Die östlich-österliche verordnete Ruhe ist ja nunmehr... Schulungsflüge o.ä. hingegen nicht.
Zumindest haben wir als AOPA Austria eine Empfehlung veröffentlicht:
https://www.aopa.at/?p=103506
Hallo Herbert,
wir sehen das in einem,
jedoch entscheidenden Punkt anders, als die Aopa:
Wir haben uns in den letzten Tagen wieder einmal damit auseinandergesetzt, und Informationen bei den Entscheidungsträgern eingeholt, und vor allem erst gestern ein entscheidendes Gespräch mit dem FBL von LOAN gehabt. Seitens des Flugplatzes gibt es keine Einschränkungen! Jeder Pilot hat selbst die Verantwortung, unter welchem Titel, und mit welchen Mitfliegern er in die Luft geht. De facto ist es ohnehin kaum möglich, dass am Betriebsgelände selbst irgendwelche Kontrollen durchgeführt werden. Auch wenn sich einzelne Flugplätze davon distanziert haben, Sportstätten zu sein, so gilt doch die während des letzten Lockdowns schon publizierte Rechtsauffassung der Behörde - so kurios sie sein mag - dass alle Flugplätze Sportstätten sind, sogar die Flughäfen! Soweit zum pragmatischen Teil.
Was den rechtlichen Teil angeht, ist ausschliesslich der Gesetzestext relevant. Es geht u.E. hier auch nicht schon wieder darum 'Empfehlungen' abzugeben, egal, aus welcher Quelle sie kommen mögen. Damit haben wir während der vergangenen Lockdowns die schlechtesten Erfahrungen gemacht, wie wir alle wissen.
Liest man die Vo, bzw. die Veröffentlichung des Sozialministers
Informationen-zum-Coronavirus - Aktuelle Maßnahmen
dann findet man unter den für Ostösterreich geltenden Ausnahmen zur Ausgangssperre (von der Regierung euphemistisch mit der Bezeichnung 'Osterruhe' verbrämt) folgende, abseits der unstrittigen, alleine, oder mit den notorischen Bezugspersonen erlaubten Tätigkeiten im Freien (also auch von Flügen) auch, und vor allem folgende, die sich auf einen erweiterten Personenkreis beziehen:
'Bei Zusammenkünften gilt die 1+1-Regel sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien: 1 Haushalt darf sich mit maximal 1 Einzelperson (Angehörige oder Angehöriger bzw. enge Bezugsperson) treffen.'
...
'Outdoor-Sportstätten dürfen weiterhin auch von Hobbysportlerinnen und -sportler betreten werden, indoor nicht. Es gilt aber auch hier die 1+1-Regel: maximal 1 Haushalt und eine 1 Einzelperson.'
...
'Die Regelungen für die weiteren Bundesländer ändern sich vorerst nicht. Eine Verschärfung der Maßnahmen ist aber, abhängig von der Entwicklung der epidemiologischen Lage, möglich. Derzeit ist in den weiteren Bundesländern die Ausgangsbeschränkung von 20 bis 6 Uhr in Kraft.'
Daraus ist u.A. nach zu folgern:
Private oder geschäftliche Flüge, die wir als Piloten durchführen, können mit einer Einezlperson aus einem anderen Haushalt, oder auch mit mehreren erfolgen, sofern alle ausser uns diesem anderen Haushalt angehören.
Flugplätze ausserhalb W/N/B sind unter den bisherigen Bedingungen anfliegbar (Achtung! Die 'Ausreisebestimmungen' gelten aber weiterhin, bis zu deren Ausserkraftsetzungsdaten)
Ein Flugleher oder eine Fluglehrerin darf mit einem Flugschüler einen Flug daher auch durchführen, da dies der obigen '1+1' - Regel entspricht. Explizit ist aus keinen, aktuell geltenden Vo explizit abzuleiten, dass solche Flüge nicht stattfinden dürfen. Wie man einen solchen Flug (ex post) dann betitelt, ob gemeinsame Ausübung des Flugsports oder als Schulflug, das bleibt der Phantasie der Piloten überlassen. Aber es wird wohl kaum jemand die Logbücher kontrollieren ... De facto herrschen jedenfalls bei derartigen Flügen exakt die gleichen Bedingungen, was das Infektionsrisiko angeht, wie bei den anderen erlaubten Flügen in der GA. Fliegen wir aus W/N/B raus, und landen zB in der schönen Steiermark, gelten die bisherigen Regeln (siehe 'Ausreisebestimmungen') natürlich weiterhin.
LG Axel der Aerotekt
PS: Eine Empfehlung darf ich doch noch aussprechen: Auch wenn wir während des Lockdowns weiterhin fliegen, und das auch mit Dritten tun dürfen, ist es eine sehr gute Idee, sich vor JEDEM Flug zu testen. Den Spass ist es allemal wert, und einfach grundvernünftig, damit die horrenden Infektionszahlen, die allein duche mangelnde Disziplin entstanden sind, auf ein verkraftbares Maß heruntergeholt werden können.