04.12.2020: Noch immer gibt es keine neue Verordnung! Die Regierung ist ausser Stande, für Rechtsicherheit zu sorgen.
Diesmal kommt uns zugute, dass unsere Bundesregierung offenbar wieder nicht imstande ist, rechtsverbindliche Verordnungen zeitgerecht zu veröffentlichen. Ausser den rein verbalen Ankündigungen mit breitem Interpretationsspielraum gab es bisher wiederum nichts schriftliches. Daher endet am Montag, null Uhr LCT die derzeitige Verordnung ersatzlos, sollte sich die Regierung nicht etwa in einer Nacht- und Nebelaktion am Wochenende zu einer Veröffentlichung der Vo entschliessen, was allerdings äusserst unüblich wäre. Auf den Flugbetrieb unserer Plätze für die GA hat das aber, wie wir in Gesprächen heute Mittag mit Flugbetriebsleitern erfuhren, in jedem Fall die Auswirkung, dass ab Montag zunächst wieder Normalbetrieb herrschen wird.
Am Beispiel Wiener Neustadt Ost: Da der Flugplatz kommendes Wochenende noch geschlossen ist, und die bestehenden NOTAM´s am sechsten Dezember enden, könnten neue NOTAM´s frühestens am kommenden Montag für den drauf folgenden Tag veröffentlicht werden. Da jedoch dazu erst eine Absprache mit der Bezirksverwaltungsbehörde, diesfalls dem Magistrat der Stadt Wiener Neustadt - frühestens am Mittwoch, weil Dienstag ein Feiertag ist - erfolgen kann, würde dieses NOTAM mit allfälligen neuen Beschränkungen, frühestens am Donnerstag verlautbart werden, vermutlich mit frühester Wirkung kommenden Freitag. Die Betriebszeiten in LOAN werden ab Montag auch wieder von 0900 - ECET sein, uzw von Montag bis Sonntag, mit PPR, jedoch ohne Erfordernis besonderer Begründungen!
Es ist davon auszugehen, dass andere Flugplätze ähnlich verhalten werden, wenn sie nicht ohnehin schon derzeit keinerlei Beschränkungen auferlegen (zB LOAV)
Für uns bedeutet dies, dass es hinsichtlich Flugbetrieb vorläufig keinerlei Schikanen mehr geben wird, die auf den letzten Vo des BM Anschober begründet sind. Die für einen längeren Zeitraum geltenden Vo sind natürlich schon zu berücksichtigen. Daher - und auch aus Gründen reiner Vernunft und gegenseitiger Rücksichtnahme - sollten wir ab Montag am Flugplatz, dh im Fall des Konatktes mit Dritten, sowie selbstverständlich auch im Flieger, nur mit Maske unterwegs sein, vorzugsweise mit FFP2 Masken. Dh, wir sollten nunmehr zur Eindämmung der Infektionszahlen wieder auf sinnvolle, zielgerichtete Massnahmen, die auch etwas bewirken, zu Ungunsten der bisherigen, nicht zielführenden, populistischen Rundumschläge zurückkehren.
Was in einer kommenden Vo stehen wird, weiß niemand. Da der bislang nur in Pressekonferenzen angekündigte "sanfte" Lockdown nur zwischen 2000 und 0600 LCT bestehen wird, würden davon maximal Nachtflüge betroffen sein, und auch die - noch unbekannten - Ausnahmen zu dieser zeitbegrenzten Ausgangsperre. Das würde implizieren, dass ohne dezidierte Verbote, die die berüchtigten "Sportstätten" betreffen, tagsüber überhaupt keine Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit bestünden. Es wird also spannend sein, was der Herr BM Anschober in seine Formulierungen diesbezüglich aufnehmen wird.
Wir werden uns weiter im Zusammenwirken mit den FBL und anderen engagierten Proponenten der GA dafür einsetzen, dass - vor allem in Erwartung des nächsten Lockdowns im Jänner, sowie weiterer im Lauf des Jahres, es zu einer Klärung kommt, dass die Allgemeine Luftfahrt nichts mit Sport zu tun hat, und dieser lediglich eine ganz spezielle Sparte in der Fliegerei betrifft, bei der aber auch hinsichtlich des Infektionsrisikos völlig andere Bedingungen herrschen, als im Breitensport
In diesem Sinn, happy landings ab Montag,
Eure Motorflugredaktion