gab sie auch nie in der jüngeren Vergangenheit
- Flugverbote gibt und gab es sowieso nie in LOAN, denn das läge außerhalb des Vollzugsbereiches des FBL
- seit etlichen Wochen, jedenfalls aktuell per NOTAM vom 28.02.2021, ist spätesten 120 Min.vor dem Start eine permission prior to flight ('PPR') einzuholen. Diese hat aktuell auch den Zweck des Fluges zu beinhalten. Dieser hat sich auch (logischerweise) an der aktuell geltenden COVID19-Vo zu orientieren, dh, an den dort taxativ genannten Möglichkeiten, derzeit Flüge durchzuführen
-die erwähnten Vorkommnisse gestern haben sich offenbar nicht ganz so abgespielt, wie kolportiert. Laut Aussagen des FBL wurde niemand vom Rollhalt 'zurückgeschickt', dagegen hat ein Pilot seinen Flug trotz versagter PP durchgeführt (und damit angeblich maximal eine Verwaltungstrafe von 40.- EUR riskiert). Es soll aber laut FBL Harald Ullmann vereinzelt dazu gekommen sein, dass Piloten (auch ein der Red. namentlich bekannter FI) einfach überhaupt keine Starterlaubnis requestet hatten, und einer davon eben einen Spaßflug als Grund angegeben hatte, was halt einfach gar nicht geht.
LG Axel der Aerotekt
(immer bemüht, in diesem Medium für Klarheit zu sorgen)
PS: Anmerkungen:
Erstens:
Als Zweck der in den PPRequests angeführten Möglichkeiten werden solche, die sich rund um 'Spaßflüge', 'Freizeitflüge', 'Rundflüge' udgl. drehen, eher nicht geeignet sein, eine Starterlaubnis zu erwirken. Geeignete Zwecke sind dagegen natürlich sämtliche technisch erforderlichen Flüge (Kalibrierungsflüge, Werftflüge, Testflüge, 90-Tageregel, Aufrechterhaltung der proficiency usw.), weiters selbstverständlich gerwerbliche, aber auch 'geschäftliche' Flüge (!), worunter eine Menge subsumiert werden kann. Auch Ausbildungsflüge aus beruflichen Gründen fallen darunter. Die Argumentation obliegt dabei jedem Piloten (aber erst im Anlassfall einer Überprüfung), dh, dass damit auch zB PPL-Schulflüge in Vereinen gemeint sein können, denn niemand kann stringent nachweisen, dass diese Ausbildung, als erster Schritt, nicht später in eine weiterführende CPL- oder gar ATPL-Ausbildung münden würde.
Wichtig: Schreibt als Zweck des Fluges keine zu konkreten Absichten (Privatflug mit Freunden nach Timmersdorf), sondern nur allgemeine Bezeichnungen rein (Testflug, gerwerblicher Flug, geschäflicher Flug, Schulflug usw), und provoziert nicht mit Ausdrücken, die Euch als nicht genehmigungsfähig ausgelegt werden, im mindesten aber den FBL in Zweifel stürzen könnten!
Also bitte: Haltet Euch an die PPR-Regel, sie ist sehr wohl veröffentlicht, schreibt´s bitte keinen Schwachsinn rein, und ignoriert nicht die FBL!
Zweitens:
Im Fall jemand nicht sicher ist, was zu tun ist, oder sich irgendwie schlecht behandelt fühlt, möge er doch bitte den FBL Harald Ullmann anrufen. Harald hat sich bisher stets dafür eingesetzt, dass wir alle fliegen dürfen, er hat immer ein offenes Ohr, und wenn man freundlich in den Wald hineinruft, wird es genauso freundlich zurücktönen.
Drittens:
Wir haben Kenntnis von Schreiben aus dem Kreis der Anrainer, die in unglaublich flegelhafter Manier und unter Verwendung von Kraftausdrücken in Fäkalsprache an den Bürgermeister der Stadt Wiener Neustadt schreiben, und sich über alles und jedes, was mit uns zu tun hat, aufregen, gefühlte neunzig Prozent davon aber völlig an der Realtät, v.a. der gesetzlichen, vorbeigeht. Die Stadt, der man in der Vergangenheit wirklich nicht immer nachsagen konnte, dass sie sich der Fliegerei gegenüber freundlich verhalten hätte, hat in diesem Fall einen absolut korrekten Antwortbrief geschrieben, und die unsachlichen Vorhalte gegen uns zurückgewiesen. Dies ist nicht Stadtpolitikern, sondern der Magistratsdirektion (Leiter und Sachbearbeiterin - denen unser Dank diesfalls gebührt) zu verdanken.
vor etwa 4 Jahren
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#3890
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Lieber Laufhaustrainer Peter (wow, Traumjob!), ...
LG Axel der Aerotekt
PPS: Ergänzend nach letzten Hinweisen aus dem Turm in LOAN:
- gestern wollte ein Tragschrauber eines Dr. XY am Rollhalt starten, der eine 'Freigabe für einen Flug' angefordert hatte. Flüge (!) kann die FBL nicht genehmigen, nur Starts oder Landungen! Ebenso ist nicht um eine 'Freigabe' zu ersuchen, sondern um Erlaubnis (bitte nicht offizielle termini technici zu verwenden, bzw. zu vermischen!)
- eine nicht beantwortete, und damit versagte 'Freigabe' eines Fluges wurde für LOXN, aber an die Adresse von LOAN requestet. Kommentar überflüssig
- der Flieger, der gestern am Rollhalt umgedreht hat, und rückgerollt ist, war eine Cessna, und zwar aus technischen Gründen, und noch bevor er abflugbereit gemeldet hatte!
- mir wurden (selbstverständlich anonymisiert) mehrere solcher Requests vorgelesen, bei denen einige schon Unterhaltungswert hatten. Ein Mischmasch aus Umgangsprache, irrelevanten oder nicht genehmigungsfähigen Angaben über den Flug, u.v.m. Aus diesem Anlass darf ich ein knappes Muster für solche Anfragen zitieren, mit dem ich noch jedes Mal eine Starterlaubnis bekommen hab:
Erbitte Start-/Landerlaubnis
Datum, Uhrzeit: 07.04.2021 ca 1330-1830 LCT
Zweck: Werftflug
Flugzeug: F-WXYZ Socata (Type, Muster)
PIC / SIC: AXL / AFA
LG Axel der Aerotekt
LG Axel der Aerotekt
PPS: Ergänzend nach letzten Hinweisen aus dem Turm in LOAN:
- gestern wollte ein Tragschrauber eines Dr. XY am Rollhalt starten, der eine 'Freigabe für einen Flug' angefordert hatte. Flüge (!) kann die FBL nicht genehmigen, nur Starts oder Landungen! Ebenso ist nicht um eine 'Freigabe' zu ersuchen, sondern um Erlaubnis (bitte nicht offizielle termini technici zu verwenden, bzw. zu vermischen!)
- eine nicht beantwortete, und damit versagte 'Freigabe' eines Fluges wurde für LOXN, aber an die Adresse von LOAN requestet. Kommentar überflüssig
- der Flieger, der gestern am Rollhalt umgedreht hat, und rückgerollt ist, war eine Cessna, und zwar aus technischen Gründen, und noch bevor er abflugbereit gemeldet hatte!
- mir wurden (selbstverständlich anonymisiert) mehrere solcher Requests vorgelesen, bei denen einige schon Unterhaltungswert hatten. Ein Mischmasch aus Umgangsprache, irrelevanten oder nicht genehmigungsfähigen Angaben über den Flug, u.v.m. Aus diesem Anlass darf ich ein knappes Muster für solche Anfragen zitieren, mit dem ich noch jedes Mal eine Starterlaubnis bekommen hab:
Erbitte Start-/Landerlaubnis
Datum, Uhrzeit: 07.04.2021 ca 1330-1830 LCT
Zweck: Werftflug
Flugzeug: F-WXYZ Socata (Type, Muster)
PIC / SIC: AXL / AFA
LG Axel der Aerotekt
vor etwa 4 Jahren
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#3892
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Lieber Axel
die von dir mit dem Betriebsleiter von LOAN geführten Gespräche entsprechen leider nicht den Tatsachen. Dafür gibt es mehrere Zeugen, denen es genauso am 05.04.2021 ergangen ist.
1. Alle Verfahren sind mir bekannt. An fliegbaren Tagen gebe ich für alle meine Piloten unzählige PPR Anmeldungen per Email ab und erhalte normalerweise relativ rasch eine Antwort.
2. Am gestrigen Tag den 05.04.2021 habe ich wie immer ein PPR Ansuchen an den Flugbetriebsleiter von LOAN abgeschickt. ( siehe Anhang )
Zweck des Fluges war ein einstündiger Lokalflug mit meiner im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebensgefährtin. Das ist ja lt. den Aussendungen von aeroclub.at und AOPA.at im legalen Bereich.
3. Als ich um 10.00 Uhr am Flugplatz angelangt noch immer keine Antwort per Email bekommen habe und mir das komisch vorgekommen ist, haben wir am Turm angerufen.
Zur selben Zeit haben mir einige Piloten gesagt, dass sie ebenfalls noch keine PPR Genehmigung erhalten haben, die in weiterer Folge und meine Gespräche mit dem Turm abwartend, auf den Start verzichtet haben.
4. Vom Turm wurde mir definitiv mitgeteilt, dass mir KEINE PPR Genehmigung gegeben werden kann.
Als Gründe wurden die von mir schon in einem vorigen Postig genannten Gründe mit Beschwerden,
Bezirksverwaltungsbehörde etc. genannt.
Es wurde mir damit, da der Platz einer PPR Regelung unterliegt, eindeutig der Flug verboten oder gelinde gesagt nicht wie vorgeschrieben genehmigt.
Anmerkungen:
Was die Piloten am Rollhalt quatschen und welche Phrasologie sie verwenden ist irrelevant. Das PPR Ansuchen macht man nicht am Rollhalt sondern am Computer per Email. Hier haben fast alle keine Rückmeldung vom FBL bekommen. Manche haben halt geglaubt, dass es sich vielleicht um eine technische Störung handeln könnte und sind trotzdem zur Piste gerollt obwohl sie keine PPR Genehmigung per Email erhalten haben.
Was ist der Unterschied zwischen einem Flugverbot des Flugplatzes und einer Nichtgenehmigung eines PPR pflichtigen Fluges?
Warum soll ich in eine PPR Anmeldungen Unwahrheiten schreiben ? Ich bin ja in LOAN kein Unbekannter. Werkstattflug und andere Schmäh sind mir auch bekannt....und da ich mich an die Gesetze halte, habe ich darum auch gestern auf meinen Flug verzichtet.
Sollte so etwas noch einmal passieren, dann halte ich dem an diesem Tage diensthabenden FBL die Aussagen des GF Harald Ullmann,wie in deinem Posting genannt, vor die Nase.
Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
die von dir mit dem Betriebsleiter von LOAN geführten Gespräche entsprechen leider nicht den Tatsachen. Dafür gibt es mehrere Zeugen, denen es genauso am 05.04.2021 ergangen ist.
1. Alle Verfahren sind mir bekannt. An fliegbaren Tagen gebe ich für alle meine Piloten unzählige PPR Anmeldungen per Email ab und erhalte normalerweise relativ rasch eine Antwort.
2. Am gestrigen Tag den 05.04.2021 habe ich wie immer ein PPR Ansuchen an den Flugbetriebsleiter von LOAN abgeschickt. ( siehe Anhang )
Zweck des Fluges war ein einstündiger Lokalflug mit meiner im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebensgefährtin. Das ist ja lt. den Aussendungen von aeroclub.at und AOPA.at im legalen Bereich.
3. Als ich um 10.00 Uhr am Flugplatz angelangt noch immer keine Antwort per Email bekommen habe und mir das komisch vorgekommen ist, haben wir am Turm angerufen.
Zur selben Zeit haben mir einige Piloten gesagt, dass sie ebenfalls noch keine PPR Genehmigung erhalten haben, die in weiterer Folge und meine Gespräche mit dem Turm abwartend, auf den Start verzichtet haben.
4. Vom Turm wurde mir definitiv mitgeteilt, dass mir KEINE PPR Genehmigung gegeben werden kann.
Als Gründe wurden die von mir schon in einem vorigen Postig genannten Gründe mit Beschwerden,
Bezirksverwaltungsbehörde etc. genannt.
Es wurde mir damit, da der Platz einer PPR Regelung unterliegt, eindeutig der Flug verboten oder gelinde gesagt nicht wie vorgeschrieben genehmigt.
Anmerkungen:
Was die Piloten am Rollhalt quatschen und welche Phrasologie sie verwenden ist irrelevant. Das PPR Ansuchen macht man nicht am Rollhalt sondern am Computer per Email. Hier haben fast alle keine Rückmeldung vom FBL bekommen. Manche haben halt geglaubt, dass es sich vielleicht um eine technische Störung handeln könnte und sind trotzdem zur Piste gerollt obwohl sie keine PPR Genehmigung per Email erhalten haben.
Was ist der Unterschied zwischen einem Flugverbot des Flugplatzes und einer Nichtgenehmigung eines PPR pflichtigen Fluges?
Warum soll ich in eine PPR Anmeldungen Unwahrheiten schreiben ? Ich bin ja in LOAN kein Unbekannter. Werkstattflug und andere Schmäh sind mir auch bekannt....und da ich mich an die Gesetze halte, habe ich darum auch gestern auf meinen Flug verzichtet.
Sollte so etwas noch einmal passieren, dann halte ich dem an diesem Tage diensthabenden FBL die Aussagen des GF Harald Ullmann,wie in deinem Posting genannt, vor die Nase.
Peter Schmidt
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vor etwa 4 Jahren
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#3893
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Lieber Axel die von dir mit dem Betriebsleiter von LOAN geführten Gespräche entsprechen leider nicht den Tatsachen. ...Sollte so etwas noch einmal passieren, dann halte ich dem an diesem Tage diensthabenden FBL die Aussagen des GF Harald Ullmann,wie in deinem Posting genannt, vor die Nase. Peter Schmidt http://www.trytofly.at
Lieber Peter,
Ich würde vorschlagen, Du machst Dir Deine Differenzen (Missverständnisse?) mit dem FBL von LOAN selbst aus. Meine Funktion ist weder die eines Mediators zwischen Euch, noch eines Briefträgers, der stille Post spielen will.
Da Dein Beitrag gestern Abend für einige Unruhe unter uns allen gesorgt hat (ich hatte im Lauf des Tages einige Telephonate mit einigermassen irritierten Kollegen), habe ich mich lediglich veranlasst gesehen, hier für Aufklärung zu sorgen, weil es ja sonst niemand tut, und mich an den ersten Ansprechpartner für uns direkt zu wenden. Warum Du das nicht selbst getan hast, und statt dessen hier drohst, irgendjemandem irgendwas 'unter die Nase' halten zu wollen, weiß ich nicht, halte das aber für keinen adäquaten Ton, wenn man etwas untereinander im Sinn der Pilotenschaft und der Fliegerei ausdiskutieren möchte.
Mein Beitrag sollte nur dazu dienen, Klarheit in diesem Wirrwarr herzustellen. Ich habe gehört, dass auf Deinen Beitrag hin heute bereits ein paar Kollegen in LOAV um Hangarplätze angefragt haben, was ich im Lichte der nunmehrigen Klarstellungen für ziemlich entbehrlich halte. Ich würde sowas auch nur in Erwägung ziehen, wenn es feststehen würde, dass ich in LOAN für längere Zeit nicht mehr fliegen kann.
LG Axel der Aerotekt
PS: Nochmals zur Klarstellung:
Der FBL in LOAN kann niemendem einen 'Flug genehmigen oder verbieten' !
Falls auch Du diese Formulierung (ich zitiere Dich ' Es wurde mir damit, da der Platz einer PPR Regelung unterliegt, eindeutig der Flug verboten oder gelinde gesagt nicht wie vorgeschrieben genehmigt.' gewählt haben solltest, wie das offenbar ähnlich von allen, denen nicht geantwortet wurde, vorgenommen wurde, ist es klar, dass Du und andere keine Starterlaubnis (!) bekommen haben, denn dafür würde sich der diensthabende Türmer ja völlig unzumutbar und ungesetzlich weit rauslehnen. Er hat keine Flüge zu genehmigen! Nach meinen Informationen wurden solche Anfragen daher nicht beantwortet. Ob das adaequater, als dezidierte Absagen gewesen ist, kommentiere ich hier nicht. Das mach Dir bitte selbst mit dem FBL aus.
vor etwa 4 Jahren
·
#3894
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Liebes Mitgeflügel,
da seit gestrigen Verlautbarung der 6. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (aktuell ist heute bereits die 7. Novelle!) einige Unruhe und Verwirrung bezüglich der nunmehr bestehenden Möglichkeiten und Einschränkungen für uns in der GA, Flüge durchzuführen, entstanden ist, einerseits durch fragliche Interpretationen Dritter einzelner Aussagen der Flugbetriebsleitungen in LOAN, andererseits durch falsche Auslegungen von Gesetzestexten duch die Bezirksverwaltungsbehörde Wiener Neustadt, aber auch teils widersprüchliche, nicht korrekte und überschiessende Interpretationen der beiden großen Pilotenvereine, Aeroclub und Aopa, haben wir uns veranlasst gesehen, in mehreren Telephonaten, durch, und mit dem FBL Harald Ullman, mit der Amtsdirektorin von Wiener Neustadt, sowie mit unserem Ansprechpartner, Herrn Mag. Andreas Herndler im BMSGPK, nunmehr eine, wie wir hoffen, bis auf weiteres hinreichende Klärung in besagter Sache für uns alle herbeizuführen.
Ich darf daher im Folgenden aufs Wesentliche verkürzt, den Succus der Gespräche wiedergeben, und die für uns resultierenden Konsequenzen, vor allem vorab für den speziellen Fall des Flugplatzes Wiener Neudatadt Ost:
Zur Situation in Wiener Neustadt - Ost:
Amtsdirektion Wiener Neustadt:
Durch uns auf eine mögliche Fehlauslegung der nunmehr geltenden 4. Covid19-Vo bzw. der 6. Novelle dazu seitens der Amtsdirektion in einem Schreiben an die FBL LOAN, wurde für die von der FBL im Zug der PPRequests zu machenden Angaben des PIC u.a. auch die Angabe eines besonderen Grundes für die Flugdurchführung, und vom FBL bzw. dessen Erfüllungsgehilfen (vulgo "Türmer") die Kontrolle der Bewilligungsfähigkeit dieser Gründe verlangt. Wir von der Motorflugredaktion haben diesen Punkt hinterfragt, da uns dazu keine gesetzliche Grundlage bekannt war. Nach nochmaliger Überprüfung derselben durch die Amtsdirektorin wurde ihrerseits diese Fehlauslegung durch die Amtsdirektion eingeräumt, und wird daher ab sofort seitens des FBL auch nicht mehr angefragt, noch kontrolliert werden. Die Angaben der Piloten insgesamt sind ebenfalls nicht Gegenstand von Überprüfungen duch die FBL, da dies sowohl deren Kompetenz, als auch Möglichkeiten übersteigen würde. Daher sind sie allein vom PIC zu vetreten. Die FBL LOAN wird daher wie bisher, auch weiterhin keinerlei Anzeigen erstatten, im Fall die Vo übertreten wird.
Konsequenz für die GA, betriebliche, geschäftliche und private Flüge:
Gemäß NOTAM vonm 28.02.2021: Flugplatz ist PPR, Request < 120 Minuten vor dem Flug, Angabe von Zeit bzw Dauer, Callsign, PIC/SIC (keine Anbgabe des Zweckes!).
Gemäß § 314 StGB ist das Verlangen solcher Angaben ungesetzlich, und wird daher künftighin unterbleiben. Das bedeutet jedoch nicht, dass der PIC dadurch seiner Verpflichtung enthoben wäre, nur Flüge unter zulässigen (gesetzeskonformen) Bedingungen durchzuführen!
Eine von der FBL betriebene Neuerung:
Gemäß § 169 (6) LFG müssen alle durch die PPRequests vorliegenden Aufzeichnungen (wer, was, wann, wo - aber nicht mehr warum!) nunmehr nur für die Dauer von zwölf, und nicht, wie bisher vierundzwanzig Monaten in der FBL archiviert werden. Das bedeutet zB, dass die Flüge unter PPR-Bedingungen aus dem Anfang des ersten Lockdowns bereits nicht mehr dokumentiert sind!
Gespräch FBL Harald Ullmann mit Mag. Andreas Herndler, BMSGPK:
Zur Situation für GA-Flüge i.A., bundesweit:
Alle Flüge der GA sind erlaubt. Start- und Landeerlaubnis sind im Fall PPR mit den Flugplätzen abzustimmen (NOTAM´s). Die unterschiedlichen Erfordernisse für W/N/B und Restösterreich bezüglich Ein- und Ausreise abseits der Flugdurchführung haben mit derselben nichts zu tun, und werden auch nicht von den FBL kontrolliert.
Zur Ausübung des Flugsportes im Freien:
Das Betreten von Sportstätten im Freien (nicht in geschlossenen Räumen) ist gestattet, auch mit Dritten, sofern im Haushalt lebend, oder mit anderen Einzelpersonen (2 + 1 Regel, zB auch ein PIC mit zwei PAX aus einem Haushalt). Wir konnten die Aussage der Aopa in ihrer "Empfehlung", dass Flüge nur mit Haushaltsangehörigen, und nicht dritten Personen gestattet sind, nicht nachvollziehen, Hier ist die gegenteilige Aussage des OeAC richtig, (siehe Punkt 3. b. der "Empfehlungen" vom 31.03.2021), und hier irrt die Aopa, denn der zitierte §1 , Z.5 zieht hier nicht, denn er betrifft nur eine bestimmte Ausnahme von der Ausgangsperre, nicht jedoch eine Flugdurchführung. § 4. (1) der 4. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung –4. COVID-19-NotMV ist noch immer in Kraft!. Vereinfacht gesagt: Nur die (normalerweise getrennte oder in Fahrgemeinschaft erfolgende) Anreise zum Flugplatz ist nach 4. COVID-19-NotMV §1 , Z.5 so zu betrachten!
Daher ist von der bisherigen Regelung auszugehen (nur zwei Personen pro Sitzreihe, FFP2 Masken usw.)
Nicht nachvollziehen konnten wir jedoch andererseits die Behauptung des OeAC, Flugplätze seien neuerdings nicht auch Sportstätten. Eine diesbezügliche Aussage in einer Novelle konnte nicht gefunden werden. Die Sportausübung im Freien ist somit ein hinreichender Grund zur Ausnahme von der Ausgangsperre. (hier ist sehr wohl die 4. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung –4. COVID-19-NotMV, §1. Z5 heranzuziehen) Hier irrt also wiederum der OeAC
Eine zusätzliche Klärung betreffend nicht beantworteter PPRequests konnten wir mit dem FBL LOAN, Harald Ullmann herbeiführen: Ein diensthabender Erfüllungsgehilfe ("Türmer") hatte versehentlichAM letzten Sonntag in Summe zwölf Mails mit PPRequests in ein falsches Directory abgelegt, wodurch sie tatsächlich nicht beantwortet wurden, laut Aussagen des FBL hat dies jedoch nicht zum Versagen der Starterlaubnis geführt.
Resumé:
Bitte schaut Euch die gesammelten Gesetzestexte der 4. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung –4. COVID-19-NotMV sowie der nachfolgenden Novellen an, erst gestern (06.04.2021) ist die siebente Novelle verlautbart worden, umd beim Stil unserer Bundesregierung, den wir an dieser Stelle nicht kommentieren wollen, muss auch laut Aussagen der Ministerien, mit denen wir gesprochen haben, täglich mit der Möglichkeit neuer Novellen gerechnet werden. Das bedeutet, dass sich der PIC nicht nur die NOTAMS, sondern tunlichst auch die aktuellen Vo und Novellen anschauen muss! Hier der Link zum RIS:
https://tinyurl.com/ybfdhcmj
Diese Zusammenfassung ist nach bestem Wissen und Gewissen von uns erstellt worden, wir können aber keinerlei Gewähr, Haftung oder sonstige Verantwortung für darin getroffene Aussagen, vor allem derer Dritter, übernehmen.
LG Axel der Aerotekt für die Motorflugredaktion
PS: Wir sind als das größte Medium der GA in Österreich überzeugt, dass unsere Gespräche transparent und mit offenem Visier geführt werden sollten, daher machen wir auch kein Geheimnis daraus, mit welchen Personen wir gesprochen haben, und dies mit deren vollstem Einverständnis. Dies betrifft auch die Personen, die in Abstimmung mit uns solche Gespräche mit unseren Ansprechpartnern in Behörden und Ministerien geführt haben. Wir glauben nicht an den Erfolg von Gemauschel hinter vorgehaltener Hand, und hoffen, Ihr seht das auch so.
da seit gestrigen Verlautbarung der 6. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (aktuell ist heute bereits die 7. Novelle!) einige Unruhe und Verwirrung bezüglich der nunmehr bestehenden Möglichkeiten und Einschränkungen für uns in der GA, Flüge durchzuführen, entstanden ist, einerseits durch fragliche Interpretationen Dritter einzelner Aussagen der Flugbetriebsleitungen in LOAN, andererseits durch falsche Auslegungen von Gesetzestexten duch die Bezirksverwaltungsbehörde Wiener Neustadt, aber auch teils widersprüchliche, nicht korrekte und überschiessende Interpretationen der beiden großen Pilotenvereine, Aeroclub und Aopa, haben wir uns veranlasst gesehen, in mehreren Telephonaten, durch, und mit dem FBL Harald Ullman, mit der Amtsdirektorin von Wiener Neustadt, sowie mit unserem Ansprechpartner, Herrn Mag. Andreas Herndler im BMSGPK, nunmehr eine, wie wir hoffen, bis auf weiteres hinreichende Klärung in besagter Sache für uns alle herbeizuführen.
Ich darf daher im Folgenden aufs Wesentliche verkürzt, den Succus der Gespräche wiedergeben, und die für uns resultierenden Konsequenzen, vor allem vorab für den speziellen Fall des Flugplatzes Wiener Neudatadt Ost:
Zur Situation in Wiener Neustadt - Ost:
Amtsdirektion Wiener Neustadt:
Durch uns auf eine mögliche Fehlauslegung der nunmehr geltenden 4. Covid19-Vo bzw. der 6. Novelle dazu seitens der Amtsdirektion in einem Schreiben an die FBL LOAN, wurde für die von der FBL im Zug der PPRequests zu machenden Angaben des PIC u.a. auch die Angabe eines besonderen Grundes für die Flugdurchführung, und vom FBL bzw. dessen Erfüllungsgehilfen (vulgo "Türmer") die Kontrolle der Bewilligungsfähigkeit dieser Gründe verlangt. Wir von der Motorflugredaktion haben diesen Punkt hinterfragt, da uns dazu keine gesetzliche Grundlage bekannt war. Nach nochmaliger Überprüfung derselben durch die Amtsdirektorin wurde ihrerseits diese Fehlauslegung durch die Amtsdirektion eingeräumt, und wird daher ab sofort seitens des FBL auch nicht mehr angefragt, noch kontrolliert werden. Die Angaben der Piloten insgesamt sind ebenfalls nicht Gegenstand von Überprüfungen duch die FBL, da dies sowohl deren Kompetenz, als auch Möglichkeiten übersteigen würde. Daher sind sie allein vom PIC zu vetreten. Die FBL LOAN wird daher wie bisher, auch weiterhin keinerlei Anzeigen erstatten, im Fall die Vo übertreten wird.
Konsequenz für die GA, betriebliche, geschäftliche und private Flüge:
Gemäß NOTAM vonm 28.02.2021: Flugplatz ist PPR, Request < 120 Minuten vor dem Flug, Angabe von Zeit bzw Dauer, Callsign, PIC/SIC (keine Anbgabe des Zweckes!).
Gemäß § 314 StGB ist das Verlangen solcher Angaben ungesetzlich, und wird daher künftighin unterbleiben. Das bedeutet jedoch nicht, dass der PIC dadurch seiner Verpflichtung enthoben wäre, nur Flüge unter zulässigen (gesetzeskonformen) Bedingungen durchzuführen!
Eine von der FBL betriebene Neuerung:
Gemäß § 169 (6) LFG müssen alle durch die PPRequests vorliegenden Aufzeichnungen (wer, was, wann, wo - aber nicht mehr warum!) nunmehr nur für die Dauer von zwölf, und nicht, wie bisher vierundzwanzig Monaten in der FBL archiviert werden. Das bedeutet zB, dass die Flüge unter PPR-Bedingungen aus dem Anfang des ersten Lockdowns bereits nicht mehr dokumentiert sind!
Gespräch FBL Harald Ullmann mit Mag. Andreas Herndler, BMSGPK:
Zur Situation für GA-Flüge i.A., bundesweit:
Alle Flüge der GA sind erlaubt. Start- und Landeerlaubnis sind im Fall PPR mit den Flugplätzen abzustimmen (NOTAM´s). Die unterschiedlichen Erfordernisse für W/N/B und Restösterreich bezüglich Ein- und Ausreise abseits der Flugdurchführung haben mit derselben nichts zu tun, und werden auch nicht von den FBL kontrolliert.
Zur Ausübung des Flugsportes im Freien:
Das Betreten von Sportstätten im Freien (nicht in geschlossenen Räumen) ist gestattet, auch mit Dritten, sofern im Haushalt lebend, oder mit anderen Einzelpersonen (2 + 1 Regel, zB auch ein PIC mit zwei PAX aus einem Haushalt). Wir konnten die Aussage der Aopa in ihrer "Empfehlung", dass Flüge nur mit Haushaltsangehörigen, und nicht dritten Personen gestattet sind, nicht nachvollziehen, Hier ist die gegenteilige Aussage des OeAC richtig, (siehe Punkt 3. b. der "Empfehlungen" vom 31.03.2021), und hier irrt die Aopa, denn der zitierte §1 , Z.5 zieht hier nicht, denn er betrifft nur eine bestimmte Ausnahme von der Ausgangsperre, nicht jedoch eine Flugdurchführung. § 4. (1) der 4. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung –4. COVID-19-NotMV ist noch immer in Kraft!. Vereinfacht gesagt: Nur die (normalerweise getrennte oder in Fahrgemeinschaft erfolgende) Anreise zum Flugplatz ist nach 4. COVID-19-NotMV §1 , Z.5 so zu betrachten!
Daher ist von der bisherigen Regelung auszugehen (nur zwei Personen pro Sitzreihe, FFP2 Masken usw.)
Nicht nachvollziehen konnten wir jedoch andererseits die Behauptung des OeAC, Flugplätze seien neuerdings nicht auch Sportstätten. Eine diesbezügliche Aussage in einer Novelle konnte nicht gefunden werden. Die Sportausübung im Freien ist somit ein hinreichender Grund zur Ausnahme von der Ausgangsperre. (hier ist sehr wohl die 4. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung –4. COVID-19-NotMV, §1. Z5 heranzuziehen) Hier irrt also wiederum der OeAC
Eine zusätzliche Klärung betreffend nicht beantworteter PPRequests konnten wir mit dem FBL LOAN, Harald Ullmann herbeiführen: Ein diensthabender Erfüllungsgehilfe ("Türmer") hatte versehentlichAM letzten Sonntag in Summe zwölf Mails mit PPRequests in ein falsches Directory abgelegt, wodurch sie tatsächlich nicht beantwortet wurden, laut Aussagen des FBL hat dies jedoch nicht zum Versagen der Starterlaubnis geführt.
Resumé:
Bitte schaut Euch die gesammelten Gesetzestexte der 4. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung –4. COVID-19-NotMV sowie der nachfolgenden Novellen an, erst gestern (06.04.2021) ist die siebente Novelle verlautbart worden, umd beim Stil unserer Bundesregierung, den wir an dieser Stelle nicht kommentieren wollen, muss auch laut Aussagen der Ministerien, mit denen wir gesprochen haben, täglich mit der Möglichkeit neuer Novellen gerechnet werden. Das bedeutet, dass sich der PIC nicht nur die NOTAMS, sondern tunlichst auch die aktuellen Vo und Novellen anschauen muss! Hier der Link zum RIS:
https://tinyurl.com/ybfdhcmj
Diese Zusammenfassung ist nach bestem Wissen und Gewissen von uns erstellt worden, wir können aber keinerlei Gewähr, Haftung oder sonstige Verantwortung für darin getroffene Aussagen, vor allem derer Dritter, übernehmen.
LG Axel der Aerotekt für die Motorflugredaktion
PS: Wir sind als das größte Medium der GA in Österreich überzeugt, dass unsere Gespräche transparent und mit offenem Visier geführt werden sollten, daher machen wir auch kein Geheimnis daraus, mit welchen Personen wir gesprochen haben, und dies mit deren vollstem Einverständnis. Dies betrifft auch die Personen, die in Abstimmung mit uns solche Gespräche mit unseren Ansprechpartnern in Behörden und Ministerien geführt haben. Wir glauben nicht an den Erfolg von Gemauschel hinter vorgehaltener Hand, und hoffen, Ihr seht das auch so.
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