Montag, 16. November 2020
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Fliegen in Zeiten von Pest & Cholera ....
vor etwa 4 Jahren
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#3600
He Super Leute! Das heißt, ich brauche jetzt überhaupt keine Gründe, oder nur keine berufliche damit ich fliegen kann?
Doch, aber wenn Dich die Gendarmerie aufhalten sollte, was ich aber kaum noch glaube, dann betreibst Du eben Sport in der frischen Luft. LG Axel der Aerotekt PS: kannst ja das Fenster im Flieger einen Spalt offen lassen
Wieso sollte ab Montag noch jemand einen Grund für's Fliegen angeben/erfinden müssen?
vor etwa 4 Jahren
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#3599
Es ist ja auch explizit erlaubt zu fliegen, wenn nur 2 in einer Reihe sitzen.
Wenn das nicht haushaltseigene Mitflieger sind, liefe das (im Unterschied zum infektiologisch unbedenklichen Soloflug) zumindest bei mir derweilen unter "nicht alles, was erlaubt ist, ist auch schlau". Da kann man m.E. auch gleich zur Chorprobe gehen. Aber das ist nur meine persönliche Ansicht auf Basis dessen, was punkto Infektionsrisiko in kleinen Räumen ohne aufwändige Lüftung (und dann vielleicht noch mit angeregter Konversation) m.W. bekannt ist.
vor etwa 4 Jahren
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#3598
[quote]He Super Leute! Das heißt, ich brauche jetzt überhaupt keine Gründe, oder nur keine berufliche damit ich fliegen kann? Danke auf jeden Fall! Grüße Branco
Doch, aber wenn Dich die Gendarmerie aufhalten sollte, was ich aber kaum noch glaube, dann betreibst Du eben Sport in der frischen Luft.

LG Axel der Aerotekt

PS: kannst ja das Fenster im Flieger einen Spalt offen lassen ?
vor etwa 4 Jahren
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#3597
He Super Leute!
Das heißt, ich brauche jetzt überhaupt keine Gründe, oder nur keine berufliche damit ich fliegen kann?

Danke auf jeden Fall!
Grüße Branco
vor etwa 4 Jahren
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#3596
Keine Sorge, Alexander,
wir haben schon eine Anfrage ans Ministerium gestellt, und hoffen auf Klarstellungen prinzipieller Natur, die auch für eine künftige Situation gelten sollten, ohne den Sport wieder bemühen zu müssen. Leider hat es in der vergangenheit seitens bestimmter 'Interessenverterter' sehr kontraproduktive Einflussnahmen gegeben, die uns bei den politischen Entscheidungsträgern mit dem Flugsport gleichzusetzen versucht haben, und dieser Schwachsinn wirkt immer noch merkbar nach. Es liegt auch daran, dass man uns als Medium erst so schön langsam wahr-, und vor allem, auch ernst zu nehmen beginnt. Daher werden wir nicht locker lassen, denn selbst nach Corona kommt irgend ein anderes Thema, das wir aufnehmen werden, und um das wir uns bemühen werden - zB das grad hier laufende des treibstoffes!

LG die Motorflugredaktion

PS: Es sind zwar die im Hintergrund laufenden Gespräche und Korrespondenzen ebenso wichtig, aber noch wichtiger ist es, in unserem Medium den Mund aufzumachen, und laut zu werden, sonst bleiben diese Bemühungen wirkungslos. Schön wäre, wenn das auch andere Medien in der österreichischen Luftfahrt täten, von der Seite kam bisher aber leider garnichts.
vor etwa 4 Jahren
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#3595
ja das find ich ja fantastisch!
Vielen Dank, liebe Motorflug-Redaktion, das habt ihr wirklich gut gemacht. Ich finde auch, dass wir uns aber nicht auf den Lorbeeren ausruhen sollten, sondern die Weichen für den kommenden Lockdown stellen sollten

LG Alexander
vor etwa 4 Jahren
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#3593
Liebe Motorflugredaktion,

das sind ja ganz tolle Neuigkeiten!
Da sieht man, dass man die Macht der Medien nicht unterschätzen soll, seien sie auch noch so klein!
Danke an Euer ganzes Team, und Euren Einsatz für uns Piloten!

LG CBL
vor etwa 4 Jahren
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#3592
PS: Die Motorflugredaktion freut sich ungemein, dass unsere gemeinsamen Bemühungen letztlich zum Erfolg geführt haben!

Erst heute gab es noch Gespräche und eine Korrespondenz mit dem Ministerium. Wir hatten den Eindruck, dass man dort letztendlich verstanden hat, worum es uns geht, und dass unsere Anliegen nicht unverhältnismässig sind. Dass wir noch immer den Sportstätten gleichgestellt sind ist zwar auch eine Warnung, und unser Auftrag, alles dran zu setzen, für den nächsten Lockdown vorzuarbeiten, denn der kommt bestimmt. Wir müssen klar raus aus der Sportschiene, denn derzeit profitieren wir lediglich davon, dass der Sport im Freine erlaubt ist, und nicht etwa davon, dass wir garkeinen Sport betreiben!

Danke an alle, die an diesem Etappensieg mitgearbeitet, unser Bemühungen unterstützt, und mit Rat und Tat gehlfen haben.

In diesem Sinn wünschen wir Euch allen happy landings and always three greens ab Montag!

Eure Motorflugredaktion
vor etwa 4 Jahren
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#3591
Liebes Mitgeflügel,

mit großer Erleichterung habe ich gerade die noch druckfrische 544. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden (2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – 2. COVID-
19-SchuMaV)
gelesen.

Ich stelle sie demnächst in Blog und die Breaking News, und habe dabei die für uns maßgeblichen Passagen hervorgehoben.

Bemerkenswert dabei ist, dass der gesamte § 2. ff schon in zwölf Tagen außer Kraft tritt! Bemerkenswert auch, dass im letzten § 18 auf die verhältnismäßigkeit abgezielt wird, so dass man jedenfalls keinRisiko eingeht, aus welchem Grund immer man jetzt in den Flieger steigen wird.

HALLELUJAH!

LG Axel der Aerotekt

PS: Wehret den Anfängen! Wir sollten dennoch alles dran setzen, dass wir diesen erfreulichen Zustand der Differenzierung unserer Fliegerei von im Lockdown verbotenen Tätigkeiten aufrecht erhalten udn verteidigen! Nach dem Lockdown ist vor dem Lockdown!
vor etwa 4 Jahren
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#3590
Sehr gut....und den Passus mit den Flugfeldern und Flughäfen vermisse ich auch ! Gott sei Dank !
Es ist ja auch explizit erlaubt zu fliegen, wenn nur 2 in einer Reihe sitzen.

Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
vor etwa 4 Jahren
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#3589
Neue VO ist veröffentlicht, Flugfelder, -plätze und -häfen dürfen demnach genauso wie Sportstätten im Freien wieder betreten und benutzt werden, sofern ich nicht irgendeine besonders raffiniert versteckte Anti-GA-Klausel übersehen habe.
vor etwa 4 Jahren
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#3584
04.12.2020: Noch immer gibt es keine neue Verordnung! Die Regierung ist ausser Stande, für Rechtsicherheit zu sorgen.

Diesmal kommt uns zugute, dass unsere Bundesregierung offenbar wieder nicht imstande ist, rechtsverbindliche Verordnungen zeitgerecht zu veröffentlichen. Ausser den rein verbalen Ankündigungen mit breitem Interpretationsspielraum gab es bisher wiederum nichts schriftliches. Daher endet am Montag, null Uhr LCT die derzeitige Verordnung ersatzlos, sollte sich die Regierung nicht etwa in einer Nacht- und Nebelaktion am Wochenende zu einer Veröffentlichung der Vo entschliessen, was allerdings äusserst unüblich wäre. Auf den Flugbetrieb unserer Plätze für die GA hat das aber, wie wir in Gesprächen heute Mittag mit Flugbetriebsleitern erfuhren, in jedem Fall die Auswirkung, dass ab Montag zunächst wieder Normalbetrieb herrschen wird.

Am Beispiel Wiener Neustadt Ost: Da der Flugplatz kommendes Wochenende noch geschlossen ist, und die bestehenden NOTAM´s am sechsten Dezember enden, könnten neue NOTAM´s frühestens am kommenden Montag für den drauf folgenden Tag veröffentlicht werden. Da jedoch dazu erst eine Absprache mit der Bezirksverwaltungsbehörde, diesfalls dem Magistrat der Stadt Wiener Neustadt - frühestens am Mittwoch, weil Dienstag ein Feiertag ist - erfolgen kann, würde dieses NOTAM mit allfälligen neuen Beschränkungen, frühestens am Donnerstag verlautbart werden, vermutlich mit frühester Wirkung kommenden Freitag. Die Betriebszeiten in LOAN werden ab Montag auch wieder von 0900 - ECET sein, uzw von Montag bis Sonntag, mit PPR, jedoch ohne Erfordernis besonderer Begründungen!

Es ist davon auszugehen, dass andere Flugplätze ähnlich verhalten werden, wenn sie nicht ohnehin schon derzeit keinerlei Beschränkungen auferlegen (zB LOAV)

Für uns bedeutet dies, dass es hinsichtlich Flugbetrieb vorläufig keinerlei Schikanen mehr geben wird, die auf den letzten Vo des BM Anschober begründet sind. Die für einen längeren Zeitraum geltenden Vo sind natürlich schon zu berücksichtigen. Daher - und auch aus Gründen reiner Vernunft und gegenseitiger Rücksichtnahme - sollten wir ab Montag am Flugplatz, dh im Fall des Konatktes mit Dritten, sowie selbstverständlich auch im Flieger, nur mit Maske unterwegs sein, vorzugsweise mit FFP2 Masken. Dh, wir sollten nunmehr zur Eindämmung der Infektionszahlen wieder auf sinnvolle, zielgerichtete Massnahmen, die auch etwas bewirken, zu Ungunsten der bisherigen, nicht zielführenden, populistischen Rundumschläge zurückkehren.

Was in einer kommenden Vo stehen wird, weiß niemand. Da der bislang nur in Pressekonferenzen angekündigte "sanfte" Lockdown nur zwischen 2000 und 0600 LCT bestehen wird, würden davon maximal Nachtflüge betroffen sein, und auch die - noch unbekannten - Ausnahmen zu dieser zeitbegrenzten Ausgangsperre. Das würde implizieren, dass ohne dezidierte Verbote, die die berüchtigten "Sportstätten" betreffen, tagsüber überhaupt keine Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit bestünden. Es wird also spannend sein, was der Herr BM Anschober in seine Formulierungen diesbezüglich aufnehmen wird.

Wir werden uns weiter im Zusammenwirken mit den FBL und anderen engagierten Proponenten der GA dafür einsetzen, dass - vor allem in Erwartung des nächsten Lockdowns im Jänner, sowie weiterer im Lauf des Jahres, es zu einer Klärung kommt, dass die Allgemeine Luftfahrt nichts mit Sport zu tun hat, und dieser lediglich eine ganz spezielle Sparte in der Fliegerei betrifft, bei der aber auch hinsichtlich des Infektionsrisikos völlig andere Bedingungen herrschen, als im Breitensport

In diesem Sinn, happy landings ab Montag,

Eure Motorflugredaktion
vor etwa 4 Jahren
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#3583
.... dass zumindestens ein OFFENER BRIEF an irgendwen geschrieben wurde, um seinen Unmut über diese Sportstättenlösung zum Ausdruck zu bringen. ...

Der offene Brief wurde bereits zu Beginn des Lockdowns von der Motorflugredaktion an den Minister geschrieben. Antwort bis dato - keine.

LG Axel der Aerotekt
vor etwa 4 Jahren
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#3582
OK, es gibt noch keine neue Verordnung, aber immer wenn andere über das Schicksal der GA entscheiden oder entscheiden wollen, dann bin ich zu 100 Prozent PESSIMIST.

Sportminister Kogler schreibt nämlich auf der Seite des Sportministeriums, dass öffentliche Sportstätten erst ab 24.12.2020 wieder geöffnet sind. Ob das dann auch so in der VO stehen wird, ist eine andere Sache.
siehe: https://www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona.html

Ich würde mich über jede postive Meldung freuen. Auch habe ich noch von niemanden in der GA gelesen, dass zumindestens ein OFFENER BRIEF an irgendwen geschrieben wurde, um seinen Unmut über diese Sportstättenlösung zum Ausdruck zu bringen.

Falls aber die Flugplätze bis 24.12.2020 oder noch länger wieder für uns de facto "zu" sind und Betriebszeiten wie in LOAN maximal auf die Diamond zugeschnitten werden ( Wochenende hat LOAN geschlossen - eigentlich ein Wahnsinn !!! - siehe Notam ), dann werde ich das nächste Woche in Angriff nehmen, einige Leute zusammentrommeln und rechtliche Schritte prüfen lassen.

Nur weil das Wetter jetzt nicht mitspielt und wir nicht in der Haupsaison sind, darf das nicht weiter eskalieren. Wenn alle Flugschulen und Vereine einmal den Rechenstift zur Hand nehmen würden, kämen sie relativ rasch drauf, was sie so eine Dodellösung wie "Flugfelder sind Sportstätten" bereits gekostet hat.

Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
vor etwa 4 Jahren
·
#3581
Hoffen wir, dass der Schabernack am 07.12. ein vorläufiges Ende haben wird
....

Hope dies hard.
Allein, was unsere heutigen Interventionen und Gespräche gezeigt haben, deutet leider wiederum drauf hin, dass es bei den Schikanen, denen wir seit Beginn der Pandemie ausgesetzt sind, wiederum nicht um pragmatisch - sachliche Massnahmen handelt, die ein tatsächliches Infektionsrisiko zu verhindern geeignet sind, sondern um eben reine Schikanen. Es steht zu befürchten, dass der absurde Schabernack von dieser Regierung, die absolut nichts auf die Reihe kriegt, und sich statt dessen in rein populistischen Aktionismus flüchtet, noch weiter prolongiert wird, wenn wir uns nicht vehement dagegen wehren.

Näheres dazu im den BREAKING NEWS

LG Axel der Aerotekt

PS: Man kann sich des Eindruckes nicht erwehren, dass es auf Seiten der Politik einige Zeitgenossen gibt, denen in Sachen GA nichts besseres passieren konnte, als die Pndemie ...
vor etwa 4 Jahren
·
#3580
Hoffen wir, dass der Schabernack am 07.12. ein vorläufiges Ende haben wird
Gestern wäre ich da noch pessimistisch gewesen (auch Outdoorstätten kolportierterweise erst ab 24. Dezember wieder geöffnet, wenn ich's richtig verstanden habe), aber wenn das hier
tatsächlich so in der VO stehen wird:
Indoor-Sportstätten bleiben für Hobbysportlerinnen und -sportler geschlossen. Individualsport im Freien ist weiterhin möglich. Auch Outdoor-Sportstätten dürfen wieder betreten werden, der Mindestabstand ist einzuhalten, Mannschafts- und Kontaktsportarten sind nicht erlaubt. Zudem gilt die Beschränkung von 1 Person auf 10 m2"
, dann wäre das ein Schritt weg von der Absurdität (nicht nur GA-bezogen) und ein Grund zur Freude. Und wenn sich (auch) Interessenvertreter aus der GA hier aktiv in diese Richtung eingebracht haben, ein Grund zum Dank.

Aber mal schauen, was die VO dann tatsächlich sagt.
vor etwa 4 Jahren
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#3568
Von mehr oder weniger sportlichen Betten abgesehen: schon klar, dass das hier Kolportierte derweilen wohl noch auf Gerüchten beruht, aber wenn die ganztägigen Ausgangsbeschränkungen ab 7. Dezember tatsächlich aufgehoben werden, wäre das für die GA-Interessensvertretungen vielleicht eine gute Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass Fitnessstudios, Schwimmbäder, Fußballplätze, Kletterhallen, Schießkeller u.ä. und Flugplätze punkto Infektionsgefahr nicht vergleichbar sind und deswegen auch nicht gleichgestellt werden sollten.
vor etwa 4 Jahren
·
#3564
Hallo Axel,

ja, wenn dein Bett jetzt ein Sportplatz ist, dann gilt leider das Betretungsverbot gemäß §9, weil es sich bei deiner Tätigkeit wahrscheinlich nicht MEHR um Spitzensport handelt.;)

Allerdings könntest du noch einen flotten Dreier hinlegen, da in den Ausnahmen gemäß § 10 für Alten-Pflege- und Behindertenheimen der Besuch von 2 Personen für unterstützungsbedürftige Bewohner erlaubt ist.
Beachte aber dabei den Absatz 6 §10, dass erniedrigende Behandlungen gemäß BGBL III Nr.190/2012 keinen Ausnahmegrund darstellen. ;)

PS: Totgelacht habe ich mich über die Pressemeldung des Trafiküberfalles in Wien, wo der Räuber auch wegen des Verstosses gegen §1 der COVID 19 Notmaßnahmenverordnung angezeigt wurde, weil der Überfall einer Trafik keinen Ausnahmegrund für die bestehenden Ausgangsregelungen darstellt.....Wir sind doch wirklich eine Bananenrepublik.......

Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
vor etwa 4 Jahren
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#3561
Ich warte nur noch drauf, dass eine Novelle herauskommt, in der der Herr Gesundheitsminister erklärt, dass mein Bett auch ein Sportplatz ist....

LG Axel der Aerotekt

PS: früher hätte das u.U. auch noch gestimmt
vor etwa 4 Jahren
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#3559
Naja, um Peter aus einem anderen Thread zu zitieren:
Jetzt haben wir die perverse Situation, dass auf Flughäfen geflogen und geschult wird, nicht aber auf Flugfeldern. Was hat das mit Corona Präventivmassnahmen zu tun ? Entweder so oder so !
Jetzt halt so, was letztlich auch der auf der AOPA-Seite kolportierten "Zusatzinformation aus dem BMK/Krisenstab" entspricht:
§ 9 Abs. 5 (Flugfelder sind Sportstätten gleichgestellt) dient zur weiteren Klarstellung, dass auch Flugfelder nicht zu Zwecken der Ausübung von Sport, sondern lediglich zu Zwecken des § 1 Abs. 1 betreten werden dürfen. Zur weiteren Klarstellung soll ggst. § 9 Abs. 5 der Vollständigkeit halber auch um Flughäfen ergänzt werden, wenngleich ohnehin § 1 Abs. 1 das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereiches und den Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereiches regelt.


Dass die Sinnhaftigkeit, alle noch so weitläufigen Outdoor-Sportstätten aus infektionspräventiven Gründen zu sperren oder Flugplätze (weiterhin) mit Sportstätten gleichzusetzen, diskussionswürdig ist: geschenkt. Wir sind hier halt ein Kollateralschaden, und anders als beim ersten Lockdown hält sich zumindest meiner (zugegeben schlecht vernetzten und nur auf öffentlich zugänglichen Dokumenten basierenden) Wahrnehmung nach das Flagellantentum seitens der offiziellen Verbände und Interessenvertretungen diesmal in Grenzen. Immerhin konstatiert sogar der Aeroclub diesmal, dass man sich der VO nach mit dem Paragleiter von der Steilwand in die Tiefe stürzen darf (wie sinnvoll das ist, ist eine andere Sache).

Wenn allerdings demnächst die Leute zwar wieder untertags uneingeschränkt raus bzw. in alle Geschäfte rein dürfen, der allein oder mit Familie angetretene Lokalflug aber immer noch untersagt bleiben sollte, wäre auch ich von der Rolle der Interessensvertretung(en) zugegeben eher unter- als überzeugt.
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